Deutschland: Berliner Bereitschaftspolizei lädt Falun Gong-Praktizierende ein (Fotos)

Am 18. Mai 2004, um 12 Uhr, hielten Praktizierende aus Berlin auf Einladung der Bereitschaftspolizei in Berlin einen Vortrag über Falun Gong. Ein Dutzend hochrangige Beamte der Polizei nahmen an der Veranstaltung teil.

Dem einstündigen Vortrag folgten viele Fragen und ein lebendiger wechselseitiger Austausch. So dauerte die Veranstaltung insgesamt drei Stunden. Anhand zahlreicher Fotos konnten Polizisten sehen, was Falun Gong ist, wie Falun Gong seit 1992 zuerst in China und später auf der ganzen Welt verbreitet wurde und wie Falun Gong seit Juli 1999 durch die chinesische Regierung verfolgt wird. Die Fotos dokumentierten, wie sich Praktizierende in China sowie außerhalb Chinas bemühen, friedlich gegen die Verfolgung Widerstand zu leisten. Fünf chinesische und deutsche Praktizierende führten außerdem die Übungen von Falun Gong vor.

VortragVortrag
Vorführung der ÜbungenFilm „Selbstverbrennung oder Täuschung” wird abgespielt

Obwohl bisher durch China mit Unwahrheiten konfrontiert, wurde für die Teilnehmer schließlich die Wahrheit über die Verfolgung erkennbar

Die Berliner Bereitschaftspolizei ist unmittelbar dem Polizeipräsidium des Landes Berlin untergeordnet und ihre Haupt-Aufgabe ist die Bewahrung der öffentlichen Sicherheit in der Hauptstadt Berlin. Hierzu gehört auch die Sicherheit bei Staatsbesuchen ausländischer Regierungschefs.

Seit Juli 1999 wird die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden durch das Regime von Jiang Zemin auch international immer mehr ausgeweitet. Chinesische Regierungs-Delegationen sehen sich im Ausland immer häufiger mit friedlichen Demonstrationen und Kundgebungen von Falun Gong-Praktizierenden konfrontiert. Mit ihren Appellen rufen sie unermüdlich zur Beendigung der Verfolgung und der Bestrafung der Täter auf. Um diesen Kundgebungen auszuweichen, üben chinesische Botschaften beim Staatsbesuch chinesischer Regierungsmitgliedern stets Druck auf die Regierung des Gastgeberlandes aus. Die chinesischen Beamten verbreiten ungeniert Unwahrheiten über Falun Gong und fordern die lokale Polizei auf, Aktivitäten von Falun Gong einzuschränken oder ganz zu unterbinden.

Als Jiang Zemin, Initiator der Verfolgung von Falun Gong, im April 2002 Deutschland besuchte, verbreiteten chinesische Beamte gegenüber der deutschen Polizei die durch nichts begründete Nachricht, dass Falun Gong-Praktizierende möglicherweise gewaltsam werden könnten. Mit der Drohung, den Staatsbesuch abzubrechen, zwang die chinesische Seite die deutschen Sicherheitsorgane, die grundgesetzlich garantierten Freiheiten einzuschränken. Neben anderen unrechtmäßigen Maßnahmen seitens der Polizei wurden zum Beispiel. Praktizierende, die in Berlin im Hotel Adlon wohnten, in dem Jiang auch übernachtete, aus dem Hotel ausgewiesen. Um ähnliche Vorgehensweisen in der Zukunft zu verhindern, erhoben mehrere Falun Gong- Praktizierende im Jahr 2003 beim Verwaltungsgericht Berlin eine Feststellungsklage gegen das deutsche Innenministerium. Nach den ein Jahr währenden Untersuchungen und mehreren Gesprächen mit Falun-Gong-Praktizierenden nahm das deutsche Innenministerium am 26. April dieses Jahres den Vorschlag des Verwaltungsgerichts an, und es kam zu einem einvernehmlichen Vergleich beider Parteien. Die Behörde gab zu, dass einige Maßnahmen beim damaligen Besuch von Jiang Zemin grundlegende Rechte gegenüber Falun Gong-Praktizierenden verletzt hatten und damit rechtswidrig waren.

Dieser Vorgang ließ die deutsche Polizei an dem Wahrheitsgehalt der von der chinesischen Seite gelieferten Informationen über Falun Gong zweifeln. Sie hielt es für notwendig, sich auch direkt bei denen, die Falun Gong praktizieren, zu informieren.

