Deutschland: Appellbrief eines Opfers der Verfolgung an Angelika Merkel

(Minghui.de)

Sehr geehrte Herr Vorstandmitglieder ,

gestatten Sie mir zunächst, mich vorzustellen. Ich heiße Liu Wei und bin eine chinesische Studentin. Seit März 2004 lebe ich in Deutschland und studiere an der FH Dortmund. Vom 25. Sept. 2001 bis zum 25. Jan. 2003 wurde ich aufgrund des Praktizierens von Falun Gong in China eingesperrt und gefoltert.

Ich habe gehört, Sie werden am 12. Nov 2005 den chinesischen Staatpräsident empfangen. Das Ziel dieses Briefs liegt darin, dass ich Sie um Unterstützung bitte beim Beenden der Verfolgung von Falun Gong in China.

Seit 1995 praktiziere ich Falun Gong. Im September 2001 arbeitete ich schon seit einiger Zeit in der deutschen Firma GTZ in Peking. Dort wurde ich am 24. September 2001 wegen des Besitzes von Falun-Gong-Material eingesperrt. Ohne Gerichtsverfahren wurde ich zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Schon von Anfang an wurde ich gefoltert:; erst musste ich vier qualvolle Stunden hocken, danach fünf Stunden stehen, Schlafentzug (täglich nur zwei Stunden Schlaf), Schläge von Polizisten und musste Propagandaberichte (Filme verleumderischen Inhalts über Falun Gong, die Gewaltszenen zeigten) über einhundert Mal ansehen. Die Sklavenarbeit dauerte von 4 Uhr morgens bis Mitternacht (alle Produkte wurden ins Ausland exportiert, wir jedoch verdienten gar nichts). Täglich durften wir nur 3 Mal zur Toilette, jedes Mal nur 2 Minuten. Außerdem bekamen täglich nur 100ml Wasser zu trinken und durften nur einmal pro Woche unsere Wäsche wechseln und Haare waschen und nur einmal pro Monat duschen, usw.

Durch die lange Qual wurden mein Körper und Geist sehr schwach. Durch Gehirnwäsche war ich von Angst erfüllt, das überschritt das Maß dessen, was ich ertragen konnte, ich lebte am Rande des Sterbens. Damals waren im Frauenarbeitslager Peking über 70% der Insassen Falun-Gong-Praktizierende. Die Älteste, die ich kannte, war schon über 74 Jahre alt, die Jüngste war 18 Jahre alt. Alle Falun-Gong-Praktizierenden wurden im Frauenarbeitslager gefoltert, bis sie auf Falun Gong verzichteten. Danach mussten die so Umerzogenen sich bei der chinesischen Regierung für die „Rettung” bedanken, indem sie die nicht umerzogenen Falun-Gong-Praktizierenden schlagen. Die Foltermethode im Frauenarbeitslager ist grausamer, moderner und unmenschlicher als in den früheren Konzentrationslagern von Hitler.

Nach meiner Entlassung arbeitete ich wieder bei der oben genannten deutschen Firma (GTZ, - Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH mit Hauptsitz in Eschborn/Hessen). Es handelte sich um Projekte zur Reform der chinesischen Wirtschaftsgesetze, es wurde gemäß den zwischen Deutschland und China getroffenen Vereinbarungen von der deutschen Seite kostenlos unterstützt. Das Projekt, mit dem ich vor der Verhaftung beschäftigt war, waren Beratungen für das Komitee für Finanzen und Wirtschaft des chinesischen Nationalvolkskongresses. Der Projektleiter der chinesischen Seite erhob Einwand dagegen, dass es in der Firma Falun Gong praktizierende Mitarbeiter gibt. Er drohte, wenn es in der Firma Praktizierende von Falun Gong gibt, müsse das Büro eingestellt werden. Dennoch gab es im Büro mehre Projekte mit mehren chinesischen Ministerien. Die Deutsche Seite hat in die Projekte über 1 Mio. Euro investiert. Dieses Komitee ist an sich ein gesetzgebendes Organ. Der Beamte scheute sich jedoch nicht zu drohen, einem Bürger das Recht auf Arbeit zu entziehen. Mein Chef, ein Deutscher, hatte zwar Sympathie mit mir, konnte aber dagegen nur schweigen, weil er sonst auch von seinem deutschen Vorgesetzten Druck bekommen hätte. Ich wurde in dieser Situation zu jeder Zeit von meinen chinesischen und deutschen Kollegen überwacht. Unter Zwang habe ich mit der Firma eine Erklärung unterschrieben, die besagte, dass ich im Büro nie etwas im Zusammenhang mit Falun Gong sagen oder tun würde; wenn ich dagegen verstieße, werde ich entlassen.

