Frau Sun Guirong aus Jiamusi starb infolge der Verfolgung (Provinz Heilongjiang)

Frau Sun Guirong wohnte in der Stadt Jiamusi, Provinz Heilongjiang. Bevor sie im Oktober 1995 anfing, Falun Gong zu praktizieren, hatte sie an mehreren Krankheiten gelitten. Durch das Üben von Falun Gong war sie wieder gesund geworden.

Angesichts des Verbots von Falun Gong durch das Regime von Jiang Zemin im Juli 1999 fühlte sich Frau Sun verpflichtet, nach Peking zu gehen und für die Unschuld von Falun Gong zu appellieren. Kaum hatte der Zug Harbin (Hauptstadt der Provinz Heilongjiang) erreicht, wurde sie verhaftet und in die Polizeibehörde des Xiangyang Bezirks in Jiamusi für einige Stunden gesperrt. Auf ihrer zweiten Reise nach Peking wurde sie erneut im Zug festgenommen und zurück in ihre Heimatstadt gebracht. Diesmal wurde sie ca. 40 Tage lang im Untersuchungsgefängnis in Haft gehalten. Zehn Tage nach der Freilassung brachte die Polizei Frau Sun erneut für weitere 40 Tage ins Untersuchungsgefängnis.

Am 4.Februar 2002, dem ersten Tag der Falun Dafa Woche, welche von lokalen Falun Gong Praktizierenden organisiert wurde, drangen ein Dutzend Polizisten in Frau Suns Wohnung, darunter der Vizedirektor der Polizeibehörde von Jiamusi, Polizisten des Büros 610*. Bücher, Kassetten und VCDs über Falun Gong, sowie ein Kassettenrekorder, zwei Walkman etc. wurden konfisziert. Frau Sun wurde der „Störung der gesellschaftlichen Ordnung” beschuldigt und zur Xinli Polizeistation gebracht, am nächsten Tag wurde sie ins Untersuchungsgefängnis verlegt.

Die kleine, feuchte und dunkle Zelle im Untersuchungsgefängnis musste Frau Sun mit anderen 16 Gefangenen teilen. Sie konnte überhaupt nicht schlafen. Das Essen dort war noch schlimmer. Schon nach kurzer Zeit hatte Frau Sun am ganzen Körper Krätze, die sehr juckte, ihre Haut blutete und eiterte. Anschließend fing sie noch an, Blut zu erbrechen und hatte Blut im Stuhl. Auf eindringliche Forderung der Angehörigen wurde sie zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Obwohl der Arzt eine Behandlung im Krankenhaus forderte, ignorierte die Gefängnisleitung dies.

Als die Situation von Frau Sun immer schlimmer wurde, brachte die Polizei sie zum zweiten Mal ins Krankenhaus. Es wurde jedoch keine richtige Untersuchung vorgenommen, da die Polizei es bloß als eine Formsache erledigen wollte. Währenddessen wurde Frau Sun mehrmals verhört. Die Polizisten Chen Wanyou, Chen Yongde und Li Shuqin von der Polizeibehörde Jiamusi legten noch Informationen über Falun Gong, so wie die bei Frau Sun gefundenen Materialien, zu den Beweismaterialien, ungefähr das Zehnfache, um das „Verbrechen” von Frau Sun zu dramatisieren. Schließlich wurde die Schwerkranke ohne jegliches Gerichtsverfahren zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angehörigen erfuhren dies erst, als sie die Urteilsschrift erhielten.

Während der Haft im Untersuchungsgefängnis brachte die Polizei Frau Sun noch in eine Psychiatrie zur Untersuchung. Die Angehörigen wurden gezwungen, die Kosten dieser Untersuchung zu tragen.

Am 17.Januar 2003 wurde Frau Sun ins Harbin Frauengefängnis gebracht. Da sie bereits über 60 Jahre alt und zudem schwer krank war, durfte sie eigentlich nicht aufgenommen werden. Wegen Fahrlässigkeit einer Polizistin wurde sie schließlich doch aufgenommen.

Aufgrund intensiver Kontrolle und Gehirnwäsche im Gefängnis verschlimmerte sich Frau Suns Gesundheitszustand rasch. Sie konnte kaum noch laufen. Im November 2003 wurde bei ihr eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Die Angehörigen wurden dazu gezwungen, 5000 Yuan zu bezahlen. Laut dem Ergebnis der Untersuchung litt Frau Sun an Darmkrebs im fortgeschrittenen Stadium. Trotzdem verweigerte das Gefängnis die Freilassung mit der Ausrede, Frau Sun wäre nicht einmal zwei Jahre in Haft gewesen. Erst auf wiederholte Forderung der Angehörigen wurde Frau Sun am 6.Februar 2004 freigelassen.

Auch zu Hause wurde die 65-Jährige immer wieder von Polizisten des Harbin Gefängnisses telefonisch eingeschüchtert. Man drohte, sie wieder ins Gefängnis zu bringen. Frau Suns Gesundheit verbesserte sich unter dieser Traumatisierung nicht mehr. Ein Jahr später, am 20.Januar 2005, starb sie.

* Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.