Indonesische Behörden, geht nicht als Komplizen der KPC in die Geschichte ein!

(Minghui.de) Am 9. Mai 2005, um 11 Uhr, hielt der Untere Gerichtshof von Indonesien, Süd-Distrikt Jakarta, ein weiteres Gerichtsverfahren gegen sechs Falun Gong- Praktizierende ab. Diese standen auf dem breiten Platz auf der anderen Straßenseite gegenüber der chinesischen Botschaft von Jakarta. Mit zwei Spruchbändern appellierten sie in friedlicher und ruhiger Atmosphäre etwa 15 Minuten lang. Sie sprachen nicht laut und riefen auch keine Schlagworte. Als der Appell zu Ende und alle Praktizierenden 20 bis 30 Meter weit weggegangen waren, jagte plötzlich eine Gruppe von Polizisten hinter ihnen her und beförderte Praktizierende, die gelbe Hemden trugen, in den Polizeiwagen.

Sie kamen sich wie die chinesischen Praktizierenden vor, die wegen ihres friedlichen Appells für Falun Dafa auf dem Platz des Himmlischen Friedens gesetzwidrig festgenommen wurden. Die sechs Praktizierenden brachte man in die Polizeistation, wo sie die Nacht über festgehalten wurden, nachdem sie ihre Aussage gemacht hatten. Bei diesem Vorfall haben die indonesische Polizei und die Richter ahnungslos wie Komplizen der KPC gehandelt.

Zu ihrer Verteidigung legten die Praktizierenden dem Richter folgenden Beweis vor, dass die Wiese hinter dem Fußweg nicht zu dem Gebiet gehöre, das von den städtischen Behörden verwaltet wird. Der Appell ging friedlich und ruhig vor sich. Es hielten nur ein paar Praktizierende Spruchbänder hoch, sodass sie wahrscheinlich den Fußgängerverkehr nicht behindert haben. Der Antrag für den friedlichen Appell war der Polizeistation ordnungsgemäß vorgelegt worden. Jedenfalls unterbrach der Richter wiederholt ihre Erklärung, als ob er die Darlegung des wahren Sachverhalts unterdrücken wollte.

Schließlich fand der Richter, sie hätten das 11. Gesetz der Stadt von 1988 verletzt, „Belegen eines Platzes in einem Gebiet, in welchem Bäume wachsen sollen.” Der Richter verurteilte drei der Praktizierenden zu zwei Monaten Gefängnis mit 6 Monaten Strafaufschub. Der Richter verurteilte die anderen drei, die vorher schon einmal eingesperrt worden waren, zu zusätzlichen 15 Tagen Gefängnisstrafe.

Nach dem indonesischen Gesetz von 1998 steht jedem indonesischen Bürger freie Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit zu. Darauf gründete sich die Weigerung der Praktizierenden, das unangemessene Gerichtsurteil anzunehmen und ihre Forderung nach bedingungsloser Freilassung. Sie behielten sich vor, sich sofort an eine höhere Gerichtsinstanz zu wenden.

Wir fordern die indonesischen Behörden ernsthaft auf, sich nicht wegen augenblicklicher Vorteile mit der KPC zusammen zu tun!