Die von Kindheit an blinde Frau Bai Minghua wurde zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie standhaft Falun Dafa - Praktizierende blieb (Provinz Anhui )

Die Falun Dafa - Praktizierende Frau Bai Minghua, 55 Jahre alt, aus der Stadt Huainan, Provinz Anhui wohnte im Haus Nr. 3 im Dorf Bihaixin im südlichen Panji- Bezirk. Ihr Mann, Herr Hu Jinshann, 56 Jahre alt, war auch ein Praktizierender. Das Paar begann 1994 mit dem Praktizieren von Falun Dafa.

Frau Bai war von Kindheit an blind und litt zudem an Magenbeschwerden. Viele Jahre lang wurde sie medizinisch behandelt, aber nichts half. Bald nach Beginn des Falun Dafa - Praktizierens wurde sie stark und gesund. Beide Töchter, Hu Yu, fingen auch mit dieser Übungspraxis an.

Als im Juli 1999 das Regime von Jiang Zemin mit der Verfolgung von Falun Gong begann, konnte das keiner in der Familie verstehen. So eine gute Übungspraxis, die so vielen Menschen gut tat! Sie hatte niemandem geschadet und hatte im Gegenteil auf die Familien und die Gesellschaft eine solche positive Wirkung.

Im September 1999 gingen deshalb Bai und andere Mitpraktizierende nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Bei ihrer Ankunft in Peking fanden sie Zivilpolizisten und Spezialagenten auf dem ganzen Platz vor, die jeden festnahmen, der als Falun Gong - Praktizierender erkannt wurde. Da sie erkannten, dass das Appellieren zu diesem Zeitpunkt hier nicht angebracht war, kehrten sie wieder um. Aber die örtliche Polizei wusste, dass sie nach Peking gegangen waren, nahm sie fest und sperrte sie ins Internierungslager. Der Chef der politischen Sicherheitsabteilung der Bezirks-Polizeiabteilung namens Wang Huaijing sowie der Polizeibeamte Xu Hong drohten ihnen, sie bis an ihr Lebensende dort festzuhalten. Wang Huaijing ließ sie erst frei, nachdem er von jeder Familie 3 000 Yuan* erpresst hatte,
ohne ihnen dafür eine Quittung auszustellen.

Im Februar 2000 sprach Frau Bai mit Fräulein Gao Xiucui, die auch blind war, und mit zwei weiteren Praktizierenden. Die vier Personen beschlossen, sich positiv für Falun Gong auszusprechen. Sie stützten einander, indem sie sich an der Hand hielten, und gingen wieder nach Peking. Die Polizei steckte sie in ein Polizeiauto, noch ehe sie das Beschwerdebüro überhaupt gefunden hatten. Sie wurden in ein großes Haus gebracht, wo sie Zeuge wurden, wie die Polizei einen Praktizierenden verprügelte. Er kam aus dem Verwaltungsbezirk ihrer Provinz Shou und war 5o Jahre alt. Dieser Mann wurde so lange geschlagen, bis sein ganzer Körper mit blauen Flecken bedeckt war und er sich am Rand des Todes befand. Er konnte nicht sprechen. Eine 30jährige Praktizierende wurde so brutal geschlagen, dass sie den Schmerz nicht ertragen konnte und immerfort weinte. Eine andere Praktizierende wurde von der Polizei gejagt und verprügelt. Ein Polizist trat ihr in den Bauch und gab ihr Ohrfeigen. Als die vier Praktizierenden diese Misshandlungen sahen, fühlten sie sich schrecklich. Wie konnte die Polizei in Peking das Recht und die Verfassung so verletzen und gleichzeitig behaupten, das Gesetz von Jiang Zemin zu befolgen?

