Epoch Times, 21. Sept. 2004: Lehrer im Ruhestand deckt die Verbrechen der chinesischen Polizei auf

Im vergangenen Monat übergab der 68-jährige pensionierte Lehrer Bo Zaijing eine Anklageschrift an 18 Ministerien, in dem er die Verbrechen, die die lokale Polizei an ihm begangen hatte, aufdeckte. Das Schreiben beinhaltete Einzelheiten darüber, wie er gesetzwidrig inhaftiert, mit Bußgeld belegt, mit Handschellen gefesselt und gefoltert wurde. Durch die Folterungen hatte er das Sehvermögen auf einem Auge verloren und seine Gesundheit befindet sich in einem kritischem Zustand. Sein Ruhestandsgeld wurde einbehalten, seine Wohnung wurde mehrmals durchsucht und sein Eigentum wurde beschlagnahmt. Bo leitete den Brief an Strafverfolgungsbehörden in Zhangqui, an ähnliche Behörden in der Stadt Jinan und an das höchste Ministerium der Provinz Shandong.

Gleichzeitig veröffentlichte Bo Zaijing diese Verbrechen auf der ausländischen Webseite Clearwisdom.net.

Bo Zaijin lebt in dem Dorf Shangbo, Stadtbezirk Puji, Stadt Zhangqui, Provinz Shandong. Am 6. März 2002 traf der Chef der Polizeidienststelle der Stadt Zhangqui zusammen mit einem Polizisten in Bos Wohnung ein. Er erklärte, dass der Leiter des Öffentlichen Sicherheitsbüros der Stadt Zhangqui namens Yang Bingliang mit ihm sprechen wolle. Als Yang Bingliang eintraf, begann er sofort, Bos Wohnung zu durchsuchen, ohne einen Durchsuchungsbefehl vorzuweisen. Er durchsuchte sogar die Wohnung von Bos Eltern.

Dann wurde Bo Zaijin ohne Grund in der Polizeidienststelle von Puji gefangen genommen. Die Polizisten legten ein Dokument vor, von dem sie behaupteten, Bo hätte es geschrieben. Bo wurde mit Handschellen gefesselt und in dem Gefängnis der Stadt Zhangqiu gesetzwidrig inhaftiert. Unter wiederholter Strafandrohung wollte die Polizei ihn zwingen, zuzugeben, dass er das Dokument geschrieben hat. In der Gefangenschaft litt Bo Zaijin fünf oder sechs Mal Schmerzen in seinen Augen. Schließlich verlor er die Sehkraft seines linken Auges.

In seiner Stellungnahme berichtet Bo Zaijin, dass Beamte der Stadt Puji von Dezember 1999 bis November 2001 sein Ruhestandsgeld einbehalten haben, das waren fast 30.000 Yuan (ca. EUR 4.200,00). Außerdem wurde er fünf Mal rechtswidrig inhaftiert, die Polizei nötigte mehr als 15.000 Yuan (ca. EUR 2.100,00) an Bußgeldern, Kaution und Lebensunterhalt von ihm ab. Im Mai 2004 unterschlugen die Behörden abermals sein Ruhestandsgeld, sie zahlten dieses Geld nicht zurück, obwohl Bo viele Male mit ihnen deswegen in Kontakt getreten war.

Danach wurde Bo erneut inhaftiert, wodurch sich seine Herzkrankheit verschlimmerte. Man wies ihn zur Notoperation in ein Krankenhaus ein. Der zuständige Arzt sagte, dass eine Operation Zehntausende Yuan kosten würde. Da er außerdem unter Schmerzen in seinem rechten Auge litt, erklärte ihm der Arzt, dass er eine dringende Operation benötige, da ansonsten auch dieses Auge seine Sehkraft verlieren würde. Die Behandlungskosten dafür würden sich auf mindestens 5.000 Yuan (ca. EUR 702,00) belaufen.

Unter diesen Umständen forderte Bo Zaijin viele Male die Auszahlung seines Ruhestandsgeldes an, aber jedes Mal ohne Erfolg.

Bo Zaijing sagte: „Behindert das nicht mein Leben? Drängt mich das nicht in eine Sackgasse? Wenn ich über mein Leben nachdenke, liegt der einzige Grund, weshalb ich verfolgt wurde, darin, dass ich Falun Gong praktiziere. Ich möchte ein guter Mensch sein und physische und geistige Gesundheit erlangen und ich möchte ein aufrichtiger Mensch mit einem Gewissen sein! Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Wo bleiben meine Menschenrechte?”

Bo Zaijing reichte eine Klage ein, die auf Statut 41, Artikel 2 der Verfassung der Volksrepublik China gründet. Bo Zaijing klagt an, dass Yang Bingliang des Öffentlichen Sicherheitsbüros der Stadt Zhangqiu Statut 248, Artikel 1 des Strafgesetzbuches „Das Verbrechen der Prügel, körperlichen Bestrafung, Folter von Gefängnisinsassen” und Statut 245 „Das Verbrechen der gesetzwidrigen Durchsuchung” verletzt hat. Bis August 2004 hat die Regierung von Puji ungefähr 34.000 Yuan seines Ruhestandsgeldes einbehalten, ohne gesetzliche Grundlage.