Die Verfolgung von Falun Gong wird nach Europa ausgeweitet: Zusammenfassung und Beispiele der Verletzungen von Bürgerrechten, Gesetzen und der Souveränität in Europa durch chinesische Beamte (Teil 2)

5. Diskriminierung und Ausübung Druck auf europäische Medien und Organisationen, Privilegien oder Dienste zu verweigern

Im Juli 2003 erhielt Hans Hirschi, ein Politiker aus Göteborg, Schweden eine Einladung für ein Treffen mit dem chinesischen Generalkonsul. Während des Treffens übte der Generalkonsul Druck auf Herrn Hirschi aus, das Senden eines Programms über Falun Gong zu beenden, welches wöchentlich von einer örtlichen Radiostation ausgestrahlt wird. Der Konsul deutete an, dass die weitere Ausstrahlung des Programmes der Beziehung zwischen China und Schweden schaden könnten und er benannte diesbezüglich spezifische Unternehmenskooperationen zwischen Schanghai und Göteborg. Als Herr Hirschi diese Forderung ablehnte, kontaktierte der chinesische Konsul die Managementabteilung, zu welcher der Sender gehört und übte Druck auf sie aus, die finanzielle Unterstützung für den Sender zu streichen. In einem Interview mit dem Sender Kanal 4 stritt es der Generalkonsul nicht ab, das schwedische Falun Gong Radio zu stoppen versucht zu haben.

Bei vielen Gelegenheiten hat die chinesische Regierung Regierungsbeamten und Museumsbesitzer bedroht, Bilderausstellungen der chinesisch- australischen Künstlerin und Falun Gong Praktizierenden Zhang Cuiying abzusagen:

· Am 17. März 2003 wurde kurz vor der geplanten Eröffnung im Museum für Literatur und Kunst der Stadt Kiew, der Ukrainischen Hauptstadt aufgrund von Druck der chinesischen Botschaft Frau Cuiying´s Ausstellung abgesagt.

· Am 15. Oktober 2003 wurde Frau Cuiying´s Ausstellung, welche im Bulgarischen Parlament in Sofia stattfinden sollte in letzter Minute abgesagt, nachdem Xie Hanxin, der chinesische Botschafter in Bulgarien mit mehreren Beamten gekommen war und vom Generalsekretär des bulgarischen Parlamentes gefordert hatte, die Ausstellung zu beenden.

Chinesische Botschaften und Konsulate haben wiederholt die Organisatoren von festlichen Events unter Druck gesetzt, die Teilname von Falun Gong Praktizierenden abzusagen. In den meisten Fällen haben die Organisatoren dies abgelehnt.

Falun Gong Praktizierenden wurde der Antrag abgelehnt, an den Feierlichkeiten zum chinesischen Frühlingsfest in der Schweiz im Februar 2003 einen Stand aufzustellen. Der Grund, der vom Veranstalter für die Ablehnung angegeben wurde, lautete, dass dieser fürchte, dass eine Bewilligung ihres Antrages den chinesischen Botschafter verärgern könne, welcher angekündigt hatte, persönlich zu den Festlichkeiten zu erscheinen.

Im Juni 2003 schrieb ein Vertreter des chinesischen Konsulates in Edinburg, Schottland an den Organisator des „Edinburgh One World Festival” und beklagte sich, dass Falun Gong Praktizierende an dem Festival im Jahr zuvor teilgenommen hatte. Er verlangte, dass Falun Gong diese Jahr die Teilnahme verweigert werden solle. Der Organisator ignorierte die Forderung mit der Bemerkung: „Wir können einladen, wen wir wollen."

Ähnliche Vorkommnisse geschahen in Ialien, Frankreich, Holland, Irland Belgien und Dänemark.


6. Schwarze Listen und die Störung von Falun Gong Praktizierenden, die in andere Länder reisen

Als sie im Juni 2002 nach Island reisten, um an dem friedlichen Appell von Falun Gong während des Besuches des damaligen chinesischen Führers Jiang Zemin teilzunehmen, entdeckten mindestens 20 europäische Praktizierende ihre Namen auf einer schwarzen Liste und ihnen wurde die Beförderung nach Island an mehreren internationalen Flughäfen verwehrt. In dieser Gruppe waren Bürger aus Frankreich, Deutschland, Norwegen, Dänemark und Großbritannien. Zwei Praktizierende aus Dänemark wurden bei ihrer Ankunft in Reykjavik festgenommen und vier deutsche Praktizierende wurden am Flughafen gestoppt und es wurde verlangt, dass sie eine Erklärung als Bedingung ihrer Einreise nach Island unterschreiben. Mehreren anderen europäischen Praktizierenden chinesischer Herkunft wurde schon im Vorfeld ihr Visumsantrag abgelehnt.

