Taiwanesischer Falun Gong Praktizierender erhebt Klage gegen die Hongkong SAR Regierung wegen Menschenrechtsverletzungen; Hongkonger Gericht nimmt diesen Fall auf

Als taiwanesische Falun Gong Praktizierende Ende Februar 2003 mit amtlich ausgestellten Visa nach Hongkong einreisen wollten, um an einer Falun Dafa Erfahrungsaustausch-konferenz teilzunehmen, die von den lokalen Behörden offiziell genehmigt worden ist, wurden ca. 80 von ihnen von der Hongkonger Einwanderungsbehörde zwangsweise verhaftet und später gewaltsam von der Hongkonger Polizei des Landes verwiesen. Unter den ausgewiesenen Praktizierenden befanden sich Menschen aus allen Gesellschaftsschichten Taiwans, darunter Ärzte, Rechtsanwälte, ein stellvertretender Generaldirektor einer Mediengesellschaft, Regierungsangestellte, Polizisten und Firmenmanager. Diese Menschen wollten in Hongkong an offiziell genehmigten Aktivitäten teilnehmen, keiner von ihnen ist in Hongkong oder Taiwan strafrechtlich aktenkundig, dennoch sind sie grundlos ausgewiesen worden. Dieser Vorfall hat die grundsätzlichen Menschenrechte in Taiwan und Hongkong schwer verletzt. Im März 2003 haben die Beratungsstelle für Menschenrechte im Büro des Präsidenten von Taiwan und der Rat für Angelegenheiten des Festlandes mit entsprechend harten Protesten gegenüber der Hongkonger SAR Regierung reagiert.

Anfang April erstatteten die taiwanesischen Falun Gong Praktizierenden Zhu Wanqi, Liao Xiaolan, Zhang Zhenyu und Lu Liqing, die aus Hongkong ausgewiesen wurden, gemeinsam mit Kan Hung-Cheung, dem Hongkonger Falun Gong Sprecher, Anzeige im Ausland, um die Hongkonger SAR Regierung wegen Verletzungen der Menschenrechte vor Gericht zu bringen. Dies ist die erste Klage im Ausland, bei der Menschen aus Taiwan und Hongkong gemeinsam die Hongkonger SAR Regierung wegen Menschenrechtsverletzungen angezeigt hatten. Die fünf Kläger betrauten den angesehenen Hongkonger Anwalt für Menschenrechte, Paul Harris damit, den Fall dem Hongkonger Gericht vorzulegen. Sie erwarten von dem Urteil des Hongkonger Gerichts, dass: 1) der amtliche Befehl der Hongkonger Einwanderungsbehörde, Falun Gong Praktizierende gewaltsam des Landes zu verweisen, ungesetzlich war; 2) die Anwendung von Gewalt während des Ausweisungsvorganges ungesetzlich war; 3) die Hongkonger SAR Regierung den fünf taiwanesischen Falun Gong Praktizierenden Entschädigung leistet für die ungesetzliche Verhaftung unter Gewaltanwendung bei zwei von ihnen.

Nachdem die Hongkonger Richter die Unterlagen und das Beweismaterial der Kläger geprüft hatten, informierten sie am 29. April 2003 deren Anwalt, dass eine gerichtliche Ermittlung dieses Falles zugesagt wurde und das der Termin für die gerichtliche Vernehmung der vier taiwanesischen Kläger bald festgelegt werden wird. Das Hongkonger Gericht genehmigte auch den Antrag der vier taiwanesischen Kläger, bei der gerichtlichen Vernehmung anwesend zu sein. Deshalb werden vor dem Gerichtstermin die vier taiwanesischen Kläger in Hongkong einreisen, um gemeinsam mit dem Hongkonger Kläger vor Gericht zu erscheinen. Der Anwalt der Kläger erklärte, dass das Gericht in Hongkong gemäß dem Gesetzeskodex der Hongkonger Einwanderungsbehörde einige Zeit zur Vorbereitung des Verteidigungsmaterials geben wird. Deshalb wird erwartet, dass der Gerichtstermin ca. 3 Monate später festgesetzt wird.

Die taiwanesischen Kläger begrüßten den Beschluss des Hongkonger Gerichts, die Entscheidung der Hongkonger Einwanderungsbehörde, Falun Gong Praktizierende unter unangemessener Gewaltanwendung des Landes zu verwiesen, zu untersuchen. Die Kläger Zhu Wanji, Liao Xiaolan, Zhang Zhenyu und Lu Liqing betonten einstimmig: „Die Vorgehensweise bei den Menschenrechtsangelegenheiten ist dieselbe, wie die Vorgehensweise bei SARS (was die humanitäre Haltung abgelangt). Die Anzahl der Menschen, die in der jüngsten Geschichte unter der Verfolgung leiden bzw. ihr Leben dabei verloren hatten, übersteigt die Anzahl der SARS-Toten bei weitem. Nehmen wir zum Beispiel die Falun Gong Praktizierenden: Die Zahl der Todes- und Folteropfer unter den durch Jiangs Regime verfolgten Praktizierenden beträgt mehr als 100.000. SARS ist eine Epidemie in ganz Peking und Hongkong. Die Hongkonger Regierung sollte eine Lehre aus der Handlungsweise Pekings ziehen, die anfangs die Informationen über SARS zurückhielt. Wenn die Regierung Hongkongs mit Peking und deren, gegen die Menschenrechte gerichtete Politik zusammenarbeitet, würde dies zu himmlischem Zorn und irdischer Empörung führen. Wir hoffen, dass die Hongkonger Regierung durch diesen Gerichtsprozess der internationalen Gemeinschaft zeigt, dass: 1) Hongkong sich der Politik Pekings nicht mehr anpaßt, die sich gegen die Menschenrechte und gegen die grundlegenden Freiheiten richtet; 2) Hongkong für das taiwanesische Volk und die Falun Gong Praktizierenden die Gerechtigkeit, die auf einem unabhängigen Rechtssystem gestützt ist, wiederherstellt; 3) die Hongkonger Regierung sich nicht mehr von Jiangs Regime benutzen lässt, um mittels dessen gerichtlicher Verfahrensweise gegen die Rechte der Menschen und gegen die Humanität zu handeln; und 4) Hongkong sich gegen die Ausweitung des totalitären Systems der CCP stellt.“ Trotz der ernsten Lage von SARS in Hongkong sind die vier Kläger immer noch bereit, nach Hongkong zu reisen: „Egal wie sich diese Epidemie in Hongkong entwickelt, wir werden vor Gericht erscheinen, genauso wie die vielen medizinischen Mitarbeiter in Taiwan, die, gestützt von ihrem Glauben, freiwillig im Krankenhaus des Friedens helfen. Um die Menschenrechte der Falun Gong Praktizierenden zu schützen, die Würde des taiwanesischen Volkes aufrecht zu erhalten und die soziale Gerechtigkeit in Hongkong zu wahren, werden wir nicht zurückweichen.