La Presse Chinoise steht Anklagen wegen Missachtung gerichtlicher Vorschriften und Verleumdung gegenüber, Berufung wurde nicht stattgegeben

Der Clearwisdom Korrespondent Chu Tianxing berichtet: Am 11. Oktober 2003 hatte das Oberste Gericht von Kanada den Berufungsantrag von La Presse Chinoise abgelehnt, den die Zeitung gestellt hatte, nachdem das Oberste Gericht entschieden hatte, das Klageverfahren wegen Missachtung des Gerichts fortzuführen. Somit sieht sich La Presse Chinoise zusätzlich zu der Klage wegen Verleumdung und Hassverbreitung gegen Falun Gong einer weiteren Klage gegenüber.

Hintergrundinformation über die Verleumdungsklage und die Klage wegen Missachtung des Gerichts

Im November 2001 veröffentlichte La Presse Chinoise mehrere Artikel, die Falun Gong angriffen. Mehr als 200 kanadische Falun Gong Praktizierende reichten gegen den Autor dieser Artikel, He Bing, und gegen die Zeitung beim Obersten Gerichtshof Quebec Strafanzeige ein. Das Gericht stellte eine einstweilige Verfügung aus, die Les Presse Chinoise verbot, weitere Anti-Falun Gong Artikel zu veröffentlichen.

Die Zeitung ignorierte aber diese einstweilige Verfügung und setzte seine Verleumdungen gegen Falun Gong fort. Am 2. Februar 2002 veröffentlichte sie eine 12-seitige Anti-Falun Gong Anzeige, die dann die Klage der Missachtung des Gerichts zur Folge hatte.

Am 15. April 2002 fand eine gerichtliche Anhörung bezüglich der Missachtung des Gerichts stand. Der damals zuständige Richter beschloss, den Fall zu verwerfen mit der Begründung, dass das gerichtliche Verbot „nicht deutlich” war. Die Falun Gong Praktizierenden waren davon allerdings nicht überzeugt und legten Berufung ein.

Am 27. Juni 2003 hob ein ranghöherer Richter des Berufungsgerichts des kanadischen Obersten Gerichtshofes Quebec die frühere Entscheidung auf und wies das Gericht an, die Klage wegen Missachtung des Gerichts weiterzuführen.

Im September 2003 versuchte La Presse Chinoise diese Klage abzuwehren. und legte vor dem Obersten Gerichtshof in Kanada abermals Berufung ein.

Am Donnerstag, den 11. Dezember lehnte das Oberste Gericht von Kanada den von einem Rechtsvertreter der La Presse Chinoise eingereichten „Berufungsantrag” ab. Diese Entscheidung ebnet den Weg für die Falun Gong Praktizierenden, ihre Klage gegen die Zeitung wegen Missachtung gerichtlicher Vorschriften fortzuführen.

Der Rechtsanwalt der Kläger, Michael Bergman, erklärte zufrieden über die Entscheidung des Obersten Gerichts: „Wieder einmal hat unser Gericht unter Beweis gestellt, dass es Minderheiten zugesteht, die Personen, die ihnen ihre Rechte auf Gleichheit, Respekt und Würde in der kanadischen Gesellschaft absprechen, gerichtlich zu verfolgen.”

„Indem die Falun Gong Praktizierenden so energisch ihre zivilen Rechte vor den Gerichten verfolgt haben, haben sie glaubwürdig gezeigt, dass unsere kanadischen Gesetze und die soziale Ordnung durch das Rechtssystem aufrechterhalten werden kann”, sagte Bergman.

Der Falun Gong Praktizierende aus Montreal Yang Hui, einer der Kläger, sagte: „La Presse Chinoise setzte die Verleumdungen und das Schüren von Hass gegen Falun Gong weiter fort, obwohl das Gericht eine einstweilige Verfügung ausgestellt hatte. Dies ist eine offenkundige Missachtung gerichtlicher Vorschriften mit ernsthaften Folgen. Gemäß den für die Verleumdungsklage vom 10. - 27. November dem Obersten Gericht in Quebec vorgelegten Beweisen wurden auf den Webseiten von People's Daily und Dutzenden anderer großer Tageszeitungen auf dem Festland China Falun Gong attackierende Artikel aus der La Presse Chinoise veröffentlicht, die zur Eskalation der Verfolgung von Falun Gong in China beitrugen.

