Crikey (Australien): Tänzer aus Sydney gegen Regierung Chinas

7. Oktober 2005

(Minghui.de) Ist das nun der größte diplomatische Ärger zwischen Australien und China, seitdem der chinesische Diplomat Chen Yonglin zusammen mit seiner Familie im Juni übergelaufen ist?

Die „Sydney Dance Company” gastiert in Shanghai mit einem Tänzer weniger. Der in China geborene Australier Xue-Jun Wang, der mit am längsten der „Dance Company” angehört und außerdem zur Truppe gehört, die zusammen mit dem Sing- und Tanzensemble von Shanghai ein vollständiges Tanzwerk über die „Legende von Mu Lan” produzieren soll, wurde wegen angeblichen Mitführens von Büchern, die in dem kommunistischen Staat China verboten sind, abgeschoben.

So verwandelte sich das, was ein riesiger Coup für die „SDC” war - es handelt sich um die erste Produktion eines ausländischen Choreographen in Zusammenarbeit mit einem chinesischen Ensemble - , schnell von einem PR-Traum zu diplomatischem Kopfschmerz.

„Dies ist der größte diplomatische Ärger zwischen Australien und China, seitdem der chinesische Diplomat Chen Yonglin zusammen mit seiner Familie im Juni übergelaufen ist.”, sagte Jonathan Porter in „The Oz”. Es wird interessant sein zu beobachten, ob die australische Regierung zu dem jüngsten Vorfall Stellung nimmt.

Graeme Murphy, der künstlerische Direktor von „SDC” versuchte zu vermitteln, sagte die „SMH”, die zwischen Wang und der Polizei steht, doch es war hoffnungslos. Alles was er machen konnte war, Wang zu begleiten, als die Polizei ihn zu seinem Shanghaier Hotel brachte, wo sein Gepäck durchsucht wurde. Dann wurde er „noch mit kurzen Hosen und einem T-Shirt bekleidet” zum Flughafen gefahren und in einem „Ostchina”-Flugzeug zurück nach Sydney geflogen. Wang kam gestern zu Hause an.

In einer Stellungnahme der DFAT heißt es, dass Wang „angeblich Falun Gong-Materialien in seinem Besitz hatte”. Und in einem DFAT-Reisehinweis heißt es: „Falun Gong-Aktivitäten sind in China verboten. Wer sich an Falun Gong-Aktivitäten oder Demonstrationen, die mit Falun Gong in Verbindung stehen beteiligt, übertritt das chinesische Gesetz und kann erwarten, dass er nach diesem Gesetz bestraft wird. Strafen beinhalten Inhaftierung, Abschiebung, Gefangennahme und Gefängnis”. (1)

Doch tatsächlich stellt Wang, der seit zehn Jahren Falun Gong-Praktizierender ist, [diese Aussage] richtig: „Ich hatte eine chinesische Übersetzung der 'Neun Kommentare' bei mir, welche von der Zeitung 'Die Neue Epoche' herausgegeben wurde. Weiter sagte er: „Letzte Woche unterhielt ich mich mit einem Mann aus Shanghai über die Kommunistische Partei und zeigte ihm ein Exemplar dieses Buches. Ich denke, dass ich es der falschen Person gezeigt habe.” ´Die Neue Epoche´, die mehrere Ausgaben auf der ganzen Welt publiziert, ist ein heftiger Kritiker der Kommunisten [....], merkt Porter an.

„Wenn ein professioneller Künstler so abrupt, ohne Rücksprache mit seinem Arbeitgeber, mitgenommen wird, ist dies ein Besorgnis erregendes Anzeichen für die Sicherheit von den in China umherreisenden Bürgern”, meinte Falun Gong-Sprecher Kay Rubacek heute morgen im Gespräch mit „Crikey”. „Es wirft die Frage auf, wie streng private Bürger überwacht werden, die nach China reisen? Ihre Glaubenshaltung, sogar ihr persönlicher Besitz befinden sich unter dem Mikroskop.”

Crikey konnte Wang und die „Sydney Dance Company” heute morgen noch nicht für eine Stellungnahme erreichen.

(1) Anmerkung der Redaktion: Im Gegensatz zu dem, was der ehemalige chinesische Führer Jiang Zemin, der die Verfolgung ins Leben rief, und die Kommunistische Partei Chinas der Welt glauben machen möchten, ist Falun Gong in China NICHT gesetzwidrig. Obwohl die Abteilung für Öffentliche Sicherheit zu Beginn der Verfolgung 1999 eine Reihe von verfassungswidrigen Beschränkungen herausgab, wurden von dem Volkskongress, dem einzigen gesetzgebenden Körper in China, keinerlei Gesetze erlassen, die Falun Gong verbieten oder der Polizei die Autorität geben, Falun Gong-Praktizierende wegen des Praktizierens der Übungen oder des Verteilens von Flyer fest zu nehmen. Tatsächlich sind Glaubensfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung von der chinesischen Verfassung garantiert. Eine vollständigere Diskussion zur Gesetzwidrigkeit der Verfolgung von Falun Gong finden Sie in folgendem Artikel: „Das Verbot von Falun Gong -Die Laune eines Diktators, nicht etwa die Regierung des Rechts” (http://www.minghui.de/articles/200408/15259.html)