Nachträgliche Todesmeldung! Die Praktizierenden Liu Liangmin, Chen Shurong, Li Quzhu, Gu Xiuhua und Zhang Lei wurden zu Tode gefoltert (Provinz Hebei, Innere Mongolei, Shandong, Heilongjiang und Shanxi)

Herr Liu Liangmin, 60 Jahre alt, kam aus dem Dorf Jiayanzhuang der Ortschaft Woluogu im Kreis Yutian, Provinz Hebei.

Weil er und seine Frau trotz des Verbotes und der damit folgenden Verfolgung weiterhin Falun Gong praktizierten, wurde das Ehepaar vom „Büro 610” (1) des Kreises Yutian, der Polizeistation und dem Untersuchungsgefängnis mehrmals gesetzwidrig eingesperrt. Während der Haftzeit übten die Polizisten mit vier Elektrostöcken gleichzeitig Schläge am ganzen Körper von Herrn Liu aus und schlossen ihn in einen Stahlkäfig, in dem man nicht aufrecht stehen kann, für über einen halben Monat ein. Dabei durfte er nicht schlafen und manchmal auch nichts essen. Infolge der grausamen Verfolgung starb Herr Liu in 2002.

Frau Chen Shurong, 66 Jahre alt, war aus der Ortschaft Mangui der Stadt Genghe, Innere Mongolei. Seit sie 1998 Falun Gong praktizierte, waren ihre vielen Krankheiten verschwunden.

Als Frau Chen im April 2001 mit anderen Praktizierenden an einer Konferenz von Falun Gong teilnahm, wurde sie von Polizisten unrechtmäßig festgehalten. Später nachdem ein Strafgeld von 500 Yuan (2) erpresst wurde, ließ man sie frei.

Im November 2001, als Frau Chen Infomaterialien über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong an ihre Mitmenschen verteilte, wurde sie vom jemanden angezeigt und dann von der Polizei entführt. Mit Hilfe der Familienangehörigen konnte sie wieder nach Hause gehen.

Im Jahre 2004 las Frau Chen mit anderen Praktizierenden zusammen die Bücher von Falun Gong und wurde deswegen erneut ohne rechtliche Gründe 5 Tage eingesperrt.

Sie wurde häufig vom lokalen „Büro 610” und Polizisten belästigt, was ihr körperlich und geistlich starke Schäden zufügte und zu ihrem Tode führte.

Herr Li Quzhu, 51 Jahre alt, wohnte im Dorf Lilou des Kreises Jiaxiang, Provinz Shandong.

Wegen Herstellung von Infomaterialien über die wahren Umstände von Falun Gong wurde Herr Li angezeigt. Im Juli 2000 in der Changqing Polizeistation der Stadt Jining, schlugen ihn 3 Polizisten, um ein Geständnis von ihm zu erpressen, dann brachten sie ihn ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Yutai, dort erlitt er weiterhin brutale Schläge. Die Polizisten der Stadt Yutai zogen an seinen Haaren und stießen ihre Knie gegen sein Herz, schlugen und ohrfeigten ihn willkürlich, so dass der Magen von Herrn Li schwer verletzt wurde, danach ließ man ihn nach Hause.

Später verurteilte man seine Frau, die auch mit praktizierte, zu 3 Jahren „Umerziehung durch Arbeit”. Innerhalb dieser 3 Jahre lebte Herr Li unter sehr schweren Umständen. Er wurde andauernd belästigt und die Wohnung wurde auch durchsucht. Er starb am 02.10.2003.

Frau Gu Xiuhua, 40 Jahre alt, kam aus der Stadt Harbin der Provinz Heilongjiang.
Am 25.04.1999 fuhr sie nach Peking um friedlich eine Petition für Falun Gong einzureichen.

Im Jahre 2000 reiste sie noch einmal nach Peking, um einen Appell für Falun Gong bei der Regierung einzureichen, wurde jedoch von Polizisten festgenommen. Nach 2 Monaten ließ man sie frei. Später zwang man sie, an einem „Gehirnwäschekurs” teilzunehmen, damit wurde ihr körperlich und geistig schwerer Schaden zugefügt.

2001 ging sie zu der Provinzregierung, um für Falun Gong zu sprechen. Die Polizisten hielten sie fest und durchsuchten ihre Wohnung, erst nachdem sie ein Strafgeld von 6000 Yuan bezahlte, konnte sie nach Hause gehen.

Aufgrund der ständigen Belästigungen von den Polizisten sah sie sich gezwungen in die Obdachlosigkeit zu gehen. Infolge der langzeitigen Verfolgung verschlechterte sich ihre Gesundheit Tag für Tag. Sie kam am 27.11.2004 ums Leben.

Herr Zhang Lei, 23 Jahre alt, war Angestellter in einer Computerfirma in der Stadt Datong, Provinz Shanxi. 1996 fing er an Falun Gong zu üben.

Im Oktober 2000, als er bei der Herstellung von Infomaterialien über die wahren Umstände von Falun Gong von Polizisten gefunden wurde, war er danach gezwungen, obdachlos zu leben.

Am 09.11.2001 sperrten ihn die Polizisten der Stadt Datong ein, dort zog man ihm gewaltsam seine Kleidung aus und ließ ihn nackt einige Tage lang auf dem kalten Betonboden schlafen. Dann brachte man ihn ins Untersuchungsgefängnis und sperrte ihn mit den Strafgefangenen in einem Zimmer ein. Die Polizisten wiesen die Gefangenen an, ihn zu beleidigen und zu schlagen. Die Gefangenen stachen mehrmals Herrn Zhang's Körper mit einer scharf geschnittenen Zahnbürste. Die 10 Monate lange Haft fügte seinem Körper und Geist schwere Schäden zu.

Nachdem er im August 2002 nach Hause zurückkam, war er schwer krank und erholte sich nicht mehr. Er starb im Februar 2004.

(1)Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(2)„Yuan” ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.