Danach wurden die vier in das Verbindungsbüro ihrer Provinz in Peking gebracht, wo sie für sieben Tage gesetzwidrig festgehalten wurden. Dann schickte ein Mitarbeiter des Büros 610** ihres Bezirks sie zurück in ihre Heimatstadt. Nach ihrer Rückkehr wurden sie von den örtlichen Beamten in ein Internierungslager gesperrt, in dem sie einen Monat lang gesetzwidrig festgehalten wurden. Wang Huaijing erpresste Frau Bais Familie um weitere 1000 Yuan, bevor er sie frei ließ, auch diesmal wieder ohne eine Quittung. Trotzdem erlaubten ihr die Verwaltungsbeamten nicht, nach Hause zu gehen. Stattdessen sperrten sie sie in ein Zentrum, in dem „Gehirnwäschen” vorgenommen wurden und hielten sie dort verfassungswidrig für 10 Tage fest, ehe sie endlich nach Hause gehen durfte.

Frau Bais Mann und Tochter gingen auch nach Peking, um für Gerechtigkeit in dieser Verfolgung zu appellieren. Ihre Tochter ging sowohl im Juli 1999 als auch im Juli 2000 nach Peking, um dort zu appellieren. Als sie zurückkam, wurde sie von den örtlichen Verwaltungen ins Internierungslager gebracht und dort gesetzwidrig 31 Tage lang festgehalten. Ihr Mann ging im Juli 2000 nach Peking, um dort zu appellieren und wurde anschließend auch ins Internierungslager in ihrer Stadt für 22 Tage eingesperrt. Beide wurden Anfang August am gleichen Tag entlassen.

Weil ihre Tochter weiterhin Falun Dafa praktizierte, bekam sie Ärger mit dem Büro 610. Wang und Xu Hong brachten sie wieder ins Internierungslager. Damals war sie schwanger. Da das Internierungslager keine schwangeren Frauen aufnahm, versuchte man, sie zu einer Abtreibung in ein Krankenhaus zu bringen. Sie und ihr Mann widersetzten sich vehement und deshalb blieben Wang und Xu nichts anderes übrig, als ihren Abtreibungsversuch aufzugeben. Nach der Geburt des Kindes wollte das Nachbarschafts-Komitee die Registrierung der Familienplanung nicht vornehmen und keine Geburtsurkunde ausstellen, weil seine Mutter Falun Gong praktizierte. Auf diese Weise wurden dem Kind alle bürgerlichen Rechte verweigert.

Im Januar 2001 wurde Frau Bai plötzlich und ohne Grund von zu Hause weggeholt, wieder ins Zentrum, in dem Gehirnwäsche-Kurse vorgenommen wurden, gebracht und dort acht Monate lang festgehalten. Die ersten sieben Monate waren die Verlängerung eines Gefängnisaufenthaltes. Frau Bai musste dort unmenschliche Folterungen erleiden. Um sie an der Ausübung der Übungen zu hindern, wurde sie für mehrere Tage an das Bettenbrett gefesselt. Sie legten Frau Bai auch Handschellen und Ketten an und stachen sie sogar mit Nadeln. Diese verschiedenen Foltermethoden, die gewöhnlich für kriminelle Todeskandidaten bestimmt sind, wurden auf eine blinde, alte Frau angewendet.

In der zweiten Jahreshälfte 2001 begannen die Mitarbeiter des Büros 610 und die Polizisten des Bezirks, Praktizierende festzunehmen und sie auf verbrecherische Weise in Zentren, in denen Gehirnwäschekurse stattfanden, einzusperren. Wenn ein Dafa - Praktizierender darauf bestand, weiter zu praktizieren, wurde er in ein Arbeitslager mit Zwangsarbeit, ins Gefängnis oder ein Internierungslager gesperrt. Obwohl Frau Hu Yu erst vor drei Monaten ihr Kind zur Welt gebracht hatte, kamen mitten in der Nacht Übeltäter vom Büro 610 und Polizeibeamte, um sie festzunehmen. Sie und ihr Mann widersetzten sich und machten die Tür nicht auf. Da zu viele Nachbarn wach geworden waren, musste die Polizei abziehen. Um weiteren Verfolgungen zu entgehen, nahmen Frau Hu und ihre Mutter das drei Monate alte Kind und gingen ins Exil. Sie gingen zuerst nach Peking, um zu appellieren, wobei sie auf dem Tiananmen - Platz ein Spruchband entrollten mit den Worten „Falun Dafa ist groß” und laut riefen: ”Stellt den Ruf unseres Meisters Li Hongzhi wieder her!” Sie wurden erneut von der Polizei festgenommen. Die Polizisten versuchten, den beiden Frauen zu drohen, aber beide gaben weder ihre Namen noch ihre Adresse an. Der Polizei blieb nichts anderes übrig, als sie zu entlassen.

