Frau Cao Yue stirbt nach Folter im Wanjia Arbeitslager

(Minghui.de) Frau Cao Yue, eine Falun Gong-Übende aus Acheng der Provinz Heilongjiang wurde zweimal verhaftet. Sie wurde von der Polizei gefoltert, wie z.B. an einem Bettpfosten aufgehangen. Als sie im Jahr 2002 entlassen wurde, war sie sehr schwach und hatte oft Bauchschmerzen. Frau Cao starb im September 2005 an den Folgen der Verfolgung.

Frau Cao Yue war Arbeiterin der Dihunfabrik in Acheng. Weil sie Hepatitis, eine Rachenentzündung, Rheuma, niedrigen Blutdruck und anderen Krankheiten hatte, hatte sie Schwierigkeiten bei der Arbeit und konnte kaum ihren Haushalt selbstständig führen. Deswegen dachte sie oft an Selbstmord. Nachdem sie Falun Gong übte, verschwanden ihre Krankheiten und sie wurde wieder körperlich gesund und auch ihr seelischer Zustand verbesserte sich entsprechend.

Jiangs Zemins Partei begann am 20. Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong. Am Abend des chinesischen Neujahr 2000 verhaftete die Polizei Frau Cao, weil sie immer noch Falun Gong übt. Die Beamten der Chengbei Polizeiwache in Acheng (der Direktor ist Wang Weimin) entführten Frau Cao zur zweiten Strafanstalt. Dort wurde sie beschimpft, mit einem Besen, einem Plastikschlauch und einem Ledergürtel geschlagen, währenddessen wiederholt kaltes Wasser auf ihre Schulter geschüttet wurde. Frau Cao wurde fünf Tage lang an den Handschellen an einem Fenster aufgehangen. 36 Tage später wurde sie gegen Kaution von 5000 Yuan entlassen [Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan].

Frau Cao wurde zum zweiten Mal verhaftet, weil sie die Übungen von Falun Gong morgens machte. Die Polizei sagte, dass sie damit die öffentliche Sicherheit gefährden würde und brachte sie zur ersten Strafanstalt. Dort trat Frau Cao in den Hungerstreik, um gegen die widerrechtliche Verhaftung zu protestieren. Der Dirktor, Sun, der Gefängnisarzt und Ärzte der Stadtklinik zwangsernährten sie mit Reissuppe, worin Wein und unbekannte Substanzen enthalten war. Frau Cao wurde über 40 Tage gefangen gehalten und musste 3000 Yuan Kaution für ihre Freilassung bezahlen.

Frau Cao versuchte nach Peking zu gelangen, um sich für die Freiheit von Falun Gong einzusetzen. Mit ihr kamen auch viele andere Falun Gong-Übende mit. Doch Frau Cao wurde von der lokalen Polizei abgefangen, die ihren Personalausweis nicht akzeptierten und sie am 19. Februar 2000 zur Acheng Strafanstalt brachten. Wang Weimin war der Direktor der Chengbei Polizeiwache und erpresste 2000 Yuan von Frau Caos Ehemann, ohne ihm eine Quittung ausgestellt zu haben.

Frau Cao wurde für zwei Jahre ins Wanjia Arbeitslager geschickt und dort in der 12. Abteilung eingesperrt. Während ihrer Gefangenschaft durfte sie die Lehren von Falun Gong nicht lesen oder die Übungen machen. Darüber hinaus musste sie sich Maßnahmen der „Umerziehung” über sich ergehen lassen [Anm.: „Umerziehung” ist eine oft verwendete Formulierung für Folter und Misshandlung, eine übliche Taktik im Versuch Falun Gong Praktizierende dazu zu bringen, ihren Glauben zu widerrufen]. Sieben weibliche Falun Gong-Übende wurden in eine männliche Zelle geworfen. Die Übenden wurden von den Wachen und von den Insassen im Gefängnis bewacht. Gefangene Übende wurden an ihren Handschellen mit einem Seil an einem Bettpfosten gefesselt oder sie mussten auf dem Zementboden hocken. In der Nacht schliefen sie auf dem Boden in der Nähe des Gefängnisbeamten der im Dienst war. Liu Hui, Leiter der 8. Abteilung, sagte, dass weibliche Falun Gong-Übende in Zellen mit männlichen Insassen geworfen, damit sie deren Willkür ausgesetzt werden. Frau Cao wurde acht Tage lang gefoltert.

Weil Frau Cao sich nicht umerziehen lassen und die „Garantieerklärung” (1) nicht unterschreiben und die Gefängnisregeln nicht aufsagen wollte, sperrten die Gefängnisbeamten Frau Cao und andere Falun Gong-Übende in einen „kleinen Käfig” und gaben ihnen Elektroschocks. Die Falun Gong-Übenden wurden auf diese Weise seelisch und körperlich gefoltert. Frau Cao wurde in der männlichen Abteilung Nr.5 misshandelt. Zwei Direktoren, Chen Shi und Wang Deng beteiligten sich an der Verfolgung.

Obwohl Frau Caos Strafzeit zu Ende war, wurde sie nicht entlassen. Stattdessen wurde ihre Strafzeit bis zum 18. Januar 2002 verlängert, weil sie sich nicht umerziehen lassen wollte. Während ihrer Gefangenschaft im Arbeitslager zahlte ihr Unternehmen für das Jahr 2001 kein Gehalt aus. Bis März 2003 wurde Frau Cao ihr voller Lohn nicht ausgezahlt.

Nachdem Frau Cao Yue aus dem Arbeitslager entlassen wurde, war sie sehr schwach und hatte oft starke Magenprobleme. Sie starb Ende September an den Nachwirkungen der Verfolgung.


(1) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.