Medienbericht schenkt der Abschiebung von taiwanesischen Falun Gong-Praktizierenden aus Hongkong Beachtung

(Minghui.de) Vier Falun Gong-Praktizierende aus Taiwan erschienen am 20. September vor der ersten Instanz des Gerichtshofes in Hongkong, um einen Appell gegen ihre Ausweisung aus chinesischem Territorium zu richten. Sie forderten eine Einsicht des Gerichts in die „Überwachungsliste” der Einwanderungsbehörde. Einige Medien berichteten über den Fall.

Nach einem AFP-Bericht vom 20. September gehörten diese vier Taiwanesen zu einer Gruppe von 80 Falun Gong-Praktizierenden aus Taiwan, die im Februar 2003 zu einer Falun Gong- Konferenz nach Hongkong gekommen war, die aber an der Grenze festgehalten und denen die Einreise verweigert wurde, obgleich sie gültige Visa hatte. Die Gruppe behauptete, dass die Einwanderungsbeamten in Hongkong sie grob misshandelt hätten.

Die vier Falun Gong-Praktizierenden glauben, dass die Einreiseverweigerung und die Gewalt durch die Behörden bei der Behandlung von Falun Gong-Praktizierenden ungesetzlich gewesen sei.

Der Bericht besagte, dass den vier Praktizierenden eine besondere Erlaubnis zum Betreten des Territoriums für die legale Anklage erteilt worden war. Während der Anhörung am Dienstag veranstalteten etwa 30 Praktizierende eine Mahnwache vor dem Hohen Gerichtshof.

Die Südchina Morgenpost (SCMP) berichtete am 21.September, Paul Harris, der Theresa Chu Woabn-chi, Liao Hsiaolan, Lu Lih-ching und Chang Jenn-yen vertritt, habe dem Richter erzählt, dass Einwanderungsbeamte dem Gerichtshof erklärt hätten, dass die vier eine Sicherheitsbedrohung für Hongkong darstellen würden.

Dem Bericht der SCMP nach wurden sie im Februar 2003 am Flughafen Chek Lap Kok angehalten, als sie von Taiwan ankamen, um an der Konferenz zum Falun Gong-Erfahrungsaustausch in Hongkong teilzunehmen, die vom Hongkonger Falun Gong-Verein organisiert worden war.

Sie waren vier von 83 ausländischen Falun Gong-Praktizierenden, denen der Eintritt nach Hongkong verweigert wurde; 80 von ihnen waren aus Taiwan.

Im April war den Vieren die Ausreise gewährt worden, um eine richterliche Überprüfung der Entscheidung des Direktors der Einwanderungsbehörde, ihnen den Zutritt nach Hongkong zu verwehren, anzufordern.

Der Sprecher der ansässigen Falun Gong-Praktizierenden Kan Hung-cheung und der Hongkonger Falun Gong-Verein erhielten im letzten Juni die Erlaubnis, der richterlichen Überprüfung durch den Appellationsgerichtshof beizuwohnen.

Herr Harris reichte am 20. September ein „Aufdeckungsgesuch” ein, um die Dokumente betreffend der Verweigerung des Zutritts von Seiten der Regierung zu bekommen. Er sagte, dass diese Dokumente ein Licht auf den Grund werfen könnten, warum die vier auf die Überwachungsliste gesetzt wurden, sowie auf den wahren Grund der Entscheidung des Einwanderungsdirektors.

Der Bericht besagt, dass Herr Harris dem Gericht gesagt habe, dass das Aufdeckungsgesuch eine „verfassungsmäßige Überprüfung” und eine „verstärkte Untersuchung der Regierungsentscheidung” sei.

Er sagte, dass Frau Chu, einer innerbetrieblichen Rechtsanwältin bei einer US- Versicherungsgesellschaft, zum ersten Mal im Juni 2002 zusammen mit einer Gruppe von Falun Gong-Praktizierenden aus Taiwan der Zutritt zu Hongkong verweigert worden wäre.

Sie durfte jedoch im Januar 2003 einreisen, um an einer Geschäftskonferenz teilzunehmen. Doch wurde sie im nächsten Monat wieder zurückgewiesen, als sie der Falun Gong-Konferenz beiwohnen wollte, obgleich sie ein gültiges Reisevisum hatte.

„Was ist denn das für eine Sicherheitsbedrohung, die man manchmal hereinlässt und manchmal nicht?”, fragte Herr Harris.

Er argumentierte in dem richterlichen Prüfungsgesuch, dass die Entscheidung des Einwanderungsdirektors ungesetzlich und unvernünftig sei, weil sie sich nur auf einen religiösen Glauben gründe, ohne legitime Gründe für die Zutrittsverweigerung der vier Praktizierenden aufzuweisen.

Er fügte hinzu, dass diese Entscheidung auf eine religiöse Ungleichbehandlung hinausliefe.

Der Standard (HK) berichtete am 21. September über die Anhörung und stellte fest: „Die Enthüllung der Überwachungsliste kam in einer Anhörung eines richterlichen Prüfungsgesuchs von vier Falun Gong-Praktizierenden aus Taiwan zum Vorschein, die behaupten, dass die Entscheidung des Direktors der Einwanderungsbehörde, ihnen den Zutritt zu verweigern, ungesetzlich gewesen und mit übermäßiger Gewalt ausgeübt worden wäre; sie verletzte außerdem ihr fundamentales Recht auf Glaubensfreiheit.”

Dem Bericht zufolge haben Beamte vor dem Hohen Gericht anerkannt, dass die Regierung eine Einwanderer-Überwachungsliste unterhält, um denjenigen den Eintritt zu versperren, die sie als Bedrohung betrachtet.

„Außer der Behauptung der Einwanderungsbeamten, dass die Antragsteller ein `Sicherheitsrisiko´ bedeuten würden, gibt es sonst keinerlei Beweise”, sagte Rechtsberater Paul Harris.

„Das ist alles, was wir über das Wesen des Sicherheitsrisikos haben”, sagte er, „also nichts!”

Da es keine anderen Erklärungen gibt, wird der gesunde Menschenverstand daraus schließen, dass der Grund für die Verweigerung ihre religiöse Verbindung ist”, sagte Harris.
„Wenn 80 Menschen angehalten werden, die alle offensichtlich Falun Gong-Praktizierende sind, um an einer Falun Gong-Konferenz teilzunehmen, dann ist es klar, dass sie wegen ihres religiösen Glaubens aufgehalten werden.”

Wenn es noch einige andere vollkommen unbekannte Bedrohungen gibt, dann sagen wir, dass das Gericht wissen muss, um welche anderen Gründe es sich handelt”, forderte Harris.

Der Menschenrechtsanwalt Mark Daly sagte, er habe schon zuvor von solch einer „Einwanderer-Überwachungsliste” gehört; die wirklich sachdienliche Frage sei jedoch die, wie jemand zu einem Sicherheitsrisiko gestempelt werde.