Großmutter Bai und Mutter Hu Yu leben nun mit dem Kind an verschiedenen Orten. Im September zur Zeit des Herbstfestes waren sie bei der zweiten Tochter von Frau Bai, Frau Hu Yan. Irgendjemand denunzierte sie beim Polizeichef Wang. Drei Tage später nahm Wang in Begleitung von zehn Polizisten Hu Yan und ihren Mann mit zur Polizeistation. Zu diesem Zeitpunkt war der Arm ihres Mannes infolge eines Unfalls gebrochen und er trug noch eine Armbinde. Frau Bais Mann und alle ihre Kinder wurden auch zur Polizeistation gebracht. Die Polizei durchsuchte ihr Haus ohne einen Durchsuchungsbefehl. Sie machte alle Schränke und Wandschränke auf und warf alle Bekleidungsstücke auf den Fußboden. Xu fragte die jüngste Tochter: ”Wo ist deine Mutter? Wo wohnt sie?” Diese Tochter ist geistig behindert, sie antwortete: ”Ich weiß nicht.” Xu sagte: ”Wenn du es mir nicht sagst, schmeiß ich dich aus dem Haus. Dann stirbst du.” Sie erschrak und fing an zu schreien. Da wurde sie auch mit zur Polizeistation genommen.

Frau Bais Familie und die ihrer Tochter Hu Yan wurden bis zum Abend des folgenden Tages auf der Polizeistation festgehalten, ehe man ihnen erlaubte, nach Hause zu gehen. Die Polizei sperrte Frau Hu Yan ins Internierungslager, weil sie den Besuch ihrer Mutter nicht rechtzeitig angemeldet hatte. Sie wurde 15 Tage lang dort festgehalten.

Am vierten Tag des Herbstfestes im September 2002 nahm die Polizei Frau Bai und ihre Tochter fest, als sie sich in einem gemieteten Zimmer aufhielten. Frau Hu musste ihr noch nicht einjähriges Kind zu ihrem Vater geben, damit er es versorgte. Mutter und Tochter wurden bis August 2003 im Internierungslager eingesperrt festgehalten. Ihre Familie durfte sie fast ein Jahr lang nicht besuchen. Sie erhielten auch keinerlei Informationen über die beiden.

Am 10. August 2003 bekam ihre Familie einen Telefonanruf vom Gericht. Sie wurde aufgefordert, das Personal des Gerichts beim Besuch des Gefängniskrankenhauses von Bangbu zu begleiten. Am Morgen des 11. August gingen Herr Hu Jinshan, Frau Hu Yan, der Leiter des Internierungslagers Huainan, zwei Personen vom Gericht und der Polizist Xu Hong zusammen in das Gefängniskrankenhaus. Frau Bai war so grausam gefoltert worden, dass sie auf Haut und Knochen abgemagert war. Sie konnte weder sitzen noch gehen. Auch Frau Hu Yu war infolge der Misshandlungen nur noch Haut und Knochen. Sie hatte nicht einmal die Kraft, die Augen zu öffnen.

