Kanadische Falun Gong Praktizierende geben in einer Pressekonferenz den Urteilsspruch in der Verleumdungsklage gegen den chinesischen stellvertretenden Generalkonsul bekannt

Am 5. Februar 2004 hielten Falun Gong Praktizierende eine Pressekonferenz vor dem kanadischen Parlament ab, um die Medien über den Urteilsspruch des Gerichtes gegen den chinesischen stellvertretenden Generalkonsul in Toronto, Herrn Pan Xinchun, zu informieren. Der Falun Gong Praktizierende Herr Joel Chipkar aus Toronto reichte vor kurzem eine Verleumdungsklage gegen Pan ein und Pan wurde am 3. Februar von dem Obersten Gerichtshof von Ontario verurteilt.

Unter den Befehlen des Jiang Regimes haben die chinesischen Botschaften und Konsulate in den vergangenen viereinhalb Jahren mit den unterschiedlichsten Mitteln Falun Gong gebrandmarkt, indem sie Lügen verbreiteten und Hass schürten. Der Kläger Joel Chipkar benannte während der Pressekonferenz die einzelnen Formen dieser Handlungsweisen. Gleichzeitig forderte Herr Chipkar die kanadischen Regierungsbeamten, das Außenministerium, die Medien und die Öffentlichkeit dazu auf, diese Hasspropaganda gemeinsam zu stoppen und derartige Handlungsweisen zu beobachten und der örtlichen Polizei zu melden.

Der kanadische Senator Raynell Andreychuk und die Abgeordnete Yvon Charbonneau unterstützten die Veranstaltung mit ihrer Teilnahme. Gleichzeitig hatte der kanadische Abgeordnete Rob Anderson hinsichtlich des Urteils einen ermutigenden Brief an die Praktizierenden geschrieben.

Anstifter zu Hass genießen keine Immunität

In ihrer Presseerklärung sagte die Falun Gong Sprecherin Lucy Zhou, dass das Schüren von Hass mittels Buchstaben und Bildern ein Verstoß gegen das kanadische Strafrecht darstelle. Außerdem sollen gemäß dem Abkommen der Vereinten Nationen über konsularische Beziehungen und Wahlprotokolle alle Personen, die solche Privilegien und Immunität genießen „die Gesetze und Vorschriften des Empfangsstaates respektieren (Artikel 55(1))”, sie dürfen „die Räumlichkeiten des Konsulats nicht in einer Art und Weise nutzen, die mit der Ausführung der konsularischen Funktion nicht vereinbar sind (Artikel 55(2))” und sollen „innerhalb des durch das internationale Gesetz zulässigen Rahmens” handeln (Artikel 5(a)). Das Anstiften zu Hass selbst gehört nicht zu den Angelegenheiten oder der gesetzmäßigen Verantwortlichkeit eines Konsulatsbeamten.

Während der Pressekonferenz veranschaulichte Herr Chipkar Fälle, in denen chinesische Diplomaten außerhalb ihres diplomatischen Funktionsbereichs handelten, um Hass zu verbreiten. Zum Beispiel haben die chinesischen Diplomaten verleumderische Artikel gegen Falun Gong an kanadische Beamte und in öffentlichen Bibliotheken verteilt. Chinesische Diplomaten schrieben Briefe an kanadische Beamte, in denen sie sie dazu aufforderten, die kanadischen Bürgerrechte nicht zu unterstützen und zu schützen. Die chinesischen Konsulatsbeamten haben außerdem hassschürende Versammlungen unterstützt. Auf ihrer allgemeinen Webseite und bei der Ein- und Ausreisebehörde haben sie grafische Abbildungen zur Verleumdung von Falun Gong angebracht, täglich besuchen Hunderte von kanadischen Bürgern diese Behörde.

Herr Chipkar zeigte den Medien auch einen Brief des chinesischen Konsulats an ein Mitglied des Stadtrats von Toronto. Der Brief, der dem Stadtratsmitglied Anfang des Jahres zuging, denunzierte Falun Gong und verwendete wiederholt die verleumderische Propaganda des Jiang Regimes. Er sagte: „Im Vergleich zu den allgemeinen Verleumdungen von kanadischen Praktizierenden sind die Verleumdungen der chinesischen Diplomaten mir gegenüber sehr gering.”

