Berliner Senatsverwaltung für Inneres bedauert ausdrücklich die Verletzungen des Verhältnismäßigkeitsgebotes gegenüber Falun Gong-Praktizierenden im April 2002

Während des Besuches des chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin vom 8. bis 11. April 2002 in Berlin wurden durch die Polizei gegenüber Falun Gong-Praktizierenden Platzverweise ausgesprochen, „Kleidungskontrollen“ durchgeführt und gelbe Jacken beschlagnahmt. Seitdem haben Falun Gong-Praktizierende den Kontakt zu den entsprechenden Landes- und Bundesbehörden gesucht, um den Sachverhalt zu klären und Beeinträchtigungen des Grundrechtes von Falun Gong-Praktizierenden, bei zukünftigen Besuchen hochrangiger Repräsentanten der Volksrepublik China, auszuschließen.
Die Gespräche mit dem Innensenator in Berlin verliefen in aufgeschlossener Weise und ermöglichten auch eine Aufklärung über die Verfolgung in China.

Nach einer vom Innensenator veranlassten Überprüfung der Beschwerdefälle durch den Berliner Polizeipräsidenten heißt es in einem Schreiben der Berliner Senatsverwaltung des Inneren vom 20. Dezember 2002: „[…] Das Ergebnis der Prüfung lässt sich dahin gehend zusammenfassen, dass die polizeilichen Maßnahmen – soweit aufklärbar – dem Grunde nach rechtmäßig waren, in Einzelfällen jedoch das Verhältnismäßigkeitsgebot durch überflüssige Platzverweise und Kleidungskontrollen verletzt worden sein dürfte. Der Polizeipräsident und mein Haus bedauern dies ausdrücklich. Zukünftig wird die Polizei in besonderem Maß darauf achten, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz insbesondere gegenüber Falun Gong-Anhängern auch bei Staatsbesuchen der Gefährdungsstufe 1 gewahrt wird. […]“

Die Antwort der Praktizierenden an den Senator des Inneren in Berlin lautete: „[…] waren wir beruhigt, dass Sie so viel Offenheit und Bereitschaft zeigten, uns anzuhören. […] Zwar sind wir nicht in allen Fällen mit der Darstellung des Polizeipräsidenten und seiner Mitarbeiter einverstanden, aber wir werten den Ausdruck des Bedauerns und das Versprechen für die Zukunft höher, als die Details des Einzelfalls.“

Das deutsche Bundesministerium des Innern, zuständig für das Bundeskriminalamt konstatierte am 24.10.2002:

„[…] Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass die durch Falun Gong-Anhänger angemeldeten Versammlungen und Aufzüge während des Staatsbesuches stets friedlich und störungsfrei verliefen. […]“

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