Diese Praktizierenden waren einige der 200 aus mindestens 10 Ländern, die von der schwarzen Liste betroffen waren, welche der isländischen Regierung von chinesischen Behörden übergeben wurde und die offenbar ein Produkt illegaler Aktivitäten chinesischer Agenten in westlichen demokratischen Staaten war. Die isländischen Medien, die Bevölkerung und Menschenrechtsgruppen verurteilten die Regierung auf breiter Front für ihre Taten und deuteten an, dass diese Diskriminierung sich gegen die isländische Verfassung richtet. Im Juni 2003 entschied die isländische Datenschutzbehörde, dass die Verbreitung von Informationen über Falun Gong Praktizierende an Icelandair Ltd. und an die isländischen Botschaften Islands in Norwegen, Dänemark, Großbritannien und Frankreich, um die Reise von Falun Gong Praktizierenden nach Island zu verhindern illegal war.

Im Folgenden zwei Beispiele von Fällen europäischer Bürger, welchen die Einreise nach Island eindeutig aus dem Grund verwehrt wurde, weil sie Falun Gong praktizieren:

· Herr Li Shao, ein britischer Staatsbürger und Universitätsdozent kam am 12. Juni zum Flughafen London Heathrow, um nach Island zu reisen. Bei seiner Ankunft am Checkin Schalter von Icelandair wurde er darüber informiert, dass sein Name nicht auf der Passagierliste stehe und er wurde zum Ticketschalter geschickt. Dort sprach er mit einem Beamten der isländischen Botschaft. Dieser fragte ihn sofort, ob er ein Mitglied der Falun Gong „Organisation” sei. Trotz Herr Li´s Versuch, auf seine Glaubensfreiheit hinzuweisen und der Erklärung, dass Falun Gong Praktizierende sich während vorangegangener Besuche von hochrangigen chinesischen Regierungsmitgliedern immer friedlich verhalten hatten, wurde ihm das Zusteigen ins Flugzeug verwehrt.

· Frau Xie Jing, eine Schweizer Staatsbürgerin und Universitätsstudentin in Genf konnte nicht nach Island reisen, nachdem das isländische Justizministerium ihren Reiseveranstalter kontaktiert und ihn angewiesen hatte, ihr Ticket zu stornieren. Als Frau Xie das isländische Konsulat in Genf kontaktierte, um über diesen Vorgang eine Auskunft zu erhalten, wurde ihr gesagt, dass ihr keine Einreise nach Island gewährt wurde, weil ihr Name auf einer Liste bezüglich Falun Gong sei.

Im Juli 2000 wurde Frau Zheng Fang Mo und ihrem Mann von einem Büroangestellten der chinesischen Botschaft in London, England mitgeteilt, dass wenn sie nicht mit dem Praktizieren von Falun Gong aufhörten, ihre Tochter weder einen Pass bekommen, noch eine spezielle Eintragung dazu in Frau Zheng´s Pass gemacht werden würde. Als Frau Zheng ihre Bereitschaft ausdrückte, den Antrag ihrer Tochter zurückzuziehen, wurde ihr jedoch ihr eigener Pass nicht mehr ausgehändigt. Deshalb konnte Frau Zheng ihr Studium in Dundee nicht mehr fortsetzen oder außerhalb Großbritanniens verreisen.

Mehrere europäische Bürger aus Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Schweiz, Norwegen und England wurden ihre Anträge auf Visa zur Einreise nach China und Hongkong von den chinesischen Konsulaten und Botschaften ohne Angabe von ausreichenden Gründen verweigert.


Abhören von Telefonen, Drohungen und Einschüchterungen

Am 1. April 2001 bekam Walter Krickl, ein deutscher Staatsbürger, der in Stuttgart lebt einen anonymen Anruf von einem Deutschen. Der Anrufer sagte, während er am Flughafen war, hätte er eine Unterhaltung zwischen zwei Chinesen mitgehört, bei dem sein Name wiederholt vorkam. Er warnte Herrn Krickl, die Chinesen ernst zu nehmen und schlug vor, dass er seine Identität wechseln solle.

Während Praktizierende in Mailand, Italien die Falun Gong Übungen vorführten, fotografierten sie Beamte der chinesischen Botschaft, die in einem Restaurant in ihrer Nähe zu Mittag aßen und nahmen ihre Gespräche mit Passanten auf.

Im März 2002 bekam ein chinesischstämmiger Falun Gong Praktizierender in Italien zwei Anrufe von einem Mann, der ihm auf chinesisch sagte: „die 300 000 Chinesen in Italien werden euch nicht schonen. Pass auf dein Leben auf!”

Ähnliche Vorfälle wurden auch in Holland, Irland und Schweden dokumentiert.


