Dafa Praktizierende Zhang Jingyan aus Shuangcheng wurde ohne Gerichtsprozess zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und mehrmals misshandelt

(Minghui Net) - Die Dafa Praktizierende Zhang Jingyan (41), ist eine Bäuerin aus dem Dorf Yongzhi, Kreis Shuangcheng. Am 22.07.1999 ging sie zur Petition zur Provinzregierung und wurde von den bewaffneten Polizisten festgenommen und kurze Zeit eingesperrt. Am 25.07.1999 ging sie zur Petition nach Peking, um der Behörde zu erklären, dass Falun Dafa eine orthodoxe Lehre ist. Sie wurde daraufhin von den Polizisten in Peking beschimpft, geschlagen und ins Polizeiamt nach Schuangcheng zurückgebracht. Ihre Wohnung wurde durchsucht, während sie 25 Tage lang im Polizeiamt rechtswidrig eingesperrt wurde.

Im Januar 2000 ging Zhang Jingyan wieder zur Petition nach Peking und wurde von Agenten des “Büro 610” zuerst für 3 Monate eingesperrt und anschließend in einen Gehirnwäschekurs im Kreis Shuangcheng gebracht. Über 20 Tage musste sie in dem Gehirnwäschekurs bleiben, bevor ihre Familie an die Polizei 6200 Yuan bezahlte. Im Juni 2000 ging sie zur Petition nach Peking und wurde von den Polizisten wieder in ihre Heimat zurückgeführt. Auf der Fahrt dorthin zwangen die Beamten sie und andere Passagiere im Bus, Falun Dafa sowie den Begründer von Falun Dafa zu beschimpfen. Zhang Jingyan hat dies abgelehnt und wurde von der Polizei in Shanhaiguan rechtswidrig eingesperrt und von den Polizisten unmenschlich behandelt. Anschließend wurde sie im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in Shuangcheng 80 Tage lang inhaftiert. Sie wurde erst freigelassen, nachdem ihre Familie 2800 Yuan an die Polizei bezahlte.

Während des Frühlingsfestes 2001 suchten die Polizisten des Polizeireviers in Shuangcheng und aus dem Dorf Yongzhi nach Zhang Jingyan und belästigten mehrmals ihre Familienangehörigen. Am 28.02.2002 wurde ihre Familie wieder während des Frühlingsfestes von dem Vorsteher sowie den Polizisten des Dorfes Yongzhi gestört. Am nächsten Tag kam der Leiter des Polizeiamts Zhang Guofu persönlich zur ihrer Familie, um Zhang Jingyan zu verhaften. Sie haben die Wohnung durchsucht und Zhang Jingyan nicht gefunden. Schließlich haben sie ein VCD-Gerät gestohlen. Zhang Jingyan befand sich unentwegt auf der Flucht.

Am 19.04.2002 haben die Polizisten Zhang Jingyan gefunden und ins Polizeiamt in Shuangcheng gebracht. Dort wurde sie von einigen Polizisten verhört und gefoltert. Sie packten sie an den Haaren, ohrfeigten sie, schlugen sie heftig mit einem Plastikrohr und traten so heftig gegen ihre Beine und Füße, dass ihre Beine sechs Monate lang taub waren. Am 21.04. wurde Zhang Jingyan ins Untersuchungsgefängnis Nr. 2 nach Haerbin gebracht. Ihre Hände wurden mit Handschellen an ein Heizungsrohr gekettet und Polizisten des „Büro 610“ schlugen sie mit einem Elektrostab. Als sie die Polizisten nach ihren Namen fragte, trauten diese sich nicht sie zu nenen. Sie fragten sie, ob Zhang Jingyan vorhatte, ihre Namen im Minghui Net veröffentlichen zu lassen.

Zhang Jingyan wurde ohne Gerichtsprozess zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt!