Elf Falun Gong Praktizierende kamen bei der Verfolgung ums Leben

(Minghui.de) Die Falun Gong Praktizierende Yang Guizhi, 68, war eine pensionierte Arbeiterin der Jiamusi Erntemaschineriefabrik. Alle ihre Krankheiten verschwanden, nachdem sie 1996 begonnen hatte Falun Gong zu üben. Sun Shuping, der Chef des Straßenkomitees, zeigte Frau Yang im Jahr 2002 an, weil sie ihren Nachbarn die Wahrheit über Falun Gong erklärte (1). Die Polizei plünderte daraufhin ihre Wohnung, erpresste 3.000 Yuan (2) von ihr und bedrohte sie. Mitglieder des Straßenkomitees und Polizeibeamte belästigten und bedrohten sie oft. Obwohl ihre Familie sie überwachte und sie immer mehr unter Druck setzte, Falun Gong aufzugeben, fand sie immer noch Gelegenheiten die wahren Umstände der Verfolgung zu erklären. Sie war jedoch sowohl körperlich als auch seelisch belastet und verstarb plötzlich am 12. Oktober 2004.

Die 72 Jahre alte Qu Yunlian lebte im Dorf Zhongguzhang bei der Gemeinde Shangzhuang, Stadt Rongcheng, Provinz Shandong. Sie begann Falun Gong im Jahr 1997 zu üben und wurde dadurch von all ihren chronischen Krankheiten geheilt. Nach dem 20. Juli 1999, als die landesweite Verfolgungskampagne gegen Falun Gong begann, wurde sie festgenommen und mehrere Male von der örtlichen Polizei bedroht, die auch ihr Haus plünderte. Sie stand unter ungeheurem Druck und starb am 20. März 2002.

Die Praktizierende Wang Shukun, 67, lebte im Dorf Shanhouwangjia bei Dashuibo, Stadt Wendeng, Provinz Shandong. Sie war gelähmt, erholte sich aber wieder allmählich, nachdem sie 1998 mit dem Praktizieren von Falun Gong angefangen hatte. Es war ihr auch wieder möglich, Arbeiten im Haushalt zu erledigen. Im Juli 2000 machte sie sich auf nach Longshan, um sich für Falun Gong einzusetzen und wurde dafür verfolgt. Sie erlitt einen Rückfall ihrer alten Krankheit und starb im Mai 2003.

Frau Yu Huiqing, 60 Jahre alt, kam aus dem Dorf Lingshangwangjia der Gemeinde Dashuibo, Wendeng, Provinz Shandong. Auch sie erholte sich durch das üben von Falun Gong von ihren früheren Krankheiten und gewann ihre Gesundheit wieder zurück. Nach Beginn der Verfolgung am 20. Juli 1999 belästigten Polizeibeamte sie jedoch häufig zuhause. Im Juli 2000 ging sie nach Longshan. Sie wollte sich dort für Falun Gong einsetzen, wurde aber festgenommen und zehn Tage lang in einer Polizeiwache misshandelt, was sich fatal auf ihre gesundheitliche Verfassung auswirkte. Sie verstarb am 16. Oktober 2004.

Die Praktizierende Liang Yunxia, 48, arbeitete beim Pharmazieunternehmen Nr. 2 in Weifang. Sie begann 1995 Falun Gong zu kultivieren und ging im Jahr 2000 nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen. Auf dem Platz des Himmlischen Friedens wurde sie festgenommen und im Weifang Liaisonbüro in Peking festgehalten. Sie trat in einen Hungerstreik und wurde freigelassen als sie beinahe tot war. Die Polizei brach später bei ihr zuhause ein und nahm sie fest. Ihre Arbeitseinheit entließ sie. Die Beamten ihrer Arbeitseinheit schickten sie zu einer Gehirnwäscheklasse. Dort erlaubte man ihr nicht zu schlafen. Das Personal dort wechselte sich zudem ab, sie permanent mit verleumderischer Propaganda zu bombardieren. Sie wurde gezwungen eine Garantieerklärung (1) zu schreiben. Später veröffentlichte sie im Internet eine ernsthafte Erklärung, in der sie diesen Garantiebrief und alle ihre Taten während ihrer Gefangenschaft, die nicht dem Maßstab der Lehren von Falun Gong entsprachen, für ungültig erklärte. Da auch ihr Ehemann von der Propaganda irregeführt worden war und sie ständig überwachte, verlor Frau Liang selbst zuhause ihre Freiheit. Ihr Mann erlaubte ihr nicht die Übungen zu machen oder das Fa [Lehren von Falun Gong] zu lernen und schlug sie oft. Frau Liang erlitt einen Rückfall ihrer alten Krankheit und verstarb am 28. März 2005.

Herr Wang Xinlu, ein 63 Jahre alter Falun Gong Übender aus Huanggang in der Provinz Hubei, erholte sich von einem früheren Schlaganfall, nachdem er 1995 mit dem Praktizieren angefangen hatte. Nach Beginn der Verfolgung wurde er von den Behörden oftmals zuhause bedroht und man verbot ihm sogar das Praktizieren der Übungen. Im Jahr 2001 wurde seine Frau verhaftet, als sie in der Öffentlichkeit die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong erklärte (2), und zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt. Während dieser Zeit plünderten Polizeibeamte Herrn Wangs Haus, und seine Arbeitseinheit stellte seine Gehaltszahlungen ein. Durch den enormen Druck dem er standhalten musste, kehrten seine alten Krankheiten zurück. Er starb am 2. Mai 2001.

Der Praktizierende Sun Jinzhou, 60, arbeitete bei der Huanggang Dammabteilung. Er hatte bereits die meisten seiner Zähne verloren und war sehr kränklich. Nachdem er begann, Falun Gong zu üben, wuchsen ihm wie durch ein Wunder neue Zähne, und alle seine Krankheiten verschwanden. Nach dem 20. Juli 1999 weigerte er sich, trotz des Drucks von seiner Arbeitseinheit und der häufigen Belästigung und Drohungen seines Sohnes, eine Garantieerklärung zu schreiben. Herr Sun starb im Oktober 2003, nachdem er unter dieser erbarmungslosen Verfolgung gelitten hatte.

Frau Li Fengzhen, 73, lebte im Nongan Bezirk der Provinz Jilin. Nach dem 20. Juli 1999 wurden ihre Tochter und ihr Schwiegersohn ins Arbeitslager geschickt. Frau Li Fengzhen war mit Angst und Sorge erfüllt und verlor fast ihr Sehvermögen. Anfang 2001 wurde ihre ältere Tochter wieder in ein Arbeitslager gebracht, und ihre jüngere Tochter wurde gezwungen, die Stadt zu verlassen. Frau Li stand unter ungeheurem Druck und starb am 20. Januar 2005.

Der 66-jährige Falun Gong Übende Cao Yunlu war ein Rentner aus Tonghua, Provinz Jilin. Er wurde nach dem Üben von Falun Gong von zahlreichen Krankheiten geheilt. In 2000 ging er nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren und wurde eingesperrt. Sein Sohn und seine Tochter gingen ebenfalls zum Appellieren nach Peking. Sie wurden verhaftet und in ein Arbeitslager gebracht. Herr Cao erduldete ungeheuren Druck, der zu einem Rückfall seiner alten Krankheit führte. Er starb im März 2003.

Frau Niu Sujuan, 42, lebte im Dorf Beiji, Gemeinde Shimenqiao, Stadt Renqiu, Provinz Hebei. Sie war am 19. Juli 1999, einen Tag vor dem offiziellen Verbot von Falun Gong in China, zum Appellieren nach Peking gegangen. Nachdem sie nach hause zurückkehrte, wurde sie von der lokalen Polizei oft belästigt und gezwungen, ihre Fingerabdrücke auf eine Garantieerklärung zu geben. Aufgrund der langwierigen Verfolgung erlitt sie einen Schlaganfall und starb am 17. August 2003.

Die Praktizierende Yang Sufen aus Langfang war in ihren 60ern und eine pensionierte Ingenieurin eines Designinstituts in Guangzhou, Provinz Guangdong. Sie litt an schwerem Asthma, aber erholt sich nachdem sie 1997 begann Falun Gong zu üben. Am 20. Juli 1999 ging sie nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen. Nach ihrer Rückkehr wurde sie von lokalen Polizeibeamten und Mitarbeitern des Büros 610 (3) inhaftiert. Vor dem 16. Parteikongress wurde sie in eine Gehirnwäscheklasse gebracht. Sie schrieb eine Garantieerklärung und wurde freigelassen. Ihre Familie ließ sie von Zuhause nicht fortgehen und sie lebte unter ungeheurem Druck. Im Winter 2004 starb sie.

(1) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.

(2) „Die Wahrheit erklären” bzw. „die wahren Umstände über Falun Gong” erklären bezieht sich darauf, dass in China auf Anordnung Jiang Zemins in den Medien gezielt Propaganda gegen Falun Gong betrieben wird, in dem sie Lügen erfinden und der Bevölkerung ein gefährliches Bild von Falun Gong vortäuschen. Auf diese Weise haben sich viele unschuldige Menschen an der Verfolgung mit schuldig gemacht und es ist ein zusätzliches Mittel, um die Verfolgung in solch einem Ausmaß aufrecht zu erhalten.

(3) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.