Herr Chipkar erinnerte das kanadische Außenministerium: „Am Dienstag hat das Kanadische Gericht angeordnet, dass Pan Xinchun durch seinen bösartigen Angriff gegen mich seine konsularischen Verfügungsbereich überschritten und gegen das internationale Gesetz verstoßen hat. Sogar vier Jahre nachdem das Regime Jiangs die Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, setzt das chinesische Konsulat immer noch Hasspropaganda und manipulierende Maßnahmen ein, um die kanadischen Gemeinden zu spalten. Wie können sie das immer noch tun? Das kanadische Außenministerium muss den Diplomaten bei ihren Angriffen auf Kanadier Einhalt gebieten.”

Die Absicht hinter der Hasspropaganda: Die Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden zu vertuschen

Im vergangenen Dezember hat das Internationale Strafgericht von Ruanda drei Personen wegen Völkermord im Jahre 1994 für schuldig befunden. Sie hatten damals mittels der Medien zu Gewaltakten angestiftet. Von den drei Angeklagten wurden zwei zu einer lebenslänglichen und einer zu 35 Jahren Haft verurteilt.

Herr Chipkar sagte, dass sich ein ähnliches Verbrechen in China zuträgt und dass die chinesische Regierung versuchte, Einfluss auf die kanadischen Medien auszuüben, damit sie Hass verbreiten und jegliche Befürwortung von Falun Gong abblocken.

Herr Chipkar betonte vor den kanadischen Medien, dass die chinesischen Medienberichte, die Falun Gong diffamierten, keinerlei Glaubwürdigkeit hatten. Er forderte die kanadischen Medien dazu auf, die Verleumdungen und Diffamierungen von Falun Gong seitens der chinesischen Regierung und überhaupt alle chinesischen Medienberichte, die Falun Gong angreifen, zu ignorieren.

Hass bringt Unheil

In Beantwortung der Fragen eines Minghui Reporters erklärte Herr Chipkar, dass er und seine Mutter ein Geschäft in Toronto geführt hatten. Die Leute in ihrem Umfeld wussten, dass er ein Falun Gong Praktizierender ist und dass Pan Xinchuns Verleumdungen seinen Ruf geschädigt haben. Diese Hassverbreitung führte dazu, dass seine Frau und er aus einer Kaffeestube hinausgeworfen wurden, als sie dort Unterschriften zur Rettung ihrer Eltern sammeln wollten, die in China verfolgt werden. Die Besitzer der Kaffeestube zerrissen ihren Appellbrief und beschimpften sie. Während der Parade zum Kanadischen Nationaltag versetzte ein chinesischer Mann Herrn Chipkars Mutter absichtlich einen Stoß, da sie ein T-Shirt mit den aufgedruckten Worten „Falun Gong” trug. Einige Geschäftsinhaber kündigten aufgrund des Drucks der chinesischen Botschaft den Angestellten, die Falun Gong praktizierten. Eine Praktizierende wurde sogar aus einem chinesischen Einkaufszentrum geworfen. Ältere Praktizierende wurden aus Senioren Bürgervereinigungen ausgestoßen.

Herr Chipkar sagte, dass jeder, einschließlich der Kinder, beim Eintritt in die chinesische Botschaft oder in die Konsulate Falun Gong verleumdende Plakate an den Wänden sehen würden. Diese Bilder würden die Gedanken der Kanadier vergiften.

Aufruf an die Gesellschaft zur Beobachtung um die Verfolger vor Gericht zu stellen

Herr Chipkar rief die kanadischen Regierungsabgeordneten und das Außenministerium dazu auf, diese Hasspropaganda der chinesischen Botschaft und Konsulat wirkungsvoll zu stoppen. Er sagte, dass das Anstiften zu Hass in Kanada ein Verbrechen sei. Wenn ein Regierungsabgeordneter ein Brief oder eine Information von einem chinesischen Beamten über Falun Gong erhielte, möge er bitte mit ihm in Verbindung treten und diese Hassverbrechen der zuständigen örtlichen Polizeidienststelle melden. Die Polizei hat ein Verfahren zur Ermittlung der Hasspropaganda seitens der chinesischen Botschaft in Kanada eingeleitet. Das Außenministerium muss den chinesischen Diplomaten Einhalt gebieten, kanadische Bürger zu verleumden und Hasspropaganda zu verbreiten, und all denen, die daran beteiligt sind, mitteilen, dass sie unerwünscht sind.