Korea: Praktizierende setzen ihren Appell bezüglich der Klage gegen Jiang fort (Fotos)

Am 26. Dezember 2003 hatten Falun Gong Praktizierende in Korea bei der Staatsanwaltschaft in Seoul eine Klage wegen „Völkermord-Verbrechen”, „Freiheitsberaubung” und anderen Verbrechen im Zuge der Verfolgung von Falun Gong gegen den ehemaligen chinesischen Präsidenten Jiang Zemin eingereicht. Der zuständige Richter lehnte in seiner Entscheidung am 30. Januar 2004 eine strafrechtliche Verfolgung ab, mit der Begründung, dass das innerstaatliche Gesetz keine festgelegte Regelung zur Bestrafung von „Völkermord” beinhalte und dass für „Freiheitsberaubung” „keine ausreichenden Beweise” vorliegen würden. Deshalb schrieben die koreanischen Falun Gong Praktizierenden als Kläger gesonderte Appellbriefe wegen des Verbrechens der „Freiheitsberaubung” und „Völkermord”. Am 26. Februar 2004 akzeptierte die zentrale Staatsanwaltschaft von Seoul ihre Appelle.

Überreichung des AppellbriefesBeleg über die Annahme des Appells

Koreanische Falun Gong Praktizierende betonten, dass sie, als sie Macao, das Festland China und Hongkong besuchten, um die wahren Umstände von Falun Gong zu erklären, gesetzeswidrig festgenommen, verhaftet und nach Zwangsverhören ausgewiesen wurden. Deshalb besitzen sie ausreichende Motive, um zu beweisen, dass die Jiang Gruppe Verbrechen gegen die koreanischen Gesetze begangen hat; das heißt, gewaltsame Verhaftung und Inhaftierung, Freiheitsberaubung und Einkerkerung, Nötigung, Behinderungen und Raub.

Im Hinblick auf die herrschende Gesetzgebung wird von Artikel 6 der koreanischen Verfassung festgelegt: Auch wenn außerhalb der koreanischen Republik, Ausländer Verbrechen gegen koreanische Staatsbürger begehen, wird das koreanische Gesetz ebenso für diese Person wirksam. Deshalb hat Korea zweifellos Gerichtsbarkeit über das Verhalten der Angeklagten, und die Angeklagten sollten gemäß dem koreanischen Strafgesetzbuch bestraft werden.

Was den Anklagepunkt der Anstiftung angeht, sagten die Falun Gong Praktizierenden: „Zu dieser Zeit war der Angeklagte Jiang Zemin als chinesischer Präsident der höchste Führer, Luo Gan war der Chef des „Büros 610”, das ausschließlich zur Verfolgung von Falun Gong errichtet wurde, indem es sich über sämtliche Gesetze hinwegsetzt.” Die Angeklagten sind die Initiatoren und Oberbefehlshaber der Verfolgung von Falun Gong in China. Polizeibeamten nahmen die Ankläger fest, inhaftierten sie und wiesen sie aus, weil sie von Jiang und anderen Angeklagten dazu angestiftet wurden. Das heißt, dass gegen die Kläger begangene Verbrechen des Freiheitsentzugs und Verbrechen zur Anstiftung vertretbar sind.

Hinsichtlich des Völkermords lehnte der zuständige Staatsanwalt eine Bestrafung ab, mit der Begründung, dass es keine diesbezüglichen Klauseln in den innerstaatlichen Gesetzen und Vorschriften gäbe.

Als Kläger gaben die Falun Gong Praktizierenden zu bedenken, dass dies nicht mit der von Korea im Jahre 1951 unterzeichneten „Völkermord-Vereinbarung” und der koreanischen Verfassung übereinstimme.

Die Praktizierenden äußerten abschließend ihre Hoffnung darüber, dass der Staatsanwalt eine gerechte und gründliche Ermittlung durchführen, und die Verbrechen der Angeklagten an die Öffentlichkeit bringen möge. Um Jiang Zemin vor Gericht stellen zu können werden die koreanischen Falun Gong Praktizierenden versuchen, alle erdenklichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich eines gesetzlichen Appells an das Parlament gemäß Artikel fünf der „Völkermord-Vereinbarung”, der beinhaltet, das die unterzeichnenden Staaten sich verpflichten, eine Gesetzgebung zur Verhinderung von Völkermord zu treffen. Die Praktizierenden werden bis zum Ende von ganzem Herzen ihr Bestes versuchen.