AP: Falun Gong klagt die Hongkonger Regierung wegen "politischer Verfolgung" an

2. September 2003

HONGKONG (AP) -- Hongkonger Praktizierende der spirituellen Bewegung Falun Gong - die in Festland China verboten ist - beschuldigten die Regierung am Dienstag, bevor sie Einspruch gegen die Verurteilung wegen „Behinderung“ der Öffentlichkeit einlegten, der „politischen Verfolgung“.

„Das war voll und ganz eine politisch motivierte Anklage“, sagte Lu Jie, eine der 16 Falun Gong Praktizierenden, die nach einem Sit-in vor dem Verbindungsbüro der chinesischen Regierung am 14. März 2002 der „Behinderung“ der Öffentlichkeit für schuldig befunden wurde.

Drei der Protestierenden wurden auch für schuldig befunden, die Polizei angegriffen zu haben, als ein Gerangel ausbrach als die Polizei die Protestierenden entfernte. Neun Protestler wurden auch der Behinderung der Polizei für schuldig befunden.

Falun Gong will die Verurteilungen bei einer Berufung, deren Verhandlung am Mittwoch beginnen soll, anfechten.

Lu sagte, dass die Hongkonger Regierung sich dem Druck der chinesischen Regierung gebeugt hat, gegen die Gruppe Repressalien zu ergreifen.

„Wir haben nur wenig Platz benutzt“ sagte Lu, die in allen drei Anklagepunkten für schuldig befunden wurde. Sie nannte die Berufung einen Fall mit Symbolcharakter, der zeigen wird, ob die Rechtssprechung in Hongkong politischem Druck widerstehen kann.

Falun Gong ist in Festland China verboten [...], aber in der früheren britischen Kolonie, die seit 1997 wieder unter chinesischer Führung steht, bleibt es durch das Gesetz erlaubt.

Hongkong ist mit einem Arrangement, das seinen kapitalistischen Lebensstil bewahren soll, zurück übergeben worden. Jedoch kommt Besorgnis auf, dass die bürgerlichen Freiheiten in Hongkong nach und nach beschnitten werden.

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