Das ist also ein Beispiel dafür, dass die Verfolgung von Falun Gong sich auch auf ausländische Unternehmen erstreckt und dass diese indirekt Mittäter sind. Meinungs- und Gewissensfreiheit, ein hohes Gut in Deutschland, wurde schwerwiegend verletzt.

Die Verfolgung für Falun Gong in China dauert schon über 6 Jahre. 100.000 Falun Gong Praktizierende sind grundlos in Gefängnissen und psychiatrischen Anstalten verschwunden - 2778 (von Juli 1999 bis November 2005) von ihnen wurden dort zu Tode gefoltert.

Es wurde berichtet, dass die chinesische Regierung über Milliarde Euro (neue Arbeitslager, Geheimdienst „610”, Gehirnwäschezentrum, Überwachungssysteme, usw.) für die Verfolgung für Falun Gong ausgegeben habe.

Seit Dezember 2004 gibt es die Austrittwelle der kommunistischen Partei, bis jetzt über 5,5 Millionen Chinesen durch das Blockieren von Internet sagten „Nein” zur kommunistischen Partei in China. „Die Rote Mauer in China” wird schnell gefallen. Innerhalb von 56 Jahren wurden über 80 Millionen Chinesen von der chinesischen kommunistischen Partei durch unterschiedliche Bewegungen getötet. Das oberflächliche Wirtschaftswachstum kann die blutige Diktatur weder ersetzen noch verbergen.

Eine demokratische Umgebung in China wäre nicht nur für Chinesen, sondern auch für Deutsche sehr förderlich.

Bitte schenken Sie der Verfolgung von Falun Gong in China mehr Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ...


Antwortschreiben


Sehr geehrte Frau ...,

für Ihr Schreiben, mit dem Sie auf die Lage der Anhänger von Falun Gong in China aufmerksam machen, danke ich Ihnen sehr. Di Parteivorsitzende der CDU Deutschlands, Frau Dr. Angela Merkel, hat mich gebeten, mich an Sie zu wenden, da sie aufgrund der Vielzahl von Schreiben, nicht immer selbst antworten kann. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.

Die CDU ist sich der Lage der Falun Gong Anhänger in China sehr bewusst. Die Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter der Leitung von Hermann Gröhe unterhält einen regelmäßigen Gesprächskontakt zu Falun Gong-Praktizierenden. Nicht nur Hermann Gröhe, sondern auch zahlreiche Politiker der CDU haben die Menschenrechtsverletzungen, die in China gegenüber Falun Gong-Praktizierenden leider noch immer an der Tagesordnung sind, im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestags, gegenüber der Bundesregierung und gegenüber chinesischen Stellen angesprochen. Diesem klaren Bekenntnis zu der Einhaltung der Menschenrechte, fühlt sich die CDU weiterhin verpflichtet.

In einem Antrag zu den Menschenrechten in der Volksrepublik China, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 15. Februar 2000 in den Bundestag (Drucksache 14/2694) eingebracht hat und den ich diesem Brief zu Ihrer Information befügt, ist die Falun Gong-Bewegung ausdrücklich erwähnt worden.

Darüber hinaus hat der CDU Bundesarbeitskreis Menschenrechte einen Beschluss gefasst, in dem ausdrücklich auch die Verfolgung der Falun Gong-Anhänger in China kritisiert wird. Auch diesen Entschluss füge ich diesem Brief bei.

Ich kann Ihnen vergewissern, dass CDU der Beachtung der Menschenrechte in China auch zukünftig große Aufmerksamkeit schenken und dabei selbstverständlich auch die Falun Gong-Bewegung nicht vergessen wird.

Mit freundlichen Grüßen


Markus Lackamp
Referent für Menschenrechtspolitik


Quelle: http://de.clearharmony.net/articles/200511/27620.html