Acht Falun Gong Praktizierende starben infolge der Verfolgung

(Minghui.de) Frau Su Shukun, 78, kam aus der Stadt Changsha, Provinz Hunan. Von Anfang 1999 an praktizierte sie Falun Gong. Ihre langjährigen Lungen- und Magenerkrankungen waren dadurch wesentlich verbessert. Im November 2000 wurde ihre Tochter Su Donghui, die ebenfalls Falun Gong praktiziert, nach ihrer Reise nach Peking, wo sie eine Petition für Falun Gong einreichen wollte, ins Arbeitslager gesteckt. Su Shukun wurde auch unter großen Druck gesetzt, so dass sich ihre Gesundheit verschlechterte. Ende 2001 wurde die Tochter freigelassen, nachdem sie aufgrund der Gehirnwäsche die sog. „drei Erklärungen”* geschrieben hatte. Zu Hause erkannte die Tochter ihren Fehler und setzte das Praktizieren von Falun Gong fort. Im Juli 2002 wurde die Tochter erneut festgenommen und anschließend ins Arbeitslager eingesperrt, weil sie Infomaterial über die Verfolgung verteilt hatte. Unter der traumatischen Verfolgung, erlitt Su Shukun einen Rückfall der alten Krankheiten. Am 8.August 2003 starb er.

Herr Liu Zhigang, 52, kam aus der Stadt Xi'an, Provinz Shaanxi und war Abteilungsleiter der Warentestbehörde der Provinz Shaanxi. 1996 fing er an, Falun Gong zu praktizieren. Danach waren seine mehrfachen Krankheiten verschwunden. Im Oktober 2001 wurde er zu einem Gehirnwäschekurs geschleppt und dort etwa drei Monate lang inhaftiert. Aufgrund der traumatischen Erlebnisse der Gehirnwäsche war er auch nach der Freilassung stets in depressiver Stimmung. Anfang 2003 wurde seine ebenfalls Falun Gong praktizierende Frau unterwegs zu einem Gehirnwäschekurs verschleppt. Im Juli desselben Jahres drangen mehrere Beamten des örtlichen Büros 610 sowie Mitarbeiter des Nachbarschaftskomitees und der Warentestbehörde einige Tage hintereinander in Herrn Lius Wohnung ein, um ihn einzuschüchtern und zum Verzicht auf Falun Gong zu zwingen. Von der Terrorverfolgung sehr angeschlagen, verschlechterte sich Liu Zhigangs Gesundheit drastisch. Am 16.Dezember 2003 starb er. Seine Mutter war so traurig über seinen Tod, dass sie 10 Tage später auch starb.

Herr Hu Yunliang, 67, kam aus dem Kreis Lingshou, Provinz Hebei. Bevor er 1997 mit Falun Gong anfing, hatte er gelähmt im Bett gelegen. Durch das Praktizieren von Falun Gong konnte er nach 20 Tagen bereits vom Bett aufstehen, nach zwei Monaten konnte er schon gehen. Nach kaum einem halben Jahr half er schon bei der Haushaltsarbeit und setzte sich dafür ein, Falun Gong in anderen Dörfern zu verbreiten. Nach dem Beginn der Verfolgung im Juli 1999 wurde er zu der Polizeibehörde abgeführt und gezwungen, die „drei Erklärungen” zu schreiben. Daneben hatte er noch 500 Yuan Bußgeld zu bezahlen. Seit diesem Vorfall war er geistig sehr angeschlagen und konnte nicht mehr normal Falun Gong praktizieren. Die alte Krankheit kam wieder vor und er lag abermals im Bett gelähmt. Am 10.September 2005 starb er.

Frau Wu Mingyan, 59, kam aus Maoming, Provinz Guangdong. 1997 fing sie an, Falun Gong zu praktizieren. Ihre Krankheiten waren dadurch wesentlich verbessert. Im Dezember 2000 wurde sie wegen ihrer Petition für Falun Gong in Peking für ein Jahr ins Arbeitslager gesteckt. Dort schrieb sie unter Drohungen und Gehirnwäsche eine „Verzichtserklärung”. Nachdem sie Falun Gong aufgegeben hatte, war sie schwer krank. Im Frühjahr wurde bei ihr Leberkrebs diagnostiziert im vorgerückten Stadium. Die Angehörigen waren schon auf ihren Tod eingestellt. Mit Hilfe von örtlichen Falun Gong Praktizierenden praktizierte Wu Mingyan wieder Falun Gong und ihr Zustand verbesserte sich wie ein Wunder. Die Angehörigen waren Falun Gong dafür sehr dankbar. Die Behörden konnten es jedoch nicht dulden, dass die schwerkranke Wu Mingyan wieder Falun Gong praktizierte. Sie und ihre Familie wurden mehrmals eingeschüchtert. Ihr Gesundheitszustand wurde davon beeinträchtigt. Schließlich starb sie am 21.September 2005.

Herr Xu Zhaohong, etwa 70, wohnte im Dorf Xiamayu, Gemeinde Dangyu, Stadt Zunhua, Provinz Hebei. Nach dem Beginn der Verfolgung wurden er und seine Frau mehrmals von der Polizei bedroht und eingeschüchtert, ihr Haus wurde durchsucht. Schließlich kam Herr Xu infolge der Verfolgung ums Leben.

Frau Zhang Shuxian, 87, wohnte mit ihrer Tochter Miao Guiqin im Kreis Nong' an, Provinz Jilin. 1996 fing sie an, Falun Gong zu praktizieren. Nach dem Beginn der Verfolgung wurde die Familie oft von der Polizei eingeschüchtert. Am 16.August 2005 drangen 7-8 Polizisten durch den Balkon in die Wohnung. Bei der Durchsuchung beschlagnahmte sie Bücher und Material von Falun Gong und versuchten noch, Miao Quiqin festzunehmen. Frau Zhang war von dieser Terroraktion der Polizei sehr erschrocken. Nach diesem Vorfall sah sich Miao Quiqin gezwungen, das Zuhause zu verlassen, um sich weiterer Verfolgung zu entziehen. Frau Zhang wurde schwer krank und starb am 25.September 2005.

Herr Wang Yongqing, 76, war pensionierter Lehrer einer Berufsschule in der Stadt Panzhihua,, Provinz Sichuan. Nach dem Beginn der Verfolgung bestand er auf dem Praktizieren von Falun Gong. Gelegentlich klärte er auch die Menschen über die wahren Umstände der Verfolgung auf. Nachdem er für längere Zeit unter Druck von seitens der Polizei, Leitung der Berufsschule und des Nachbarschaftskomitees gelitten hatte, starb er am 14.September 2004.

Herr Cheng Guozhen, 66, kam ebenfalls aus der Stadt Panzhihua, Provinz Sichuan. 1996 fing er an, Falun Gong zu praktizieren. Seine mehrfachen Krankheiten waren dadurch verschwunden. Nach dem Beginn der Verfolgung war er mehrmals Belästigungen und Einschüchterungen der Polizei und anderer Behörden ausgesetzt. Die alten Krankheiten kamen erneut vor. Am 5.Janaur 2005 starb er.


* Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” hat sich das „Büro 610” ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.