Zwei Foltermethoden bei der Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden in China (mit Abbildungen)


Bild 1: „Einfädeln”

Diese Folter wird als „Einfädeln” genannt. Die Füße des Opfers werden mit einer schweren Fußkette gefesselt, die wiederum an einem am Boden fixierten Hacken zusammengeschlossen wird, so dass man sich nicht mehr bewegen kann. Die Hände des Opfers werden mit einer speziellen Handschelle festgebunden, die nur sehr kleinen Bewegungsraum gewährt, und zwar in der Weise, dass ein Arm unterhalb und ein anderer oberhalb eines Oberschenkels des Opfers ist.

Das Opfer muss bei dieser Folter zwangsmäßig immer gebückt bleiben und kann folglich nicht mehr für sich sorgen. Nach längerer Zeit leidet man unter ernsthafter Muskelzerrung und Ödem an Händen und Füßen. Man fühlt sich sehr beunruhigt und kann nicht schlafen. Solche Geistesqualen sind sehr schwer zu ertragen.

Diese Folter wird im Polizei- bzw. Justizkreis im Regelfall bei schweren Strafgefangenen angewendet, um diese an möglichen extremen Handlungen zu hindern, oder wenn sie bereits solche extreme Handlungen unternommen haben, insbesondere bei solchen, die zur Todesstrafe verurteilt sind.

Das Regime von Jiang Zemin verwendet diese Folter jedoch bei Falun Gong Praktizierenden, die sich nie gewalttätig verhalten, quält sie mit dieser Methode für längere Zeit, um sie von ihrem Glauben abzubringen. Oft werden hungerstreikende Praktizierende dieser Folter für längere Zeit unterworfen. Häftlinge werden angeordnet, Praktizierende dabei in Schichten zu überwachen, um diesen den Schlaf zu entziehen.


Bild 2: „Fliegende Schwalbe”

Diese Folter nennt die Polizei „fliegende Schwalbe”. Die Füße des Opfers werden jeweils an beiden Ecken einer Seite des Bettes gefesselt. Die Arme des Opfers werden in die Richtungen links oben und rechts unten so weit gestreckt, bis es nicht mehr geht, und dann ebenfalls am Bett festgebunden, so dass man überhaupt keinen Bewegungsraum mehr hat.

Bei dieser Folter kann man lange Zeit nur in dieser verzerrten Haltung bleiben. Man kann seine Körperhaltung überhaupt nicht ändern, geschweige denn sich umdrehen. Folglich kann man seine Notdurft nicht selbst verrichten. Nach längerer Zeit leidet man unter Muskelzerrung, Ekzem und Krätze. Auch geistig fühlt man sich sehr beunruhigt. Das alles ist sehr schwer zu ertragen.

In Krankenhäusern, die zum Polizei- und Justizsystem gehören, wird diese Folter insbesondere gegen hungerstreikende Falun Gong Praktizierende verübt, um diese zum Verzicht des Hungerstreiks zu zwingen. Solche Grausamkeit rechtfertigen die Verfolger mit der Ausrede, dass es aus humanitären Einstellungen eine notwendige Maßnahme sei, um den Hungerstreik zu verhindern. Gleichzeitig bei dieser Folter wird noch brutale Zwangsernährung durchgeführt. Somit können die Verfolger sowohl Praktizierende quälen als auch andere Menschen täuschen.