Harbin Frauengefängnis: brutale Folter haben zum Tod mehrerer Falun Gong Praktizierender geführt (Provinz Heilongjiang)

Im Frauengefängnis der Stadt Harbin, Provinz Heilongjiang, wurden Falun Gong Praktizierende für längere Zeit in einer Einzelzelle isoliert eingesperrt und gefoltert. Bei hungerstreikenden Praktizierenden steckte die Polizei einen undesinfizierten Schlauch in deren Magen, um Zwangsernährung durchzuführen. Der Schlauch war mehrere Tage lang im Magen gelassen worden, was zur Infektion der Lunge und infolgedessen zum Tod von Frau Wang Ying und Guo Meisong führte.

Frau Qu Jie, die in der 2. Station des Gefängnisses eingesperrt war, war der Zwangsarbeit ausgesetzt. Im Dezember 2003 schleppte die Polizei sie nach Draußen und ließ sie in der Kälte frieren. Dabei wurde sie noch gezwungen, in unangenehmen Haltungen stehen zu bleiben. Seitdem war sie schwerkrank. Als sie sich später in der Station von kranken Häftlingen befand, durfte sie nicht mit anderen sprechen. Rund um die Uhr wurde sie überwacht. Um sie vom Glauben an Falun Gong abzubringen, zwang die Polizei sie, einen ganzen Tag lang hocken zu bleiben. Trotz allem gab Frau Qu nicht nach. Etwa im Juli 2004 starb sie.

Im Oktober 2002 ging Frau Bi Yunting in den Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren. Als sie sich am 10. Tag im Hungerstreik befand, spannte die Polizei ihren Mund mit einer speziellen zahnärztlichen Zange auf, die dann mit Klebeband festgeklebt wurde. Man hörte Frau Bi schreien, als sie gefoltert wurde. Seitdem war sie verschollen. Mancher vermutete, sie habe eine Geisteszusammenbruch erlitten; mancher rechnete mit ihrem Tod aufgrund der Zwangsernährung. Bis heute ist es immer noch nicht bekannt, ob Frau Bi noch lebt.

Frau Wang Fang, die in der 7. Station eingesperrt war, ging angesichts der willkürlichen Folter auch in den Hungerstreik. Die Zwangsernährung verursachte Infektion an ihrer Lunge und sie wurde in die Station von kranken Häftlingen verlegt. Sie lag im Sterben. Man weiß auch nicht, ob sie jetzt noch am Leben ist.