Todesmeldung! Frau Zhang Fengxian aus der Stadt Kunming wurde Opfer der Verfolgung (Provinz Yunnan)

(Minghui.de) Frau Zhang Fengxian, 45, wohnte im Dorf Shuangqiao, Gemeinde Guanshang, Bezirk Guandu, Stadt Kunming, Provinz Yunnan.

Ihr Ehemann Yan Jingxiong, der auch Falun Gong praktiziert, wurde am 08.Februar 2000 von Polizisten des "Büros 610" (1) unrechtmäßig verhaftet und für einen Monat eingesperrt, dabei wurde er körperlich und geistlich stark angeschlagen. Am 26.April 2001 kamen Polizisten zu ihrer Familie, durchsuchten ihre Wohnung und nahmen ihren Mann einen Tag in Haft. Ihr Mann musste allerlei Qualen erleiden. Am 20.07.2001 wurde ihre Wohnung noch einmal von Polizisten durchsucht, so dass ihr Mann sich gezwungen sah, vorübergehend nicht nach Hause zu kommen, um mögliche Festnahmen zu verhindern.

Am 28.Dezember 2001, als Frau Zhang und ihr Mann auf dem Feld zusammen arbeiteten, wurden sie unter einem Vorwand zur Polizeiwache gelockt. Ihr Mann wurde dann ins Untersuchungsgefängnis gesteckt. Ohne jegliches Rechtsverfahren wurde ihr Mann von der Polizeiniederlassung Guandu der Stadt Kunming unrechtmäßig zu zwei Jahren "Umerziehung durch Arbeit" verurteilt. Nach dem Ablauf der Frist wurde seine Haft durch die Kontrollabteilung des Zwangsarbeitslagers Nr. 2 der Provinz Yunnan gesetzwidrig um siebeneinhalben Monate verlängert. (Leiter der Kontrollabteilung: Qu Kaiming)

Die mehrmaligen Verfolgungen fügten Frau Zhang körperlich und psychisch großen Schaden zu. Nachdem ihr Mann aus dem Zwangsarbeitslager entlassen wurde litt die Familie noch ständig unter den Belästigungen der Polizisten. Ferner überwachten die Beamten sie häufig in der Nähe ihrer Wohnung. Infolge der starken Verfolgungen starb Frau Zhang am 08.05.2005.


(1) Das "Büro 610" ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.