Anklage gegen Jiang liegt dem US Oberlandesgericht vor

Falun Gong Praktizierende reichten am 07.02.05 eine Anklageschrift gegen den ehemaligen chinesischen Führer Jiang Zemin beim US Oberlandesgericht ein. Nach der Sicherheitsprüfung, die nach dem „911 Vorfall” gültig ist, wird die Anklageschrift in einer Woche offiziell vom Gericht registriert werden. Jiang wird wegen Völkermord, der Vernichtung einer Bevölkerungsgruppe, Folter und Menschenfeindlichkeit angeklagt. Die Anklageschrift besagt, dass Folter, Menschenfeindlichkeit und Massenvernichtung laut amerikanischem und internationalem Gesetz als Verstöße gegen das Völkerrecht (Jus Cogens Violations) betrachtet werden. Zwar genießen Staatsoberhäupter unter Umständen diplomatische Immunität, wenn sie jedoch ihren dienstlichen Machtbereich überschreiten oder gegen Völkerrechtsvorschriften verstoßen, wird ihnen ihre Immunität entzogen.

Jiang wurde während des Staatsbesuches in Chicago am 22.10.02 von Falun Gong Praktizierenden beim Gericht angeklagt. Damals besaß er die alleinige Macht über die Partei, die Regierung und das Militär. Seitdem Hu Jintao am 15.03.2003 als neuer Staatschef antrat, wird Jiang als „Ehemaliger Staatsführer” bezeichnet.

Jiang reagierte nicht auf die Anklage von Falun Gong Praktizierenden. Bei der Anhörung im US-Distriktgericht des nördlichen Distrikts von Illinois forderte das US Justizministerium das Gericht auf, das Verfahren einzustellen. Seine Begründung war, dass ein Staatsoberhaupt diplomatische Immunität genießen würde.

Im September 2003 wies das nördliche Bezirksgericht von Illinois die Klage aus juristischen Gründen ab. Daraufhin reichten die Falun Gong Praktizierende die Klage beim Siebten Ordentlichen Gerichtshof in Chicago ein. Im Mai 2004 wurde ihre Anklage jedoch abgewiesen. Nachdem dort drei Richter die mündliche Debatte angehört hatten, entschieden sie sich, das bestehende Urteil zu bestätigen.

Verstöße gegen die Vorschriften des Völkerrechts unterscheiden sich von anderen Verbrechen

In den am 07.02.05 beim Gericht eingereichten Anklageschriften fordern die Falun Gong Praktizierenden das Oberlandesgericht auf, das Urteil aufzuheben und ein neues Urteil des Bezirksgerichts zu erwirken. Darüber hinaus soll der Angeklagte für die genannten Verbrechen seine Verantwortung übernehmen, gemäß dem zu fällenden Urteil.

Bei der Berufung wird diskutiert, ob Staatsoberhäupter wie Jiang Zemin das Recht auf Immunität haben. Immunität ist eine Schutzmaßnahme, die die Internationalen Gerichte Staatsoberhäuptern bietet. Ein Argument von Falun Gong Praktizierenden lautet, dass ein ehemaliges Staatsoberhaupt nicht unter Immunitätsschutz stehen darf, wenn es seine Machtbefugnisse überschreitet oder gegen Vorschriften des Völkerrechtes verstößt.

Der Schwerpunkt der Argumente in der Anklage liegt bei den genannten Verbrechen: Folter, Menschenfeindlichkeit und Massenvernichtung. Sie verstoßen nach US- und Internationalem Recht gegen das Völkerrecht. Die Vorschriften des Völkerrechtes werden als Grundlage jedes primitiven Gesetzes und als Grundstein der zivilisierten Gesellschaft angesehen. Deshalb wird ein solches Vergehen anders behandelt als andere Arten von Verbrechen.

Während die Klage vorgebracht wurde, wurden seitens der Falun Gong Praktizierenden viele Fälle verschiedener Ordentlicher Gerichte als Beispiele neben dem des Siebten Ordentlichen Gerichtshofs (ein Zwischengericht) benannt. In den benannten Fällen war den ehemaligen Staatsoberhäuptern und Beamten wegen des gleichen Verbrechens die Immunität entzogen worden. In einem Fall wird sogar formuliert: „Solche Verbrechen sind ein Höchstmaß an Bosheit, und die Opfer erleiden unmenschliche Plagen, während das Verbrechen die Sozialordnung innerhalb und außerhalb des Landes unheilbar zerstört.” Aus diesen Gründen wird die Verletzung der Vorschriften des Völkerrechtes gesondert behandelt. Falun Gong verlangt, die Immunität derer, die diese Vorschriften verletzt haben, aufzuheben. Der Hauptgrund ist, dass ein souveräner Staat solche Verstöße nicht als eine rechtmäßige, staatliche Funktion verstehen sollte.

Laut der Darstellung in den eingereichten Anklageschriften hatte das Siebte Ordentliche Gericht eine andere Entscheidung getroffen als die benannten Gerichte. Wenn die Entscheidung des Siebten Ordentlichen Gerichts angenommen würde, so würden Vergehen und sogar Folterungen durch ehemalige Staatsoberhäupter und ausländische Beamte geschützt werden. Solch eine Entscheidung hätte es dann noch nie gegeben. Wenn sie gültig bleiben sollte, wäre der Zweck des Parlamentes, Gesetze zu erlassen, verletzt.

In den kommenden Monaten wird das Oberlandesgericht entscheiden, ob es diesen Fall annimmt oder nicht.