67-jähriger Falun Gong Praktizierender aus Hengyang starb vor ca. 2 Jahren durch die Folgen von Misshandlungen (Provinz Hunan)

Der Falun Gong Praktizierende Zhong Yanzhong, 67 Jahre alt, war Rentner gewesen. Er hatte zuvor bei der Kreditgenossenschaft für ländliche Regionen in der Jibing Gemeinde, Hengyang Kreis, Provinz Hunan gearbeitet.

Kurz vor dem Neujahr 2001 wurde Zhong Yanzhong festgenommen, weil er seine Mitmenschen mittels Infomaterialien über die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong aufgeklärt hatte. Er hatte zuerst eine 15 Tage lange Administrativhaft zu verbüßen. Danach wurde sein Fall zu einem strafrechtlichen Verfahren umgewandelt und man sperrte ihn ins Untersuchungsgefängnis des Hengyang Kreises. Schließlich wurde er zu 1,5 Jahren „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt. Im März 2001 brachte man ihn ins Xinkapu Arbeitslager in der Provinzhauptstadt Changsha. Da sein Blutdruck bei der Gesundheitsuntersuchung sehr hoch war, lehnte das Arbeitslager es ab, ihn aufzunehmen. Ohne jegliches Rechtsverfahren hielten das Büro 610(1), das Untersuchungsgefängnis des Hengyang Kreises und der Direktor der Polizeistation der Jibing Gemeinde Yang Zeng den damals 66-jährigen Praktizierenden weiterhin in Haft. Sie folterten Zhong Yanzhong auf grausame Weise, um die Quelle der Infomaterialien zu erfahren und um ihn von seinem Glauben an Falun Gong abzubringen. Die Polizei ordnete z.B. Kriminelle an, auf den Körper von Zhong Yanzhong zu sitzen, ihn an seinen Ohren zu zerren und mit harten Dingen auf seinen Kopf zu schlagen, so dass er dadurch an seinem Kopf stark blutete.

Der Polizeibeamte Yang Zeng und andere Verfolger ließen einerseits Zhong Yanzhong nicht frei, andererseits verlangten sie noch 5000 Yuan von den Angehörigen. Die Angehörigen weigerten sich, das Geld zu bezahlen. Am 1. April 2001 fiel Zhong Yanzhong plötzlich im Untersuchungsgefängnis auf den Boden. Man brachte ihn ins Volkskrankenhaus des Hengyang Kreises zur Notaufnahme. Aus Angst, dass er sterben würde, ließ das Gefängnis ihn von den Angehörigen schnell nach Hause bringen, um so keine Verantwortung tragen zu müssen. Beim Verlassen des Krankenhauses zwang die Polizei erneut die Angehörigen 5000 Yuan zu bezahlen. Zum Schluss zahlten die Angehörigen unter Zwang 2000 Yuan (2).
Die Polizei stellte keine Quittung aus.

Zu Hause war Zhong Yanzhong aufgrund der Verletzungen am Kopf oft ohne Bewusstsein. Ein Jahr später, am 2. Mai 2002 starb er. Die lokale Bevölkerung kannte Zhong Yanzhong als einen gutherzigen und respektvollen Mensch. Sie konnten es nicht verstehen, dass so ein guter Mensch von der Regierung verfolgt wurde und durch die Brutalität der Polizei gestorben ist.


Hauptverantwortlicher:

Yang Zeng, Direktor der Polizeistation der Jibing Gemeinde, Hengyang Kreis, Provinz Hunan: 0086-734-6846882 (Büro)


(1) „Büro 610”
[Anm.: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.]

(2) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan