Nachträglicher Bericht: Das Berufungsgericht in Hongkong eröffnet das Anhörungsverfahren für den Falun Gong Fall "Behinderung der Öffentlichkeit"

Am 3. September begann die 3-tägige Anhörung des Berufungsgerichts bzgl. des Falles „Behinderung der Öffentlichkeit“ in dem Falun Gong-Praktizierende aus Hongkong und der Schweiz von einem Hongkonger Gericht letztes Jahr schuldig gesprochen worden waren. Um neun Uhr kamen die 10 Praktizierenden, die von dieser Klage betroffen sind, unterstützt von vielen anderen Praktizierenden, vom Charter Gardens zum Berufungsgericht in Queensway. Sie betraten das Gerichtsgebäude nach dem sie eine öffentliche Ankündigung verlesen hatten.

Die Praktizierenden erklärten in der öffentlichen Ankündigung, dass ihre friedliche Demonstration vor dem Chinesischen Verbindungsbüro völlig im Einklang mit der chinesischen Verfassung und den Rechten, die Hongkongs Grundgesetz den Menschen gewährt, stehe. Sie haben sich entschieden in die Berufung zu gehen, weil sie damit die Menschenrechte sowie die Freiheit in China und Hongkong hochhalten wollten, ebenso wie Moral, Gerechtigkeit und Gewissen, die für die Menschheit so wichtig sind.

Der vorsitzende Richter des obersten Zivilgerichtes, Richter Ma, betonte, dass die Menschen in Hongkong ein durch das Grundgesetz geschütztes Recht auf Demonstration haben. Die Frage ist, wo die Grenzen der Demonstrationsfreiheit liegen. Im Verlauf der Verhandlung erklärte Herr Ma, dass Demonstrationen in Hongkong durch die Verfassung geschützt seien. Dennoch sei es wichtig sich zu vergegenwärtigen, dass Demonstrationen auch gewisse Störungen verursachen könnten. In welchen Situationen ist das Eingreifen der Polizei erforderlich und in welchem Ausmaß verletzen diese Einmischungen das Recht auf Demonstrationsfreiheit der Menschen? Dies sind die Fragen, die im vorliegenden Fall geklärt werden müssen.

Hongkong genießt ein unabhängiges Gerichtssystem

Der Rechtsanwalt der Praktizierenden, Zhuang Xishi, sagte, dass die Demonstration von Falun Gong- Praktizierenden vor dem Chinesischen Verbindungsbüro im letzten Jahr eine kulturelle Koalition von Ost und West darstellt, da vier Schweizer Staatangehörige involviert sind. Er berichtete, dass die Schweizer Praktizierenden nicht nach China einreisen konnten um dort zu demonstrieren, weil die chinesische Regierung ihnen ein Einreisevisum verweigert hatte. Da das Hongkonger Gerichtssystem nicht dem chinesischen Gerichtssystem untersteht, entschieden sie sich in Hongkong zu demonstrieren.

In seiner Argumentation betonte er, dass der Bürgersteig vor dem Chinesischen Verbindungsbüro 33 Meter lang und 9,5 Meter breit ist. Gewöhnlich sind sehr wenig Fußgänger dort.

Dieser Abschnitt ist nicht an einer Parkzone oder einem Fußgängerübergang gelegen. Es ist offensichtlich, dass eine kleine oder mittlere friedliche Demonstration auf so einem Fußweg keine bedeutende Behinderung verursacht. Er wies darauf hin, dass die Straßensperre der Polizei vor dem Chinesischen Verbindungsbüro am Demonstrationstag und an den darauf folgenden Tagen einen größeren Bereich besetzte als der Platz den die Demonstranten in Anspruch nahmen. Die Straßensperre der Polizei blockierte tatsächlich die Straße.

