Zentrale Nachrichtenagentur (Taiwan): Falun Gong Praktizierende aus Hongkong hatten Erfolg mit ihrem Einspruch; das Gericht hob das Urteil gegen sie auf

(Minghui.de) Am 5. Mai berichtete die Zentrale Nachrichtenagentur, dass Falun Gong Praktizierende aus Hongkong einen Einspruch gegen ihr Urteil beim Obersten Gericht eingelegt hatten. Das Oberste Gericht entschied heute, dass die Verhaftung gesetzwidrig war und hob das Urteil gegen die Praktizierenden auf, die wegen Beamtenbeleidigung und Behinderung der Polizei angeklagt worden waren. Der Sprecher für Falun Gong war sehr froh über den Ausgang und überzeugt davon, dass dieses Urteil eine bedeutende Rolle zum Schutz von friedlichen Protestierenden spielen wird.

Das auslösende Geschehnis ereignete sich im März 2002, als 16 Falun Gong Praktizierende auf dem Bürgersteig vor dem chinesischen Verbindungsbüro in Hongkong protestierten. Die Polizei forderte die protestierenden Praktizierenden auf zu gehen, aber diese beachteten den Befehl nicht. Daraufhin verhaftete die Polizei die 16 Praktizierenden und klagte sie wegen der Blockierung eines öffentlichen Bürgersteiges an. Zusätzlich wurden acht der Praktizierenden wegen Beamtenbeleidigung und Behinderung der Polizei angeklagt. Zwei Praktizierende wurden wegen Handgreiflichkeiten gegen Polizisten angeklagt.

Die Falun Gong Praktizierenden lehnten das Urteil ab und legten Einspruch ein. Das Gericht hob die Anklage wegen Behinderung auf, hielt jedoch die anderen zwei Anklagen aufrecht. Fünf der Praktizierenden legten Einspruch beim Obersten Gericht ein.

Das Urteil, das heute vom Obersten Gericht ausgesprochen wurde, wies darauf hin, dass die Polizei nur unter zwei Bedingungen befugt ist, eine gesetzliche Verhaftung durchzuführen: Erstens, es steht jemand unter Verdacht, ein Verbrechen begangen zu haben, das einer Haftstrafe unterliegt. Zweitens müssen logische Gründe vorhanden sein, um jemanden wegen eines Verbrechens zu verdächtigen.

Das Urteil wies darauf hin, dass die Vorgehensweise der Polizei in diesem Fall auf Informationen basierte, die ihnen in einer Versammlung vor dem Einsatz mitgeteilt worden waren, sowie auf den Ereignissen, die sie vor Ort sahen. Ohne vernünftigen Grund verdächtigte die Polizei die Praktizierenden, das öffentliche Gelände zu blockieren. Sie berücksichtigte nicht, dass die Praktizierenden ihre Rechte gemäß der Verfassung wahrnahmen, noch prüfte sie, ob der Protest vernünftig war oder nicht. Keine Beweise vor Ort wiesen darauf hin, dass die Praktizierenden irgendetwas unvernünftig behindert hätten.

Das Oberste Gericht entschied, dass die Verhaftung gesetzwidrig war und deshalb könnten die nachfolgenden Handlungen auf der Polizeistation gegen die Beklagten nicht als normale Pflichtdurchsetzung betrachtet werden. Deshalb ist die Anklage von der Polizei wegen „Beamtenbeleidigung und Behinderung” nicht haltbar.

Der Sprecher von Falun Gong Herr Kan Hung-cheung erklärte, dass er über das Urteil sehr froh und überzeugt sei, dass dieses Urteil eine bedeutende Rolle zum Schutz von friedlichen Protestierenden spielen würde.