Fünf Tage später, am 16. August, nahm die Polizei wieder einmal Frau Bai und Frau Hu Yu mit ins Internierungslager von Huainan. Am 25. August fand eine Gerichtsverhandlung in der Stadt im Verwaltungsbezirk von Tianjia statt, um sieben Dafa - Praktizierende zu verurteilen. Es wurde immer nur zwei Mitgliedern jeder Familie erlaubt, dem Prozess beizuwohnen.

Um 9:30 Uhr wurden die Dafa - Praktizierenden Ji Huijun, Xu Chun und Gong Guomin an ihren Händen aneinander gefesselt. Frau Hu Yu und Frau Yang Lulin waren ebenfalls gefesselt und traten ein. Dann wurden Frau Sun Qirong und Frau Bai Minghua aus dem Polizeiwagen ins Gericht getragen. Sie waren infolge der massiven Misshandlungen zu schwach, um sitzen zu können. Die Dafa - Praktizierende Fräulein Sun Qirong fiel hin, sobald man sie auf die Anklagebank gesetzt hatte. Sie lag im Sterben. Die Polizei nahm eine Matte aus dem Polizeiwagen, legte sie auf den Fußboden und ließ sie dort sitzen. Frau Hu Yu stützte sie mit ihren Händen.

Sobald der Richter mit dem Verlesen der Anklageschrift begann, fiel Frau Bai plötzlich auf den Boden. Zwei Polizisten versuchten, sie aufzurichten. Als ihr Mann herantrat, um ihr behilflich zu sein, erlaubte es die Polizei nicht. Sie ließ auch keinen Menschen zu Wort kommen. In diesem Augenblick rief Frau Hu Yu: ”Ich fordere eine Sitzungspause. Diese beiden Frauen sterben! Euch ist auch nicht der kleinste Rest Menschlichkeit übriggeblieben, nicht wahr?” Der Richter schlug auf den Tisch, um Frau Hu Yu das Sprechen zu verbieten. Hu Yu hörte nicht auf ihn und rief weiter aus: ”Wir sind nicht schuldig! Falun Gong ist nicht schuldig! Stellt den Ruf von Falun Gong wieder her! Stellt den Ruf unseres Meisters wieder her!” Andere Praktizierende stimmten auch mit ein. Die Gerichtsverhandlung endete ohne eine Verurteilung.

Später verhandelte der Gerichtshof im Geheimen. Sie verurteilten Ji Huijun zu 12 Jahren, Fräulein Sun Qirong zu 11 Jahren, Gong Guomin zu 11 Jahren, Xu Chun zu 9 Jahren und Fräulein Yang Lulin zu 7 Jahren. Hu Yus Verurteilung wurde aufgrund ihres Verhaltens bei Gericht auf 7 Jahre Gefängnisaufenthalt erhöht. Alle wurden ins Gefängnis von Suzhou gebracht.

Obwohl Frau Bai blind ist, wurde sie im Internierungslager in schwere Ketten gelegt und zu schwerer Arbeit gezwungen. Vor Schwäche fiel sie hin und verlor das Bewusstsein. Auch Fräulein Sun Qirong war durch die Misshandlungen geschwächt. Der Arzt stellte Herzschwäche fest. Deswegen verweigerte das Gefängnis Suzhou zweimal ihre Aufnahme. Ein Gefängnisbeamter sagte, dass sie voll berechtigt sei, aus Gesundheitsgründen gegen eine Bürgschaft freigelassen zu werden. Aber die Aufseher des Büros 610 aus Huainan haben bis jetzt ihre Freistellung noch nicht bewilligt.

Wang Huaijing, der Chef der politischen Sicherheitsabteilung, hat sich auch noch anderer Verbrechen schuldig gemacht. Er erpresste 4000 Yuan von Frau Bais Familie als Bedingung für ihre Freilassung, ohne es zu quittieren. Er beschlagnahmte außerdem eine Fernsehanlage, einen VCD-Player, einen Kassettenrekorder, einen elektrischen Ventilator und alle Taschentelefone in ihrem Haus.

*”Yuan»
[Anm.: Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan]


**„Büro 610”
[Anm.: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.]