Korea: Die Chungcheongnam-do Legislativ-Versammlung verabschiedet einheitlich eine Resolution, die China auffordert, die Falun Gong Praktizierende Gao Chengnu freizulassen

(Clearwisdom.net) Am 2. November 2004 verabschiedete Chungcheongnam-do Legislativ-Versammlung einstimmig eine Resolution, die China auffordert, Frau Gao Chengnu, eine Falun Gong Praktizierende, freizulassen. Frau Gao Chengnu ist die Frau des koreanischen Staatsbürgers Mr. Kwack Byung-ho und wird momentan im Arbeitslager der Stadt Jiamusi in der Provinz Heilongjiang in China festgehalten.

Diese Resolution ist die zweite nach einer vorherigen Resolution, die vom Senat der Stadt Cheonan vor ein paar Monaten verabschiedet worden ist. Die Chungcheongnam-do Legislativ-Versammlung ist eine höhere legislative Instanz als der Senat der Stadt Cheonan. Am 13. September 2004 verabschiedete der Senat der Stadt Cheonan einstimmig eine Resolution, die China auffordert, Frau Gao Chengnu bedingungslos freizulassen und ihr eine sichere Rückkehr nach Korea zu ermöglichen.

Die Resolution der Chungcheongnam-do Legislative wurde an den chinesischen Minister des Auswärtigen Amts, den Gouverneur der Provinz Heilongjiang, den Bürgermeister der Stadt Jiamusi und den Leiter des Arbeitslagers der Stadt Jiamusi in der Provinz Heilongjiang weitergeleitet.

Frau Gao Chengnu, eine gebürtige Koreanerin aus China, heiratete am 18. Mai 2003 in China den koreanischen Staatsbürger Kwack Byung-ho. Als Frau Gao Chengnu die Anträge für die Reise nach Korea einreichte, wurde ihr Antrag für einen Reisepass von den chinesischen Sicherheitsbehörden mehrmals abgelehnt, da sie sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Am 7. Mai 2004 wurde sie dann unrechtmäßig verhaftet.

Als Antwort auf ihre Verhaftung wurde in Korea am 14. August 2004 ein nicht staatlicher „Ausschuss zur Rettung von Gao Chengnu” gegründet. Eine Rettungsinitiative „Gebt meine Frau zurück” startete. Diese Rettungsinitiative wird von der Regierung Koreas, den Medien und Bürgern sowie den oben genannten Resolutionen unterstützt und thematisiert.

Nachfolgend die Übersetzung und Bilder der Resolution, die von der Chungcheongnam-do Legislative am 2. November 2004 einstimmig verabschiedet wurde.

Resolution der Chungcheongnam-do Versammlung

Dringende Forderung Frau Gao Chengnu, die Ehefrau eines Koreaners, die unrechtmäßig von der chinesischen Regierung festgehalten wird, freizulassen.

Wir, alle Mitglieder der Chungcheongnam-do Versammlung, haben tiefes Mitgefühl für Byung-ho Kwak, einem Koreaner, der in der Stadt Cheonan in Chungcheongnam-do lebt. Seine Frau Gao Chengnu ist seit Mai 2004 unrechtmäßig in einem Arbeitslager in der Stadt Jiamusi in der Provinz Heilongjiang inhaftiert, nur weil sie eine Falun Gong Praktizierende ist. Wir unterstützen die Aktivitäten des „Ausschusses zur Rettung von Gao Chengnu”, die für die Freilassung von Gao Chengnu kämpfen, in vollem Umfang.

Wir, alle Mitglieder der Chungcheongnam-do Versammlung, unterstützen vollends die Resolution bezüglich der Freilassung von Gao Chengnu, die von der Stadt Cheonan am 13. September 2004 einstimmig verabschiedet wurde.

Aus humanitären Aspekten, damit das Paar eine glückliche Familie werden kann, drängen wir, alle Mitglieder der Chungcheongnam-do Versammlung, Ihre entsprechenden Behörden, Maßnahmen zur bald möglichen Freilassung von Gao Chengnu zu treffen.

In Anbetracht der traditionellen freundschaftlichen Beziehung zwischen Korea und China sollte dieser Vorfall mit höchster Priorität behandelt werden. Ein positives Ende würde die Verbindungen der beiden Länder weiter festigen können.

Das Leben der Frau des koreanischen Staatsbürgers Byung-ho Kwak ist wegen drastischer Folter und Verhören in Gefahr. Wir, alle Mitglieder der Chungcheongnam-do Versammlung, sind hierüber sehr besorgt; und weil es eine dringende Angelegenheit ist, verlangen wir noch einmal, dass Ihre entsprechenden Behörden Gao Chengnu bedingungslos freilassen und dafür sorgen, dass sie China in Sicherheit verlässt.

Vorsitzender der Chungcheongnam-do Versammlung und alle Ausschussmitglieder

2. November 2004

Original der ResolutionUnterschriften