Am 2. Mai 2004, kurz vor dem Besuch des chinesischen Premierministers Wen Jiabao in Deutschland, trafen sich Vertreter des BKA (Bundeskriminalamt) und des Berliner Polizeipräsidiums zusätzlich mit Falun Gong-Praktizierenden. Beide Seiten besprachen vorliegende Informationen betreffend die vorgesehenen Aktivitäten von Falun Gong. Die Berliner Bereitschaftspolizei, die während Wens Besuch für die Sicherheit der rechtmäßigen Aktivitäten von Falun Gong zuständig war, betonte, dass sie die vorherige Kontaktaufnahme mit Falun Gong-Praktizierenden und die Information über Falun Gong als sehr hilfreich für ihre Arbeit empfand. Um für zukünftige Fälle noch mehr Polizisten über Falun Gong zu informieren, lud die Bereitschaftspolizei Praktizierende ein, den Einsatzleitern einen Vortrag über Falun Gong zu halten.

Die Polizisten waren erschüttert, als sie Fotos von Falun Gong-Praktizierenden sahen, die in China gefoltert worden waren um von ihnen Geständnisse zu erpressen und sogar an der Folter starben. Der Film „Selbstverbrennung oder Täuschung” machte die Polizisten noch stiller und sehr aufmerksam. Ein Polizeibeamter bemerkte, er habe zwar schon einiges über die Verfolgung von Falun Gong gewusst, aber er sei trotzdem entsetzt darüber zu erfahren, dass eine Regierung nicht anstehe, eine Selbstverbrennung zu inszenieren nur um die Verfolgung zu rechtfertigen. Nach dem Vortrag, den Fotos und dem Film wurde es für die Teilnehmer erkennbar, wie groß die Angst des chinesischen Regimes vor Demonstrationen von Falun Gong im Ausland ist, weil sie diese Tatsachen geheim halten will.

„Hier ist Deutschland und nicht Peking.”

Während des Besuchs von Wen Jiabao vom 3. - 5. Mai 2004 in Berlin gab es dort mehrere Kundgebungen von Falun Gong. Dabei wurden Transparente mit folgenden Texten gezeigt: „Wir grüßen Wen Jiabao”; „Stellt Jiang Zemin vor Gericht”; „Menschenrechtsverletzer Bo Xilai ausweisen. Während dieses Staatsbesuchs übten chinesische Beamte und Delegationsmitglieder wieder Druck auf die deutsche Regierung und ihre Sicherheitsorgane aus und drohten mit „politischen und diplomatischen Konsequenzen”. Der deutschen Polizei wurde sogar von einigen Mitgliedern der Delegation fälschlicherweise gesagt, dass die chinesischen Zeichen auf dem Transparent nicht „Stellt Jiang Zemin vor Gericht” bedeuten würden, sondern „Verurteilt Jiang Zemin zur Todesstrafe”, und man forderte die deutsche Polizei auf, das Transparent umgehend zu beschlagnahmen. Eigene Übersetzer der Polizei bezeugten das Gegenteil, nämlich, dass die zwei chinesischen Zeichen „Fa Ban” „nach dem Gesetz behandeln” bedeuten. Daraufhin wies die Polizei die Aufforderung der chinesischen Seite als unbegründet zurück.

Laut Angabe der Polizei hatten Mitglieder der chinesischen Delegation und der chinesischen Botschaft mehrmals die für verschiedene Sicherheitsgebiete zuständigen Polizeibeamten aufgefordert Falun Gong-Praktizierende aufzuhalten und deren Transparente zu verdecken. Die Reaktion eines deutschen Polizeibeamten gegenüber den Chinesen war eindeutig: „Entschuldigen Sie bitte. Hier ist Deutschland, nicht Peking. Wir müssen uns an das deutsche Gesetz halten.”

Nach der dreistündigen Veranstaltung mit der Berliner Bereitschaftspolizei nahmen mehrere Polizeibeamte Falun Gong-Bücher zu ihrer eigenen Lektüre und tiefergehenden Information mit. Ebenso einen Stapel der Zeitung „Blickpunkt - Falun Gong”, um sie unter ihren Kollegen zu verteilen. Der Direktor der Bereitschaftspolizei erhielt von einer Praktizierenden die 86 Seiten lange deutsche Strafanzeige vom November 2003 gegen Jiang Zemin und andere Verantwortliche wegen „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter”. Sie bedankte sich bei ihm für die Hilfe und Kooperationsbereitschaft der Polizei während Wen´s Besuch. Der Direktor äußerte den Wunsch, einen Vortrag über Falun Gong in noch größerem Umfang bei der Bereitschaftspolizei zu ermöglichen und anderen Abteilungen des Polizeipräsidiums Berlin solch einen Vortrag zu empfehlen.