Deutschland: Bekannter deutscher Rechtsanwalt hält eine Pressekonferenz mit dem Deutschen Falun Dafa Verein ab (nachträglicher Bericht mit Fotos)

Am 24. November 2003 hielt Anwalt Wolfgang Kaleck, bekannt für seine internationalen Strafverfolgungsprozesse, eine Pressekonferenz mit dem Deutschen Falun Dafa Verein in der Bundeshauptstadt Berlin ab. Gegen den ehemaligen Präsidenten der Chinesischen Republik, Jiang Zemin und weitere fünfzehn Vollstrecker der Verfolgung von Falun Dafa Praktizierenden, ist aufgrund von Folterverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, eine Strafanzeige eingereicht worden. Repräsentanten anderer deutscher Nichtregierungsorganisationen wurden geladen, des weiteren erschienen mehrere deutsche und chinesische Pressevertreter.

Deutschland tritt mit der Einreichung dieser Klage in die Fußstapfen verschiedener anderer Länder, u.a. Amerika (Staat Illinois), Belgien, Spanien und Taiwan. Rechtsvertreter Kaleck hat bereits deutsche Gewaltopfer im Prozeß gegen den Argentinischen Diktator Pinochet vertreten. Die 40 Falun Gong Praktizierenden und Strafanzeigensteller in diesem Prozeß kommen aus Deutschland, Irland, Australien, Kanada und Amerika, beteiligt ist außerdem der deutsche Falun Dafa Verein. Strafanzeige wird gegen Jiang Zemin, Luo Gan, Li Lanqing, Xia Deren, der Beamte des Bezirkes Liaoning, Liu Qi, der ehemalige Bürgermeister Pekings, Zhao Zhifei, Polizeichef des Bezirkes Hubei und sechzehn Gewaltverbrecher Pekings Tuanhe- und Chongeweng Arbeitslagern erhoben, die direkt in die Verfolgung von Falun Dafa Praktizierenden involviert sind.

Kern der Anklage bildet das Deutsche Strafgesetzbuch, das letzten Juni in Deutschland verabschiedet worden ist. Es ermöglicht, jeglichen Völkermord außerhalb der Bundesrepublik in Deutschland vor Gericht zu bringen, wo der Angeklagte gemäß deutscher Rechtssprechung verurteilt werden können, bis hin zu lebenslanger Haft.

Es ist das zweite Mal, dass Jiang Zemin in Deutschland wegen Völkermordes zur Rechenschaft gezogen wird. Die Menschenrechtsorganisation "Gesellschaft für bedrohte Völker" erhob gegen Jiang während seines Besuches in Deutschland letzten April Strafanzeige. Als Präsident seines Landes besaß dieser damals politische Immunität. Zu der jetzigen Anklage ist der Unterschied damit ausreichend erläutert: Jiang Zemin hat bei einem weiteren Besuch in der BRD keine politische Immunität mehr. In der Strafanzeige wird im Detail auf die Verfolgung, unter der fünfzehn chinesische Falun Gong Praktizierenden litten eingegangen.

Nach der Konferenz interviewten mehrere Journalisten den Anwalt, die Ankläger und die Vertreter der Nichtregierungsorganisationen die dort waren, um die Anklage zu unterstützen.