Provinz Heilongjiang: Lasst nie wieder gute Menschen unter solcher Verfolgung leiden! --- Teil 2

(Minghui.de)

Teil 1: http://minghui.de/articles/200511/26339.html

Als Herr Li aus dem Zwangsarbeitslager entlassen wurde, musste er als Strafe, einen Senioren- Freizeitraum reinigen. Seit Anfang 2000 haben seine Frau und sein Kind ein sehr eingeschränktes Leben führen müssen, da er als einziger seine Familie ernährte. Der Betrieb, in dem seine Frau arbeitete, wurde geschlossen, sodass sie arbeitslos wurde. Später fand sie eine Teilzeit-Beschäftigung bei einer Familie. Da die Kindergartengebühren zu hoch für sie waren, musste Yi Xiu ein Jahr früher als andere Kinder zur Schule gehen.

Der Geldmangel, der psychische Druck und die Lügen, welche die KPC über Falun Gong verbreitet, machten es unmöglich, dass Lis Frau ihren Mann verstand. Auch seine Schwiegermutter beklagte sich über ihn. Nachdem er ihnen mehrere Jahre die Wahrheit erklärt hatte, verstanden die beiden schließlich und standen ihm zur Seite.

Wo befindet sich Herr Li heute? Und in welcher Lage befindet er sich infolge der Verfolgung? Seine Familie macht sich große Sorgen um ihn.

Eine Zusammenfassung dessen, was Herr Li bei der Verfolgung erlebt hat:

Am 14. Juli 2000 wurde er, als er nach Peking ging, um für Dafa zu appellieren, illegal festgenommen und nach Daqing zurückgeschickt. Er wurde für zwei Monate im Haftzentrum Honggang festgehalten. Nach seiner Entlassung wurde er sofort vom Büro 610 zur „Gehirnwäsche” in seinen Betrieb geschickt. Er wurde für 50 Tage im Gästehaus des Betriebes eingeschlossen. In der Zeit durfte er nicht nach Hause gehen oder mit anderen Menschen Kontakt haben und sein Gehalt wurde ihm auch nicht gezahlt. Weil er fest bei seinem Glauben blieb, wurde er in das Haftzentrum Honggang zurückgeschickt. Am 19. Januar 2001 wurde er zu einem Jahr Zwangsarbeitslager verurteilt. Ende März 2001 wurde er auf den sogenannten „Paradeplatz” des Lagers geschleppt und an einen Eisenpfosten gefesselt, weil er die Falun Gong-Übungen machte. Dies geschah um 3 Uhr morgens und draußen waren minus 10 Grad Celsius. Die Gefängniswärter zogen ihm seinen Pullover, die Trainingshose und die Schuhe aus und ließen ihn über eine Stunde so stehen, bis er fast zusammenbrach, dann schleppten sie ihn wieder nach drinnen. Am nächsten Tag bedeckten sie ihm das Gesicht und folterten ihn mit der Methode „Die Stricke festziehen” genannt wird. Dazu ernährten sie ihn zwangsweise mit Salzwasser. Sie verstopften ihm mit den Fingern die Nase, öffneten ihm den Mund und gossen Salzwasser hinein. Die Hälfte des Salzwassers geriet in seine Lunge, dadurch bekam er Schaum vor den Mund und musste furchtbar husten. Danach spuckte er drei Wochen lang Salzwasser. Als er entlassen wurde, musste er im Haus eines älteren Bürgers als Hausmeister arbeiten.

Ende Juli 2003 kamen Kan Deping, der stellvertretende Parteisekretär des Betriebes und Yao Shujun, der Chef des örtlichen Büros 610 mit fünf Polizisten und entführten Herrn Li am helllichten Tag. Sie schickten ihn ins „Gehirnwäsche-Zentrum” Hongweixing der Stadt Daqing und danach in die Polizeistation, wo man nach zwei Tagen Folterungen ein Bekenntnis von ihm erpresste, bevor man ihn in eine Haftanstalt schickte. Herr Li ging für über 10 Tage in Hungerstreik und wurde von seiner Familie zurückgeholt. Danach war er gezwungen, sein Zuhause zu verlassen, um weiterer Verfolgung und Festnahme zu entgehen.

Am 10. Dezember 2004 wurde Herr Li im Hause eines Praktizierenden festgenommen, nachdem Polizeioffiziere von den Polizeiabteilungen Ranghulu und Chengxin sich den Zugang zum Haus erzwungen hatten.

Herr Li wurde fast einen Monat lang in der Haftanstalt Saertu festgehalten und verhört. Er ging aus Protest gegen die Verfolgung wieder in Hungerstreik und wurde dann zu drei Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt. Er kam in das Lager der Stadt und wurde zu ärztlicher Behandlung mit einer Kaution entlassen, weil er bei den ärztlichen Untersuchungen auffällig geworden war.

Am 23. September 2005 wurde er gegen 5 Uhr im Bezirk Sha`ertu wieder festgenommen. Jetzt ist sein Aufenthaltsort unbekannt.


Anmerkung:

(1) Foltermethode ”Fesseln»