Vier Familien aus Huludao, Provinz Liaoning, die wegen ihres Glaubens verfolgt wurden, sind erneut ernsthafter Verfolgung ausgesetzt (Teil1)

Vom 31. März bis zum 2. April 2004 nahm die Polizei der Stadt Huludao in der Provinz Liaoning viele Falun Dafa-Praktizierende fest, die ihr Heim verlassen hatten und heimatlos geworden waren, um einer gesetzeswidrigen Festnahme zu entgehen. Wir erfuhren, dass die Provinzverwaltungen eine Namensliste herausgab und die Polizei diese Liste benutzte, um die Menschen festzunehmen. Während dieser Massenfestnahmen wurden vier Familien, die schon wegen ihres Glaubens Verfolgung erlitten hatten, erneut das Ziel der Verfolgung.

1. Wang Ruiqis Familie. Diese wohnte in der Nachbarschaft von Bohei, Bezirk Lianshai der Stadt Huludao. Der Vater ist etwa 55 Jahre alt, die Mutter, Frau Shin Yingchun 54 Jahre und deren Sohn, Wang Zhuo, 28 Jahre.

Die Mutter wurde am 30. Oktober 1999 zu zwei Jahren Zwangsarbeit in dem berüchtigten Lager Masanjia verurteilt. Sie erlitt dort alle möglichen Arten unmenschlicher Folter und Behandlungen: Mit mehreren Elektrostäben auf einmal geschockt werden, verprügelt werden, wodurch sie auf dem linken Auge erblindete, ihr Blutdruck erhöhte sich auf 180/120. Sie wurde infolge der Folter sehr schwach und dünn. Am 29. Oktober 2001 wurde sie wieder festgenommen, weil sie im Park die Falun Gong-Übungen ausführte, sie wurde zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Um den Oktober 2003 herum wurde sie von der Lagerpolizei beinahe in eine Nervenklinik zu weiterer Verfolgung verlegt worden. Heute leidet Frau Shi Yingchun immer noch unter der Verfolgung im Masanjia-Zwangsarbeitslager. Seit Beginn der Verfolgung vor fast 5 Jahren war sie fast ununterbrochen in Gefangenschaft.

Herr Wang Ruiqi: er wurde im Dezember 2002 zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er die „Garantie-Erklärung” nicht unterschreiben wollte. Er wurde bis Anfang Januar 2003 im Huludao-Arbeitslager festgehalten. Am 29. Juli 2003 sagte ihm der Oberaufseher seiner Arbeitseinheit, dass man ihn ins Gehirnwäschezentrum schicken würde. Daher musste er sein Zuhause verlassen und heimatlos werden, um der gesetzwidrigen Verfolgung zu entgehen. Am 2. April 2004 gegen 10 Uhr wurde er in der Unterstadt (sub-city) von Jinzhou wieder festgenommen und ist seitdem eingesperrt. Seit Beginn der Verfolgung war Herr Wang Ruiqi die Hälfte der Zeit eingesperrt.

Herr Wang Zhou: er wurde zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er im Oktober 1999 nach Peking zum Appellieren gegangen war und weiterhin Falun Gong praktizierte. Im Huludao Arbeitslager erlitt er verschiedene gewalttätige Versuche, ihn zum Widerrufen seines Glaubens zu zwingen. Er wurde so schwer verprügelt, dass seine Gesichtszüge vollkommen entstellt waren. Die Polizei hatte ihm mehrere Elektroschocks verpasst. Im Oktober 2002, als seine Zeit gekommen war, nach Hause zu gehen, schickte man ihn statt dessen in die Polizeistation. Weil er die Garantieerklärung nicht schreiben wollte, schickte man ihn einen Monat später in die Haftanstalt. Als er am 2. November 2002 entlassen wurde, musste er sein Haus verlassen, um weiterer Verfolgung zu entgehen. Am Abend des 31. März 2004 nahm die Polizei ihn wieder fest und beschlagnahmte all sein persönliches Eigentum wie Computer, Handy und Videokamera. Er kam in die Haftanstalt von Huludao. Er war während der 5jährigen Verfolgung 2/3 der Zeit eingesperrt.


(Fortsetzung folgt...)