Die letzte Gerichtsverhandlung im Prozess gegen Les Presses Chinoises: Meinungsfreiheit, Hassverbreitung und Schädigung (Teil 1)

Der 26. Februar 2004 war der letzte Verhandlungstag im Prozess gegen Les Presses Chinoises. Der Anwalt der Kläger, Dr. Bergmann, hatte aus verschiedenen Blickwinkeln die Theorie der absoluten Meinungsfreiheit, die der Anwalt der Angeklagten vertritt, in Frage gestellt. Gleichzeitig zeigte Bergmann auf, dass die Artikel von Les Presses Chinoises Hasspropaganda verbreiteten. Diese haben den Klägern, Falun Gong Praktizierenden, großen Schaden verursacht, den man nicht wieder gut machen kann. Nach Abschluss der Verhandlungen hatte der Richter kein Urteil gefällt. Er sagte, er würde die Entscheidung treffen, nachdem er die diesbezüglichen Dokumente gelesen habe.

Die Meinungsfreiheit ist Teil der Moral einer Gesellschaft

Dr. Bergmann hatte vor zwei Tagen in einem Referat die bestimmten Kriterien aufgeführt, die vom Pressewesen, der Werbung, usw. erfüllt werden sollen. Bei diesen Kriterien handelt es sich um die Beachtung der Gerechtigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Anerkennung des Rechts des Einzelnen und entsprechende Korrektur bei fehlerhaften Berichten.

Bergmann analysierte die einzelnen Artikel der chinesischen Zeitung. Die Berichterstattung dieser Artikel richten sich alle gegen die Moral und erfüllen nicht die Kriterien des Pressewesens. Die Berichterstattung entspricht nicht im Geringsten der Realität. .

Dr. Bergmann sagte: „Wenn sie ein gutes Negativ-Beispiel für die Pressearbeit brauchen, geben ihnen die Artikel aus Les Presses Chinoises ein sehr gutes Modell.”

Der Anwalt des Angeklagten hatte in seiner Abhandlung die Arbeitsmoral der Presse völlig ignoriert. Er sprach sich für die absolute Meinungsfreiheit aus. Er betonte, wenn in den Artikeln die Namen der jeweiligen Personen nicht erwähnt werden bzw. der Ruf nicht geschädigt wird, soll man freie Angriffe tätigen können.

Dr. Bergmann beantwortete dies mit einigen Gesetzesparagraphen: „Die Fakten, auf die ein Kommentar beruht, müssen wahr sein. Sie dürfen nicht aus der Luft gegriffen werden.” Um zu beurteilen, ob es sich um Fakten handelt, werden nicht einzelne Sätze, sondern der Hintergrund und die Aussage des ganzen Textes berücksichtigt. Demzufolge sind die Artikel von Les Presses Chinoises rein verleumderischer Natur.

Der Hintergrund des Sachverhalts wurde wie folgt dargestellt: Die chinesische Falun Gong Praktizierenden werden in China brutal verfolgt. Ihre Meinungsfreiheit wurde ihnen völlig entzogen. Was das Jiang Zemin-Regime verbreitet, ist reine Hasspropaganda zum Zweck der Verfolgung. Les Presses Chinoises hat die Propagandaartikel vom Festland China in großem Maße übernommen, um Falun Gong Praktizierende vor Ort zu diffamieren und Hass gegen sie zu schüren.

Der Anwalt der Angeklagten behauptete, dass Falun Gong Praktizierende lügen würden. Er verneinte auch, dass die chinesische Zeitung sie jemals als Terroristen bezeichnet hatte. In Wirklichkeit hatte Les Presses Chinoises Falun Gong und die Praktizierenden mehrmals mit Terroristen, Terrororganisationen sowie der Mafia in Zusammenhang gebracht. Dafür hatte Dr. Bergmann konkrete Beweise geliefert.

Die Auslegung des Rechts auf Meinungsfreiheit ist in mancher Hinsicht unterschiedlich. Dr. Bergmann veranschaulichte: „Zum Beispiel gelten zwischen Bürger und Staat sowie zwischen zwei Privatpersonen jeweils andere Bestimmungen für die Meinungsfreiheit. Wenn es sich um die Beziehung zwischen einer Privatperson und einem Staat handelt, gilt eine breiter ausgelegte Meinungsfreiheit als zwischen Privatpersonen. Der Anspruch auf die Meinungsfreiheit ist gerechtfertigt, solange die Rechte eines anderen nicht davon beeinträchtigt werden. Der Ruf einer anderen Person darf nicht in Misskredit gebracht werden”.

Vom Entwicklungsstandpunkt her gesehen ist Bergmann der Meinung: „Die Anwendung des Gesetzes soll an den jeweiligen Zustand der Gesellschaft angepasst werden. Um die Heiligkeit der Meinungsfreiheit gegen den Missbrauch zu schützen, muss eine klare Grenze gesetzt werden.” Bergmann sagte: „Das war auch einer der Gründe, warum ich die Arbeitsmoral der Presse vor allen Anwesenden vorgetragen habe.”