Todesmeldung! Frau Xu Xiuzhi wurde Opfer der grausamen Verfolgung (Stadt Gaobeidian, Provinz Hebei)

Die Falun Gong Praktizierende Xu Xiuzhi war Abteilungsleiterin der Nordchinesischen Automobilfabrik in der Stadt Gaobeidian, Provinz Hebei. Am 25.April und 21.Juli 1999 ging sie nach Peking, um bei der Zentralregierung eine Petition für Falun Gong einzureichen. Deswegen wurde sie verhaftet und für kurze Zeit eingesperrt.

Im Juli 2000 ging Frau Xu zur örtlichen Petitionsbehörde, um auf die Ungerechtigkeit der Verfolgung von Falun Gong hinzuweisen. Sie wurde jedoch zum Gehirnwäschekurs verschleppt und später sogar ins Arbeitslager gesteckt. Aufgrund von grausamer Folter waren ihre Beine eine Zeit lang gelähmt. Im April 2002 wurde sie vom Arbeitslager entlassen. Vier Monate später sah sie sich gezwungen, von Zuhause zu fliehen, um sich weiterer Verfolgung zu entziehen. Im Juli 2003 nahm man sie erneut fest. Wiederum wurde sie zum Gehirnwäschekurs gebracht. Im Juli 2004 waren die Beine der 49-Jährigen als Folge von Folter erneut gelähmt. Am 8.August starb sie.

Die Polizei und das Büro 610* in Gaobeidian haben in der Zeit von 1999 - 2003 mehrere Gehirnwäschekurse organisiert. Über 100 Falun Gong Praktizierende waren in den „Kursen” geistiger Drohungen und körperlicher Misshandlungen ausgesetzt. Außerdem wurde von den Angehörigen noch Geld erpresst, jeweils von 3000 - 20 000 Yuan (ca. 300 - 2000 EUR). Wenn man die Bezahlung des Geldes verweigerte, wurde der Praktizierende zur Freiheitsstrafe oder „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt. Im Dezember 2000 sagte Cui Qihui, Sekretär der Parteikommission der Stadt Gaobeidian, auf einer Sitzung der lokalen Polizei: „Wenn ihr kein Bein von Falun Gong (Praktizierenden) gebrochen habt, seid ihr keine guten Polizisten.”

*„Büro 610”
[Anm.: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.]