Der Direktor der Chinesischen Anti-Cult Association (CACA), Herr Wang Yusheng, wurde in der Schweiz angezeigt

Am Nachmittag des 16. April 2004 veranstaltete die Transnational Radical Party, eine Nichtregierungsorganisation mit ständigem Sitz in Genf, eine Sonderversammlung zum Thema Völkermord. Während der Versammlung kündigte die Schweizer Rechtsanwältin, Frau Boone, eine Strafanzeige gegen den stellvertretenden Direktor der Chinesischen Anti-Cult Association (CACA), Herr Wang Yusheng an. Dies ist die zweite Strafanzeige, welche von Schweizer Falun Gong Praktizierenden gegen chinesische Regierungsbeamte eingereicht wurde. Die erste wurde 2003 gegen den ehemaligen chinesischen Präsidenten Jiang Zemin initiiert.

Frau Yoko Kaneko, eine Falun Gong Praktizierende aus Japan, die mehr als 18 Monate lang in einem von Chinas Zwangsarbeitslagern inhaftiert gewesen war, sagte, dass sie während ihrer Inhaftierung dazu gezwungen wurde, ein Video-Programm über Herrn Wang Yushengs Philosophie und Methoden zur Gehirnwäsche von Falun Gong Praktizierenden anzusehen. In dem Programm sprach sich Herr Wang insbesondere für die Verwendung von Schlafentzug aus zur Folterung von Falun Gong Praktizierenden.

Mehrere weitere Falun Gong Praktizierende, welche unter der Verfolgung gelitten hatten, bestätigen, dass Herr Wang Yusheng einen direkter Beteiligter an der Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden ist. Sie entschieden sich, gemeinsam eine Strafanzeige gegen Wang einzureichen und erhielten positive Rückmeldung von der Genfer juristischen Gemeinschaft. Sieben Rechtsanwälte waren bereit, die Betreuung der von sieben Falun Gong Praktizierenden eingereichten Strafanzeige gegen Herrn Wang Yusheng zu betreuen.

Nach Angaben der Rechtsanwältin Frau Hyard, hat der Staatsanwalt des Genfer Kantons diese Strafanzeige angenommen, doch wenn die rechtlichen Schritte gegen den Angezeigten sich zu lange hinzögen, könnte dieser aus dem Land entkommen, wenn er von der gegen ihn gerichteten Strafanzeige erfähren würde. Nichtsdestotrotz, falls der Angezeigte wieder die Schweiz einreisen sollte, würde die Strafanzeige gegen ihn wieder rechtskräftig.

Der Anwalt Berthossa sagte: "Sowohl China als auch die Schweiz haben das Anti-Folterabkommen der Vereinten Nationen unterzeichnet. Jedes Unterzeichnerland hat die Verantwortung, die entsprechenden Verbrecher zu verhaften und zu inhaftierten."