Frau Liu Boren aus Liaoyuan starb aufgrund der Verfolgung

Frau Liu Boren, eine 36-jährige Falun Gong Übende aus Liaoyuan in der Provinz Jilin, wurde zweimal unrechtmäßig in ein Arbeitslager gesteckt, weil sie Falun Gong übte. Im Heizuizi Arbeitslager hatte sie körperlich und geistig sehr zu leiden gehabt. Als sie am 28. Juni 2003 freigelassen wurde, war sie äußerst schwach. Sie erlag den Leiden und starb am 19. März 2004.

Im Dezember 2000 ging Frau Liu nach Peking, um die wahren Umstände über Falun Gong zu erklären. Sie wurde festgenommen und von Beamten aus Liaoyuan unrechtmäßig zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt. Im Arbeitslager folterte man sie mit Elektroschocks, dem „Totenbett” (1) und sie wurde von anderen Insassen verprügelt. Am 8. Januar 2002 ließ man sie frei.

Am 19. Mai 2002 wurde sie von Angehörigen bei der Polizei angezeigt. Sie wurde daraufhin von der Dongji Polizeiwache in Liaoyuan eingesperrt. Die Polizeibeamten schlugen ihr vor, dass sie sie freilassen würde, wenn sie Falun Gong und ihren Lehrer beschimpfte. Wenn nicht, würde sie in ein Arbeitslager geschickt. Da sich Frau Liu weigerte, wurde sie für ein weiteres Jahr zu Arbeitslager verurteilt.

Weil sie darauf bestand, Falun Gong zu üben, wurde Frau Liu wieder einmal mit Elektroschocks und dem „Totenbett” gefoltert und von Insassen geschlagen. Man folterte sie auch mit anderen grausamen Methoden. Sie hatte viel gelitten und war körperlich und geistig misshandelt worden.

Das Heizuizi Arbeitslager ließ sie nicht frei, sogar nachdem ihre Haftstrafe vorüber war. Frau Liu blieb für weitere 40 Tage in Gefangenschaft. Ihre Gesundheit hatte bis zu ihrer Freilassung am 28. Juni 2003 stark gelitten. Sie starb am 19. März 2004.

7. Dezember 2004


(1) Die Arme und Beine des Übenden werden ausgestreckt an den 4 Ecken eines eiskalten Metallbettes festgebunden. Der Übende kann sich nicht mehr bewegen, er darf nicht aufstehen, um zu essen, zu trinken oder zur Toilette zu gehen. Die Dauer liegt zwischen mehreren Stunden und 12 Tagen. Diese Art grausamer Folterung fügt dem Opfer schwere körperliche und geistige Verletzungen zu.