Provinz Hebei: Fakten über die Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden im Bezirk Laiyuan
Zhang Yiqing war 52 Jahre alt und kam aus dem Dorf Beihan Bezirk Laiyuan. Bevor sie anfing Falun Gong zu praktizieren, litt sie an verschiedenen Krankheiten. Nur zehn Tage nachdem sie mit der Kultivierung anfing, verschwanden ihre Krankheiten. Zhang konnte nicht lesen und schreiben. Doch durch ihre Kultivierung gelang es ihr das Zhuan Falun zu lesen und sie konnte einfache Buchstaben schreiben.
Am 16. Dezember 2000 nahm die Sicherheitsabteilung für Politik der Laiyuan Bezirkspolizei Frau Zhang Zuhause, wegen angeblichen „Verstoß der sozialen Ordnung” fest. Sie wurde gesetzeswidrig zu zwei Jahre Arbeitslager verurteilt und in das Baoding Arbeitslager gebracht.
Zhang war standhaft in ihrem Glauben und wurde in die „strenge Disziplinklasse”, dass speziell für die Bewachung der Falun Gong Praktizierenden gegründet wurde, eingewiesen. Hier beobachteten die Insassen jede Bewegung der Praktizierenden und sie konnten sie willkürlich schlagen. Zhang trat in einen Hungerstreik, um dagegen zu protestieren. Doch sie wurde zwangsernährt. Während Zhangs Hungerstreiks fesselte die Polizei sie und erlaubte ihr für drei Tage nicht die Toilette zu benutzen. Sie musste in die Hose machen. Und deswegen machten die Polizistinnen sich über sie lustig. Sechs oder sieben Insassen hielten ihren Hals fest, als ob sie Frau Zhang erdrosseln wollten. Sie kniffen ihre Nase zu und schütteten Nahrung in ihren Mund. Die Praktizierende erstickte fast daran. Die Verbrecher hörten nicht auf bis ihr Herz aufhörte zu schlagen. Der Gefängnisdoktor belebte sie wieder. Nachdem sie ihr Bewusstsein wiedererlangte, rang Frau Zhang nach Atem. Während des Vorganges inhalierte sie hochkonzentriertes Salz, dass durch die Luftröhre in die Lunge gelang. Dies führte dazu, dass die Lunge anfing zu faulen. Als das Arbeitslager sah, dass sie nicht mehr arbeiten konnte, entließ sie Frau Zhang widerwillig. Nach ca. einen Monat starb sie Zuhaus
Eine andere Praktizierende wurde ebenfalls auf ähnliche Art Weise zwangsernährt. Die Polizei fesselte sie an einem Stuhl und banden ihren Hals an dem Stuhlrücken. Sie ergriffen ihr Haar und drückten ihren Kopf herunter. Damit beabsichtigten sie ihren Hals zu würgen. Dann schütteten sie Nahrungsmittel in den Mund. Sechs bis sieben Insassen hielten ihre Arme, Beine und Füße fest, so dass sie sich nicht mehr bewegen konnte. Der Gefängnisdoktor benutzte sogar ein Messer und stocherte damit in ihrem Mund während er sagte: „Wage es ja nicht in den Hungerstreik zu treten! Ich werde Dir eine Lektion erteilen.” Sie wurde mit einer Wunde in ihrer Zunge, die eine Länge von 1,3cm hatte zurückgelassen. Auf ihrer Wange waren zwei Fleischwunden, die durch das Messer verursacht wurden. Blut, Salzwasser und Milch bedeckten ihren ganzen Körper und ihre Kleider waren davon durchtränkt. Der Gefängnisdoktor hörte erst mit dem Vorgang auf, als ihr Herz still stand. Dann versuchte der Doktor sie wieder zu beleben. Gerade als die Praktizierende ihr Bewusstsein wiedererlangte, fing der Doktor an sie erneut zwangszuernähren. Danach befahl die Polizei der Praktizierenden, dass sie ihre blutdurchtränkten Kleider waschen sollte. Später beschrieb die Praktizierende, wie sie durch die Zwangsernährung litt: „Ich würde eher sterben als leben.”
