Hongkong: Berufungsgericht kippt Verurteilung wegen Behinderung, Praktizierende bringen den Fall zur erneuten Berufung (Fotos)

(Clearwisdom.net) Am 10. November 2004 um 10 Uhr Hongkonger Zeit kippte ein Gericht in Hongkong die Anschuldigung gegen 16 Praktizierende wegen ihres Protestes im März 2002 vor dem chinesischen Verbindungsbüro. Doch das Gericht hielt 5 andere Anschuldigungen gegen 9 Praktizierende aufrecht. Der Anwalt der Praktizierenden gab an, dass die Verhaftung nicht gerechtfertigt war, da die Anschuldigung der Behinderung fallen gelassen wurde. Deshalb sollte das Gericht die Praktizierenden wegen ihres gewaltlosen Widerstandes gegen die ungesetzliche Verhaftung der Polizei für nicht schuldig befinden. Die Praktizierenden von Hongkong sagten, dass sie ihre Bemühungen, die Wahrheit klar zu stellen, solange fortsetzen würden, bis das Gericht in Hongkong alle Anschuldigungen fallen lässt.

Zum Kippen der Anschuldigung wegen Behinderung am Mittwoch sagte ein Richter, dass es trotz der Demonstration auf dem Bürgersteig noch reichlich Raum für Fußgänger und Büroangestellte gab, um Zugang zum Gebäude zu erlangen. Außerdem wirkte die ganze Kundgebung friedlich. Das niedrigere Gericht war sich der Bedeutung des Zentralen Verbindungsbüros nicht bewusst, das das Ziel des Protestes war, und hatte die Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht genügend in ihren Überlegungen beachtet. Deshalb kippte das Gericht die Anschuldigung der Behinderung gegen alle 16 Praktizierende.

Hinsichtlich der gerichtlichen Entscheidung sagte der Jurist und Vorsitzende des ,Menschenrechtsbeobachters' in Hongkong, Herr Yuk-kai, dass die Entscheidung große Bedeutung habe, weil es das Recht der Hongkonger Bürger nochmals bekräftigte, unter dem gegenwärtigen verfassungsmäßigen System öffentlich zu protestieren. Er dankte auch den Falun Gong Praktizierenden für ihre edelmütigen Bemühungen.


Ungefähr fünfzig Praktizierende hatten sich beim Charter Park in Bam versammelt, und gingen dann zum Appellieren vor das Hohe Gericht von Hongkong.

Die unrechtmäßige Verhaftung fand im März 2002 statt, als Jiang über die Video-Sendung über Falun Gong zur Klarstellung der Wahrheit auf dem TV- Kanal Changchun sehr aufgebracht war. Jiang befahl der Polizei, die Praktizierenden ohne Gnade zu töten. Um gegen die Befehle vom Jiang Regime, "Töten durch Erschießen" und "ohne Gnade töten", zu protestieren, begannen vier Schweizer Falun Gong Praktizierende am Morgen des 14. März 2002 einen 3-tägigen Hunger-Streik vor dem chinesischen Verbindungsbüro in Hongkong. Zwölf örtliche Hongkonger Praktizierende schlossen sich dem friedlichen Aufruf an. Unter dem Druck des chinesischen Verbindungsbüros setzten die Hongkonger Behörden um 13 Uhr eine große Anzahl von Polizisten ein, um alle 16 Praktizierende mit Gewalt zu entfernen und festzusetzen. Schließlich wurden ein Schweizer Praktizierender und acht Hongkonger Praktizierende verletzt. Die Praktizierenden wurden fälschlicherweise wegen "öffentlichen Behinderns" und "Behinderung und Angriff der Polizei" angeklagt. Im August 2002 befand ein Bezirksgericht alle 16 Praktizierende in allen Anklagepunkten für schuldig und belegte jeden Praktizierenden mit einer Geldstrafe zwischen 1,300 HK $ und 3,800 HK $. Da gingen die Praktizierenden vor das Oberste Gericht von Hongkong. Das Oberste Gericht von Hongkong hielt im September 2003 eine 3-tägige Anhörung. Nach 14 Monaten unvermuteten Aufschubes fällte das Gericht schließlich am Mittwoch ein Urteil über diesen Aufruf.

Einem Bericht von "Radio Free Asia" zufolge stellte am 10. November 2004 das Berufungsgericht fest, dass die Grundgesetze festlegen, dass Bürger das Recht haben, sich zu versammeln und zu demonstrieren. Das niedrigere Gericht gab diesem in seiner Überlegung nicht genügend Gewicht. Doch das Gericht hielt gegen 9 der 16 die Anschuldigung "Behinderung und Angriff der Polizei" aufrecht. Dem Bericht zufolge sagten die Kläger, dass sie weiter Berufung einlegen werden. Albert Ho Chun-yan, ein Anwalt der Kläger und gleichzeitig Mitglied des gesetzgebenden Rates in Hongkong, sagte, dass die Anschuldigungen nicht gerechtfertigt seien, weil das Gericht die Anklage der Behinderung gekippt habe. Der gewaltlose Widerstand der Praktizierenden bei der Verhaftung war natürlich und berechtigt.

Viele Medien-Agenturen der Welt, einschließlich AP, „Australian Broadcasting Corporation” (ABC), „San Francisco Examiner” und andere berichteten über diesen Fall. Im neuesten Bericht über diesen Fall von ABC steht, dass Falun Gong erklärte, dass mindestens 1.600 Praktizierende zu Tode gefoltert wurden, seit die Verfolgung in China vor 5 Jahren begann.