Eine Falun Gong Praktizierende klagte zwei Polizisten an, die sie verfolgten

Eine Falun Gong Praktizierende klagte zwei Polizisten der lokalen Polizeibehörde an. Am 6. Oktober 2003, um 9.30 Uhr, fand in einem Bezirksgericht die Verhandlung statt.

Die Begründung der Klägerin lautete: Die Polizisten durchsuchten ohne einen Hausdurchsuchungsbefehl ihre Wohnung und die über sie verhängte zweijährige "Umerziehung durch Arbeit" ist verfassungswidrig. In keinem chinesischen Gesetz steht, dass Falun Gong ein (...)* ist. Außerdem hat jeder Bürger nach der Verfassung das Recht auf Glaubensfreiheit. Deswegen forderte die Praktizierende, das Urteil "zwei Jahre Arbeitslager" zurückzuziehen.

Während der Gerichtsverhandlung legte die Praktizierende ihre Standpunkte sehr stichhaltig dar, so dass niemand sie unterbrach. Bis 12 Uhr gab es immer noch kein Ergebnis. Der Richter kündigte somit die Verschiebung der Anhörung an.

Dieser Fall zeigt, dass immer mehr Menschen die wahren Hintergründe von Falun Gong kennen gelernt haben. Wer wagte vor vier Jahren, sich für Falun Gong auszusprechen? Kriminelle können sich von Rechtsanwälten verteidigen lassen. Falun Gong Praktizierende durften sich nicht einmal einen Rechtsanwalt nehmen. Jedoch können Praktizierende heute eine Klage gegen die gesetzlose Polizei erheben und deren Verbrechen bei der Verfolgung von Falun Gong im Gericht offenbaren.

*verleumderisches Wort