Es wäre für China von Vorteil die Unterdrückung zu beenden

Einer der Schweizer Praktizierenden, Eric Bachman, sagte, dass die Zollbeamten ihn mit einer Befragung aufhielten, als er am 28. August in Hongkong ankam. Die Beamten fragten ihn, ob er nach Hongkong gekommen sei, um an Demonstrationen teilzunehmen. Obwohl er ihnen die Einladung des Berufungsgerichts zeigte, riefen sie den Rechtsanwalt an, um die Aussage zu überprüfen. Eric betonte, dass er Berufung eingelegt habe, um eine faire Gerichtsverhandlung zu erhalten. Er meint, dass Hongkong nicht dem Druck der chinesischen Regierung nachgeben sollte.

Eric betonte auch, dass Praktizierende weltweit Klagen gegen Jiang Zemin wegen Völkermord eingereicht haben. Er glaubt, dass diese Klagen Jiangs Gewalttaten gegen Falun Gong-Praktizierende beenden werden und sich gleichzeitig positiv auf China auswirken.

Eric sagte auch, dass er über eine Stunde von den Zollbeamten verhört worden war als er dieses Mal ankam, genauso wie im letzten Februar. Außerdem wurde die Einreise nur für ein paar Tage erlaubt, obwohl er den Brief des Rechtsanwaltes vorweisen konnte. Er glaubt, dass er diskriminiert wurde. Als er im Februar einreiste, forderten ihn die Zollbeamten sogar auf zu versichern, dass er an keiner Demonstration in Hongkong teilnehmen werde.

Menschenrechtsgesetze prüfen die Grenzen der Demonstrationsfreiheit

James To Kun-sun, gesetzgebendes Gemeinderatsmitglied, wies darauf hin, dass jedermann (auch Ausländer) das Recht habe, an genehmigten Demonstrationen oder Protesten teilzunehmen. Daher war die Bedingung, die die Zollbeamten an Eric stellten, in Hongkong nicht zu demonstrieren und das Versprechen, das sie ihm abverlangten, eine gesetzlich genehmigte Aktivität zu unterlassen nicht zulässig.

Herr To, ein ehemaliger Rechtsanwalt, sagte, ob eine Demonstration gesetzlich zugelassen ist oder nicht, kann nicht durch eine generelle Stellungnahme geregelt werden. Die Menschenrechtsgesetze sollten anwendet werden um zu prüfen, ob jemand die Straße blockiert oder nicht. Was den speziellen Fall der Falun Gong–Praktizierenden letztes Jahr angeht, befand er zweifelsfrei: Der Gehweg vor dem Chinesischen Verbindungsbüro war so breit, dass niemand die Straße blockieren konnte. Er fand, dass die Bezirksregierung in diesem Fall ihre Vollmacht missbraucht habe.

Viele Menschen haben versucht vor dem Chinesischen Verbindungsbüro zu demonstrieren, aber sie alle sind von der Polizei daran gehindert worden. Im vorliegenden Fall sagte Herr To kategorisch, hätten die Polizisten falsch gehandelt. „Sie sollen nicht die Sitten Festland Chinas auf Hongkong übertragen“.

Die Historie der Anklage wegen „öffentlicher Behinderung“

Laut Auskunft des Falun Dafa Informationszentrums hat Jiang Zemin im letzten März einen Tötungs-Befehl erlassen und angeordnet, dass die Polizei auf Praktizierende schießt, die Plakate aufhängen.

Am 14. März 2002 wurden vier Schweizer und 12 Hongkonger Praktizierende von der Hongkonger Polizei festgenommen, als sie vor dem Chinesischen Verbindungsbüro gegen den Tötungsbefehl appellierten. Sie wurden angeklagt, die Straße blockiert, dienstliche Angelegenheiten behindert und die Polizei angegriffen zu haben. Nach einer 32-tägigen Gerichtsverhandlung legte der Richter den Praktizierenden sieben Straftaten zur Last und belegte sie mit einem Bußgeld zwischen 1300 und 3800 Hongkong Dollars (zwischen 147 und 431 Euro).