Die Falun Gong Arbeitsgruppe für Menschenrechte" appelliert im Namen des chinesischen Anwalts Guo Guoting an die Vereinten Nationen

(Minghui.de) Am 8. März 2005 wandte sich die „Falun Gong Arbeitsgruppe für Menschenrechte", formell an die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen. Es ging dabei um die Angelegenheit des Anwalts Herrn Guo Guoting von der Shanghaier Tianyi Rechtskanzlei. Die Lizenz von Herrn Guo Guoting war aufgehoben worden und sein Bürocomputer vom Personal der Shanghaier Rechtsbehörde konfisziert worden. Der Grund dieser Unterdrückung und Belästigung war, dass Herr Guo nicht nur Dissidenten in China verteidigte, sondern auch, unter enormen Druck der Regierung, als Verteidiger für die Falun Gong Praktizierenden Herrn Qu Yanlai, Herrn Chen Guanghui und Herrn Lei Jiangtao tätig war.

Die „Falun Gong Arbeitsgruppe für Menschenrechte" schickte ihre Petition gleichzeitig an drei UN-Kontrollsysteme für die Menschenrechte: an den „Commissioner for Human Rights Defenders" (Beauftragten für Verteidiger in Menschenrechtsangelegenheiten), den „Human Rights Commissioner for Freedom of Speech" (den Beauftragten für Redefreiheit) und an den „Human Rights Commissioner for the Protection of Independence of Judges and Lawyers in Executing their Judicial Rights"(den Menschenrechtsbeauftragten zum Schutz der Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten bei der Ausübung ihrer Justizrechte).

Die Petition schildert nicht nur ausführlich die Bedrohungen und Belästigungen, denen Herr Guo Guoting durch die Hände der Kommunistischen Partei Chinas ausgesetzt war, einschließlich ihre Vorgehensweise der Konfiszierung seiner Anwaltslizenz, sondern sie berichtet auch ausführlich darüber, wie der Anwalt Guo Guoting für die Freiheit des Falun Gong Praktizierenden Qu Yanlai kämpfte, der sich aufgrund der Verfolgung durch das Jiang-Regime am Rande des Todes befindet. Sie umfasste auch den genauen Inhalt des Appells, den er für Qu Yanlai eingelegt hatte. Die „Falun Gong Arbeitsgruppe für Menschenrechte" schloss in ihre Petition auch die internationalen Medienberichte über Guo Guotings Fall mit ein.

Der Hohe UN-Beauftragte für Menschenrechte ist über derartige Fälle sehr besorgt. Während der Jahresversammlungen der UN-Menschenrechtskommission hatte der Beauftragte wiederholt betont, wie wichtig der Sicherheitsschutz für Verteidiger von Menschenrechtsfällen sei, weil sie die Garantie für die Verbesserung der Lage der Menschenrechte in jedem Land darstellten.
Im vergangenen Jahr erwähnte der UN Generalsekretär insbesondere China, in seinem „Report on reinforcing the law" (Bericht über die Bekräftigung des Gesetzes). Er erwähnte auch, wie leitende Beamte des Büros des Hohen UN-Beauftragten für Menschenrechte (OHCHR) in Kooperation mit der chinesischen Regierung gearbeitet hätten, um die gesetzlichen Vorschriften zu bekräftigen.

Die Handlungsweisen gegen den Anwalt Guo Guoting haben wieder einmal die trügerische Schliche der Kommunistischen Partei Chinas vor der internationalen Gemeinschaft bloß gestellt. Anstatt das Menschenrechts-Memorandum der UN zu befolgen, übertrat die chinesische kommunistische Regierung eine Anzahl von Gesetzen, die grundlegende Menschenrechte sichern.

Die „Falun Gong Arbeitsgruppe für Menschenrechte" wird dem Fall des Anwalts Guo Guoting weiterhin besondere Beachtung schenken. Wenn die Kommunistische Partei Chinas Herrn Guo weiterhin verfolgt oder er gar irgendwelche körperlichen Verletzungen davonträgt, wird die „Falun Gong Arbeitsgruppe für Menschenrechte" seinen Fall der 61. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission vorlegen, die in diesem Monat in Genf abgehalten wird; ebenfalls allen Delegierten der verschiedenen Länder.

9. März 2005