Störungen über das Internet

Im August 2002 wurden Email Adressen von Falun Gong Praktizierenden in Deutschland mit Emails überflutet, die diffamierendes Material über Falun Gong, beleidigende oder drohende Nachrichten enthielten. Die Quelle dieser Emails konnte nicht zurückverfolgt werden, aber die Nachrichten hatten typische chinesisch- deutsche Grammatikfehler. Ähnliche Fälle wurden auch in Schweden dokumentiert.

Mehrere Tage vor dem 25. April und dem 20. Juli 2001 und 2002, Tage, an denen großangelegte Falun Gong Aktivitäten geplant waren, wurde ein Praktizierender aus Deutschland mit hunderten von Emails überschüttet, bis sein Emailkonto zusammenbrach. Während dieser Zeit erhielten auch viele andere deutsche Falun Gong Praktizierende Emails, welche anscheinend von einem anderen Praktizierenden waren und welche einen Virus enthielten. Später stellte sich dann heraus, dass sie gar nicht von dem angegebenen Praktizierenden gesendet worden waren. Ähnliche Attacken ereigneten sich auch in dieser Zeit in England, Irland, Schweden, Dänemark, Norwegen, Belgien, Holland, Österreich, Frankreich, Italien und Spanien.


Störungen von Unternehmen, Ventures und Arbeitsplätzen

Im August 2002 konfiszierte und schloss das chinesische Nationale Sicherheitsbüro zwangsweise drei Unternehmen in Tianjin, welche im Handel zwischen Dänemark und China tätig waren, weil ihr Eigentümer Xuezhi Zhu ein Falun Gong Praktizierender ist. Als Ergebnis der Taten der chinesischen Regierung verfiel Herr Zhu´s Arbeitserlaubnis in Dänemark am 15. September 2003 und nun droht ihm die mögliche Abschiebung nach China. Peter Skaarup, der Sprecher der Dänischen Volkspartei für Außenpolitische Angelegenheiten reichet eine Antrag an den Außenminister ein, die Beteiligung der chinesischen Botschaft bei diesem Fall zu untersuchen.

Im Oktober 2001 wurde Alfredo Fava, ein Italienischer Staatsbürger und Falun Gong Praktizierender aus Mailand am Flughafen von Shanghai verhaftet und anschließend deportiert, während er sich auf einer Geschäftsreise befand, um sein Unternehmen „Shanghai Famas” welches er 1995 gegründet hatte, zu besuchen. Trotz Versprechungen der chinesischen Behörden, dass er nach China kommen könne, wann immer er wolle wurden Herrn Fava´s Visumsanträge in letzter Zeit drei Mal abgelehnt, nachdem Gao Shumao, der chinesische Generalkonsul in Mailand erklärt hatte, dass er Herrn Fava, wegen seiner Teilname an Falun Gong Aktivitäten für eine gefährliche Person halte.

Am 4. Oktober 2003 wurde Zhao Liping, eine Ärztin der chinesischen Medizin und Falun Gong Praktizierende gezwungen, ihre Stelle an der Klinik für chinesische Medizin in Edinburg Schottland aufzugeben, nachdem ihr Arbeitgeber einen Brief vom chinesischen Konsulat erhalten hatte, nachdem Frau Zhao die gesundheitlichen Vorteile durch das Praktizieren von Falun Gong gegenüber einigen ihrer Patienten erwähnt hatte.


Schlusswort

Dieses Dokument präsentiert nur einige der Fälle der systematischen Aktivitäten chinesischer Beamter, mit der sie die Verfolgung von Falun Gong auch nach Europa ausdehnen. Diese Aktivitäten verletzen nicht nur die Rechte und Freiheiten von Falun Gong Praktizierenden, sondern sie schüren auch Hass in der Gesellschaft und üben Druck auf andere Europäer aus, sich an der Verfolgung zu beteiligen, welche die Werte und Integrität unserer Gesellschaft und die Rechte der europäischen Beamten und Bürger gefährdet. Ähnliche Vorfälle in den USA haben zu einer Resolution des US- Kongresses geführt, welche die Verfolgung von Falun Gong verurteilt und eine Untersuchung der illegalen Aktivitäten von chinesischen Beamten auf amerikanischem Territorium fordert.

Die Verfolgung von Falun Gong durch die chinesische Regierung bringt sowohl die Leben von Millionen von unschuldigen Menschen als auch die fundamentalen Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht in Gefahr. Strafanzeigen wurden in letzter Zeit in zwölf europäischen Ländern eingereicht, welche Jiang Zemin, den ehemaligen chinesischen Präsidenten und führenden Kopf der Verfolgung und andere hochrangige chinesische Beamten wegen Völkermord, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagen.

Diese Verfolgung und Verbreitung von Hass, Angst und Gesetzlosigkeit haben keinen Platz in Frankreich, Deutschland, Ungarn oder irgendwo sonst in Europa. Wir präsentieren Ihnen diesen Bericht in der Hoffnung, dass sie die grundlegenden Rechte hochhalten und verteidigen werden.

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