Nachträgliche Todesmeldung! Frau Cheng Min wurde im April 2001 zu Tode verfolgt (Provinz Anhui)

Frau Cheng Min, über 40 Jahre alt, war Arbeiterin der Lebensmittelfabrik der Gemeinde Linquan, Stadt Fuyang der Provinz Anhui. Früher litt sie an Harnblasenstein, Magenkrankheit, Gebärmutterkrebs. Und ihre Augen waren eine Zeit lang auch blind, wenn Wind wehte oder es ihr kalt war, dann flossen die Tränen ununterbrochen. Ende 1997 hat sie Falun Gong glücklicherweise kennen gelernt. Nachdem sie noch nicht so lange Falun Gong praktizierte, sind alle Krankheiten, die sie viele Jahre quälten, schon verschwunden. Sie war sehr dankbar, dass Falun Gong ihr ein neues Leben schenkte.

Seit der Unterdrückung von Falun Gong am 20. Juli 1999 ging sie wie andere Tausende und Zehntausende Falun Gong Praktizierende mit einem barmherzigen Herzen nach Peking, um bei der chinesischen Regierung eine Petition einzureichen. In Folge dessen wurde sie von dem terroristischen „Büro 610”* der Gemeinde Linquan und der Polizeistation Shuishang mehrmal verfolgt. Ihre Wohnung wurde durchsucht, man verlangte von ihr Geldstrafen. Sie wurde widerrechtlich festgenommen und eingesperrt . Dadurch wurde ihre Gesundheit angegriffen und ihr Herz schwer. Sie erlitt einen Rückfall ihrer alten Krankheiten und konnte sich nicht mehr um den Haushalt kümmern. Wegen der starken Forderungen ihrer Familieangehörigen blieb dem „Büro 610” nichts anders, als sie endlich freizulassen. Als sie zu Hause war, drangen die Leute vom „Büro 610” und der Polizeistation Shuishang alle zwei bis drei Tage in ihre Wohnung ein und belästigten sie. Obwohl sie schwer krank war und im Bett liegen musste, zwangen die Leute sie noch, dass sie sich jeden Tag bei der Polizeistation meldet. Im April 2001 starb sie schwer leidend.

„Büro 610”

[Anm.: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.]