Fortgang der Verleumdungsklage

Nach 11 Anhörungen haben die 12 Zeugen und die Verteidigung ihre Zeugenaussagen hinsichtlich der Verleumdungsklage gegen La Presse Chinoise vor Gericht abgeschlossen. Das Oberste Gericht in Quebec beschloss, dass die Rechtsanwälte beider Parteien Ende Februar 2004 gemeinsame Verhandlungen führen. Das Gericht wird im Anschluss an diese Verhandlungen die Schlussentscheidung treffen.

Bei seiner Aussage vor Gericht gab der Chef der La Presse Chinoise Nachrichtenagentur Zhou Jinxing zu, dass die Artikel gegen Falun Gong, die Anfang 2001 veröffentlicht wurden, „widersprüchlich und irrational” seien. Er gestand, dass er selbst viele verleumderische Artikel gegen Falun Gong geschrieben hatte, demnach hatten er und seine Mitarbeiter keinen einzigen Praktizierenden interviewt, und genauso wenig hatte er die Lehre von Falun Gong gelesen.

Die Klage der Missachtung des Gerichts wird in die Geschichte eingehen

In seiner Anklagerede vom 27. Juni 2003, betonte der vorsitzende Richter des Obersten Gerichts Quebec, Herr Jean-Louis Beaudoin, dass die „Klage wegen der Missachtung des Gerichts zivilrechtlich wie auch strafrechtlich sehr ernsthaft sei”. Das Gericht wird deshalb eine besonders strenge und gerechte Entscheidung treffen. Die Berufung hat das ursprüngliche Fehlverhalten in den Schatten gestellt, weil die einstweilige Verfügung sehr deutlich war. Das Oberste Gericht von Kanada ließ deshalb die Klage wegen Missachtung des Gerichts wiederaufleben.

Der vorsitzende Richter Herr Jean-Louis Beaudoin wies in seinem Richterspruch darauf hin, dass La Presse Chinoise Inc. im November und Dezember 2001 und zu Beginn des Jahres 2002 Informationen auf seiner Webseite veröffentlichte und in Umlauf brachte, die die Kläger aufs schwerste beleidigt haben sollen. Den Anhängern von Falun Gong wurden die unterschiedlichsten Verbrechen von umstürzlerischen Aktivitäten und Sabotage angehängt. Scheinbar stammten die meisten dieser Texte aus inoffiziellen Berichten der chinesischen Regierung, die offensichtlich mit allen Mitteln versuchte, die Verbreitung der Doktrin von Falun Gong zu verhindern und seine Anhänger in bestimmten chinesischen Gemeinden im Ausland zu diskreditieren.

Diese richterliche Entscheidung wurde von der hochangesehenen Anwaltszeitschrift - Dominion Law Reports protokolliert und wird in der Zukunft als Referenz für ähnliche Fälle dienen. „Diese Berufungsentscheidung eröffnet wichtige rechtliche Punkte und schafft einen Präzedenzfall für gewisse Grundsätze, die Anwälte zukünftig in ähnlichen Fallen nutzen können. Sie legt die Befugnis und die Grundsätze fest, nach denen ein Gericht Veröffentlichungen von verleumderischer und hassschürender Literatur in Zivilprozessen Grenzen setzt”, sagte Herr Bergman, der Anwalt der Falun Gong Praktizierenden.

Im September 2003 legte La Presse Chinoise Berufung bei dem kanadischen Obersten Gericht ein hinsichtlich der Entscheidung des Quebec Obersten Gerichtes. Das Oberste Gericht hatte den Berufungsantrag von La Presse Chinoise abgelehnt.

Jeder ist dafür verantwortlich, dass die Verbreitung von Gerüchten beendet wird

In Bezug auf die Ablehnung des Berufungsantrags von La Presse Chinoise seitens des Obersten Gericht, sagte die Klägerin Lucy Zhou: „Der Beschluss des Obersten Gerichts ist sehr bedeutsam für die Bemühungen der Falun Gong Praktizierenden, die Hasspropaganda, die dazu benutzt wurde, die über vier Jahre andauernde Verfolgung zu rechtfertigen und anzuheizen. Diese Hasspropaganda, die innerhalb und außerhalb Chinas von dem kommunistischen Regime instrumentalisiert wurde, machte die chinesische Gemeinde apathisch gegenüber der grausamen Folter und der Ermordung von Praktizierenden. Wir hoffen, dass das Gewissen der Menschen nun erwacht, so dass unsere chinesischen Mitbürger die richtige Wahl zwischen Gut und Böse treffen können.”