Provinz Guangdong: Die Verfolgung der jungen Falun Gong Übenden Lu Xin und ihrer Eltern

Die zwölf Jahre alte Lu Xin (Spitzname Beibei) begann 1997 zusammen mit ihren Eltern Falun Gong zu üben. Am 14. Juli 2004 wurde ihr Vater Lu Pingyi widerrechtlich in einem Gehirnwäschezentrum eingesperrt, das sich im Minfu Hotel in Zhuhai befand. Sie und ihre Mutter blieben unter Überwachung zuhause zurück. Mit starken aufrichtigen Gedanken entkamen Mutter und Tochter unbemerkt dem Hausarrest und sind seither obdachlos.

Als am 20. Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong begann, reisten Beibei und ihre Eltern nach Peking, um im Interesse Falun Gongs an die Regierung zu appellieren. Unterwegs im Zug wurde ihre Absicht entdeckt und man sperrte sie unrechtmäßig ein. Am Tag nachdem sie freigelassen wurden, steckte man ihre Eltern gesetzwidrig in ein Gehirnwäschezentrum. Beibei, die zu dem Zeitpunkt noch den Kindergarten besuchte, war von ihren Eltern getrennt worden und kam unter die Aufsicht des Vorgesetzten ihrer Mutter und Personal, das vom „Büro 610” (1) dazu beauftragt worden war. Sie führte das Leben eines ungewollten Kindes in einer beunruhigenden und instabilen Umgebung. Ihr Vater Lu Pingyi hatte in Macau für eine chinesische Gesellschaft gearbeitet. Als die Verfolgung von Falun Gong zuerst begann, beschlagnahmte die Gesellschaft seine Arbeitsgenehmigung und verbot ihm zu arbeiten. In der zweiten Jahreshälfte 1999 sperrte seine Gesellschaft ihn unter ungeheurem Druck vom Stadtkomitee und politischen und wirtschaftlichen Belästigungen des „Büro 610” für über einen Monat lang ein und versuchte ihn zu zwingen, seine Stellung im Unternehmen aufzugeben. Beibeis Mutter wurde auch ihres Rechts auf Arbeit beraubt, bloß weil sie nicht ihren Glauben an Falun Gong aufgeben wollte.

Beibeis Eltern wurden später noch mehrmals verhaftet und in Gehirnwäscheklassen gesteckt. Ihr Haus wurde ebenfalls einige Male widerrechtlich durchsucht. Im Juni 2000 wurde ihre Mutter vom öffentlichen Sicherheitsbüro 48 Stunden lang festgehalten, weil sie eine andere Falun Gong Übende besucht hatte. Ohne Unterbrechung verhörte man sie dort und erlaubte ihr auch nicht zu schlafen. Beibeis Vater wurde wegen „störenden Verhaltens” 10 Tage lang eingesperrt, weil er an der Sprechanlage nicht geantwortet hatte, als örtliche Polizeibeamten unrechtmäßig sein Haus durchsuchen wollten. Ihre Mutter bat die Polizei, Beibei in die Obhut eines Freundes zu geben, während sie und ihr Mann im Gefängnis waren. Die Polizei weigerte sich jedoch, da dieser Freund auch Falun Gong übte. Das Mädchen kam also unter die Aufsicht des „Anwohnerkomitees”.

Da es immer Agenten gab, die ihnen überall hin folgten, brachten Beibeis Eltern sie im November 2000 zu ihrer Großmutter mütterlicherseits, damit sie in einer stabileren und sicheren Umgebung sein konnte. Als sie im Dezember desselben Jahres die Wahrheit über Falun Gong publik machten, wurden ihre Eltern verhaftet. Ohne Durchsuchungsvollmacht plünderten Beamte des öffentlichen Sicherheitsbüros von Guangzhou ihr Haus und beschlagnahmten mehrere Computer, Mobiltelefone, Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, über 3.000 Yuan (2) Bargeld und andere persönliche Habe in einem Wert von über 20.000 Yuan. Sie bekamen dafür auch keine Quittung. Beibeis Mutter Zhou Meilin wurde unrechtmäßig zwei Jahre und ihr Vater Lu Pingyi drei Jahre in einem Arbeitslager eingesperrt. Beide erduldeten während ihrer Gefangenschaft grausame Folter. Im Juli 2002 wurde Beibei mit ihrem Vater und im Januar 2003 wieder mit ihrer ganzen Familie zusammengeführt. Während ihrer Gefangenschaft war Beibeis Mutter grausam misshandelt worden und die Verletzungen an ihren Füßen waren immer noch nicht verheilt. Wenn sie längere Strecken geht, hat sie Schmerzen und ihre Füße schwellen an. Die Notlage ihrer Mutter schmerzte Beibei so sehr, das sie verängstigt war und weinen musste.

Anfang 2003 bekam Beibeis Vater mehrere Stellenangebote, die verlangt hätten, dass er in verschiedene Länder reisen musste. Das Büro für Reisegenehmigungen in Zhuhei wies jedoch seine Reisepassbeantragung zurück. Der stellvertretende Verwalter des nationalen Sicherheitsbüros führte sein Üben von Falun Gong als Grund an.

Am 14. Juli 2004, als er sein Haus verließ, wurde Lu Pingyi illegal von einer sieben- oder achtköpfigen Gruppe ergriffen und in ein Gehirnwäschezentrum gebracht. Unter diesen Leuten war auch Chen Fu, Direktor des Shishan Nachbarschaftskomitees, Mitglied des Anwohnerkomitees von Naniang und Beamter der Dongfeng Polizeiwache. Anschließend wurden Beibei und ihre Mutter in ihrem Hause bis zu einer Untersuchung vom öffentlichen Sicherheitsbüro unter Überwachung gestellt. Vor lauter Angst konnte Beibei zwei Nächte lang nicht schlafen. Am 17. Juli konnte Beibei und ihre Mutter mit starken aufrichtigen Gedanken aus dem Haus entkommen. Das „Büro 610” hatte den Befehl erlassen, dass ihre Mutter auch in einem Gehirnwäschezentrum eingesperrt werden sollte. Sie war also gezwungen von Zuhause wegzulaufen und mit Beibei ein obdachloses Leben zu führen.
Seit fünf Jahren ist Beibeis junges Leben mit Schrecken, Gewalttätigkeit und dem Schmerz erfüllt, ständig von ihrer Familie getrennt zu werden. Sogar jetzt führt sie immer noch ein Leben voll von Sorge über ihre eigene und die Sicherheit ihrer Mutter. Ihre Augen sind voller Traurigkeit und Angst. Man sieht kaum ein Lächeln auf ihrem Gesicht.

(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
(2) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.