Provinz Sichuan: Die Falun Gong-Praktizierende Zhu Chengying aus Leshan ist unrechtmäßig zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden

(Minghui.de) Am 26. August 2005 ließen die Jinjiang Polizeiwache in Chengdu, die Staatsanwaltschaft des Jinjiang Bezirks, das Jinjiang Bezirksgericht und die Staatssicherheitsbrigade der Leshan Polizeiwache Frau Zhu Chengying festnehmen. Die Falun Gong-Praktizierende aus Leshan wurde am 15. September unrechtmäßig zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und befindet sich derzeit in der Strafanstalt von Chengdu.

Die 54-jähre Zhu Chengying lebt im Shizhong Bezirk von Leshan. Sie ist eine pensionierte Arbeiterin der Leshan Papierfabrik. Seit Juli 1999, als Jiang Zemins Regime und die Kommunistische Partei Chinas angefangen hatten Falun Gong zu verfolgen, hat sie weiterhin standhaft die Übungen praktiziert und ihre Mitmenschen über die wahren Umstände der Verfolgung aufgeklärt.

Am 3. August 2001 wurde sie von Beamten der Tongjiang Polizeiwache zuhause festgenommen. Die Polizei hing sie an einen Fensterrahmen und erlaubte ihr nicht, zur Toilette zu gehen. Am Abend konnte Frau Zhu aus der Polizeiwache entkommen und wurde obdachlos, um weitere Verhaftungen zu vermeiden.

Im April 2002 wurden Frau Zhu und drei weitere Praktizierende bei einer Produktionsstätte für Materialien über Falun Gong von Polizisten der Dienststelle des Jinjiang Bezirks verhaftet. Sie bestand darauf, ihren wirklichen Namen nicht zu nennen, und wurde später zu drei Jahren Umerziehung durch Zwangsarbeit verurteilt. Die anderen drei Praktizierenden wurden zu jeweils zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Nachdem sie für ein Jahr und acht Monate in der Chengdu Strafanstalt interniert gewesen war, wurde sie zweimal zum Zizhong Nanmusi Arbeitslager gebracht. Beide Male wurde ihr aufgrund ihres hohen Blutdrucks und ihrer Herzkrankheit die Aufnahme ins Arbeitslager verweigert. Die Strafanstalt brachte sie in ein Krankenhaus und bat die Ärzte, ihren wirklichen Namen herauszufinden, was diese auch taten. Auf diese Weise wurde Frau Zhu zur Polizei nach Leshan gebracht und dort bis Februar 2004 eingesperrt. Während ihrer Gefangenschaft trat Frau Zhu aus Protest in einen elftägigen Hungerstreik. Schließlich ließ man sie gegen Kaution frei. Jedoch hatte das Gericht von Leshan Frau Zhus Fall inzwischen an das Jinjiang Bezirksgericht übergeben.

Nachdem sie nach Hause zurückgekehrt war, bestanden Frau Zhu und andere Praktizierende darauf, die relevanten Behörden über die Tatsachen und Umstände der Verfolgung zu informieren. Die Behörden des Jinjiang Bezirks in Chengdu und Leshan versuchten sie mehrmals von zuhause fortzubringen, was aufgrund des Widerstands der Personen, welche die Wahrheit über Falun Gong und die Verfolgung kannten, häufig verhindert werden konnte.

Doch am 15. September 2005 wurde Frau Zhu unrechtmäßig zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und befindet sich derzeit in der Strafanstalt von Chengdu.

Relevante Information über Parteien und Personen, die in Frau Zhus Fall verwickelt sind:
Jin Mingzhe, Chef der Jinjiang Polizeiwache in Chengdu Stadt: 0086-28-86406101
Mao Yi, stellvertretender Chef: 0086-28-86406103

Staatssicherheitsbrigade der Jinjiang Polizeiwache: 0086-28-86406151
Staatsanwaltschaft des Jinjiang Bezirks, Tianxianqiao Südstraße 5, Jinjiang Bezirk, Stadt Chengdu, Postleitzahl 610021

Lain Xiaoke, Hauptankläger
Chen Jianyong und Yu Sha, stellvertretende Hauptankläger
Volksgericht des Jinjiang Bezirks, Gongnongyuan Straße 99, Jinjiang Bezirk, Stadt Chengdu
Yuan Yuquan, Chef und Sekretär des Parteikomitees des Volksgerichts im Jinjiang Bezirk: 0086-28-84554377

Ye Yadong, stellvertretender Chef und stellvertretender Sekretär des Parteikomitees: 0086-28-84521378
Yang Xiaolin, stellvertretender Chef und stellvertretender Sekretär des Parteikomitees: 0086-28-84550728
Strafanstalt von Chengdu, Zhengyi Straße 3, Anjing, Pi Bezirk, Stadt Chengdu, Postleitzahl 611731