Badische Zeitung: Anzeige gegen Jiang Zemin (21.11.03)

Schopfheim. Im Februar 2002 wurde der Langenauer Falun Gong Anhänger André Huber (24) von der Pekinger Polizei nach einer Demonstration auf dem Platz des Himmlischen Friedens verhaftet. Jetzt hat er mit weiteren Gesinnungsgenossen Chinas damaligen Staatspräsidenten Jiang Zemin angezeigt. Mit André Huber sprach unser Redakteur [Name weggelassen].

BZ: Was werfen sie Jiang Zemin vor?

Huber: Wir zeigen ihn bei der Bundesanwaltschaft Karlsruhe an, weil er sich des Völkermordes und Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hat.

BZ: Auch eineinhalb Jahre nach Ihrer bitteren Erfahrung mit chinesischer Behördenwillkür und einem unmittelbaren Kontakt mit dem tristen Pekinger Gefängnisalltag lassen sie nicht locker?

Huber: Es hat sich für uns in China auch wenig zum Besseren verändert, im Gegenteil,
die Lage wird immer schwieriger. Als ich damals auf dem Tiananmenplatz demonstrierte, waren bereits 400 Falun Gong Praktizierende in Umerziehungslagern gestorben. Seither ist noch einmal die gleiche Anzahl hinzugekommen. Noch immer sind 200 000 von uns im Gefängnis.

BZ: Falun Gong stellt in Deutschland Strafanzeige gegen einen der mächtigsten Männer im fernen China. Sehen sie Chancen, dass Jiang Zemin tatsächlich verurteilt wird, oder ist das ein PR Gag?

Huber: Wir nehmen die Sache sehr ernst, wissen aber natürlich auch, dass eine Verurteilung Jiang Zemins eher unwahrscheinlich ist. Dem stehen zum Beispiel mächtige Wirtschaftsinteressen entgegen. Wir haben uns Jiang Zemin herausgesucht, weil er das ganze damals durchgeboxt hat.

BZ: Nun ist Falun Gong kein Volk sondern eine [] Religionsgemeinschaft, steht da der Völkermord nicht auf wackeligen Füßen?

Huber: Das sieht unser Berliner Rechtsanwalt anders. Im Übrigen deckt die Definition der Vereinten Nationen zahlreiche Aspekte der Falun Gong Verfolgung ab. Als Völkermord gelten alle Handlungen, die eine nationale, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zerstören sollen. Das aber ist bei Falun Gong eindeutig der Fall.