Frau Ma Zhanmei war eine Doktorin aus dem Dorf Qianquanfang Bezirk Laiyuan. Im Dezember 2000 behandelte Ma gerade Patienten in ihrer eigenen Apotheke, als die Polizei einbrach und ihr unterstellte, dass sie gerade eine illegale Versammlung hielt und schlugen sie. Die Patienten waren keine Praktizierenden. Empört über die Behandlung der Polizei, fingen die Patienten an, die Polizei zu beschimpfen. Als der Polizeichef dies sah, sagte er: „Verhafte sie nicht. Sie sind keine Falun Gong Praktizierende. Falun Gong Praktizierende beschimpfen keine Menschen.” Danach wurde Ma verhaftet und zu drei Jahre „Umerziehung im Arbeitslager” verurteilt. Die Begründung für ihr Urteil war, dass sie auf dem Weg nach Peking zum appellieren war.
Im Mai 2003 wurde sie im Baoding Arbeitslager zu Tode gefoltert.
Frau Meng Xuehui ging nach Peking, um am 1. November 1999 zu appellieren. Nachdem sie verhaftet und zurückgebracht wurde, wurde sie für ein Jahr eingesperrt. Einen Monat nach ihrer Entlassung, hing der stellvertretende Parteisekretär, Sun Shuhua, ihr eine Klage an. Zu dieser Zeit, gab es viele andere Praktizierende, die für das Appellieren nach Peking gingen, und verhaftet sowie zurückgebracht wurden. Sun befahl der Polizei diese Praktizierende zu verhören und sie zur Aussage zu zwingen, dass sie Meng kennen. Nach einer Folternacht, konnten die Praktizierende die Folter nicht mehr aushalten und behaupteten, dass Meng den Appell organisierte. Mit diesem erfundenen Beweis schickten Sun und der Polizist Luosheng Meng ins Arbeitslager.
Vor nicht allzu langer Zeit führten, unter dem Befehl von Luo Dongsheng, Bai Shutian von der nationalen Sicherheitsabteilung und Jin Jian (stellvertretende Direktor der Chengguan Polizeiwache) acht oder neun Polizisten an, um in das Haus von Meng Xuehui`s einzubrechen und ihr Haus zu plündern. Nachdem sie für sich nichts besonderes fanden, brachten sie Meng in die Strafanstalt.
Am 16. Dezember 2000 ging Li Jianping zum Appellieren nach Peking. Er wurde verhaftet und in der Laiyuan Bezirkspolizeiabteilung festgenommen. Nachdem er für sechs Tage in den Hungerstreik trat, wurde er in die Gehirnwäscheklasse gebracht, wo er seinen Hungerstreik für weitere 14 Tage fortfuhr. Dann wurde er entlassen. Ende November 2002 täuschte das „Büro 610” [Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen] Li, als er in den Polizeiwagen einstieg und in das Tunzhou Gehirnwäschezentrum gebracht wurde. Sie verhafteten Li, obwohl sein Kind erst vier Jahre alt und sein alter Vater sehr krank war. Während seiner Gefangenschaft, wurde Li brutal verfolgt. Er wurde mit heißem Chiliöl zwangsernährt und in einem gekühlten Haus eingesperrt. Als er für 20 Tage im Hungerstreik war, befahl die Tunzhou Polizei die Laiyuan Polizei Herrn Li abzuholen. Die Laiyuan verweigerte jedoch den Befehl. Zehn Tage später erließ die Tunzhou wieder den Befehl. Doch die Laiyuan Polizei weigerte sich abermals Herrn Li abzuholen. Erst am 37. Tag des Hungerstreiks von Li, als er sich in einem kritischen Zustand befand, holte die Laiyuan Polizei ihn ab. Zu dieser Zeit befand sich Li am Rande des Todes.
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