Ein 70-jähriger Praktizierender aus der Provinz Hunan wurde widerrechtlich inhaftiert und misshandelt (Foto)

(Minghui.de) Der 70-jährige Zou Huashan aus dem Qidong Bezirk der Provinz Hunan beharrt darauf Falun Gong zu üben und an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu glauben. Dreimal wurde er widerrechtlich eingesperrt und misshandelt. 1999 hielt man ihn unrechtmäßig 17 Tage lang gefangen. Im Jahr 2000 wurde er für fünf Monate und drei Tage festgehalten. Am 29. November 2004 wurde er von der Polizei entführt und über zwei Monate inhaftiert. Als von seiner Familie 2000 Yuan (1) erpresst worden waren, ließ man ihn frei.



Herr Zou war zuhause oft von der Polizei aus Baidi belästigt worden. Am 29. November 2004, als die Polizei das zweite Mal zu seinem Haus kam, schleiften vier Polizeibeamte ihn über 100 Meter weit von seinem Haus weg. Als seine Frau ihn zurückholen wollte, schrie ein Polizist: „Hol ihn zurück und ich werde Dich auch verhaften!” Dann zwängten die Beamten Herrn Zou in ein Auto und brachten ihn für ein Verhör zur Polizeiwache. Am Nachmittag steckte die Polizei ihn vorerst für 15 Tage in Haft, ohne eine Verhaftungsvollmacht vorzulegen.

Am 14. Dezember, als die 15-tägige Haft vorüber war, war Tang Qibing, der die Häftlinge Gehirnwäschen unterzog, im Begriff, Herrn Zou ohne Nahrung in Einzelhaft zu stecken. Jedoch hielten ihn andere davon ab.

Am 15. Dezember begannen Falun Gong Praktizierende aus dem Frauengefängnis mit einem Hungerstreik. Am Morgen des 21. Dezember, dem siebten Tag des Hungerstreiks, war Zou unter denjenigen, die verhört wurden. Er weigerte sich ein Dokument zu unterzeichnen, das man ihm vorgelegt hatte. Der Bezirkspolizist Wang Ximin (über 50 Jahre alt) trat ihn, ohrfeigte ihn zweimal und beschimpfte ihn.

Ende Dezember brachte Zous Schwester ihm Kleidung, aber sie durfte das Gefängnis nicht betreten. Am 13. Januar 2005 hatte Zou fünf Tage lang nichts gegessen.

Bis zum 18. Januar 2005 war Zou unrechtmäßig 50 Tage über die ursprüngliche Haftstrafe inhaftiert gewesen. Sein Gesicht war von einem Bart bedeckt und seine Kleidung roch sehr übel. Der Aufsichtsbeamte beschimpfte ihn: „Guck Dich an, die Falun Gong Praktizierenden, die 15 Tage hier bleiben sollten, waren drei Jahre lang hier eingesperrt. Es gibt hier keinerlei Rechte für Falun Gong. Wir können Dich so lange in Haft behalten, wie wir wollen. Du kannst Dich nirgendwo beschweren. Es nützt nichts, zu appellieren. Wir werden Dich Ende des Jahres in eine Strafanstalt verlegen.”

Am 26. Januar beeilte sich Zous Sohn, der außerhalb der Stadt gearbeitet hatte, nach Hause zurück, um seinen Vater von der Strafanstalt abzuholen. Ihm wurden 10.000 Yuan für „Verköstigung” abgeknöpft. Auf dem Weg nach Hause sagte ihm sein Sohn, dass er dem Büro 610 (2) eine Anzahlung von 2.000 Yuan geleistet hatte. Ursprünglich waren 5.000 Yuan verlangt. Er musste eine schriftliche Garantie geben, um seinen Vater frei zu bekommen.

(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(2) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.