Todesmeldungen! Sieben Falun Gong Praktizierende starben infolge der Verfolgung (Provinz Jiangxi, Jilin, Heilongjiang und Shandong)

(Minghui.de) Frau Pu Shude, 83, wohnte in der Gemeinde Boyu, Stadt Weihai, Provinz Shandong. 1997 fing sie an, Falun Gong zu praktizieren. Da Falun Gong seit Juli 1999 durch die chinesische Regierung verfolgt wird, gingen Frau Pu, ihre Tochter Deng Aihua und ihre Schwiegertochter Wang Yun im Frühjahr 2000 nach Peking, um für Falun Gong eine Petition einzureichen. 2001 wurden die Tochter und Schwiegertochter für drei Jahre ins Arbeitslager gesteckt, weil sie Informationsmaterialien über die wahren Umstände der Verfolgung verteilt hatten. Das war ein großer Schlag für die alte Frau und führte schließlich dazu, dass sie Ende des Jahres starb.

Herr Li Xuefeng, 77, wohnte im Dorf Huaxi, Stadt Puning, Provinz Guangdong. Er praktizierte zehn Jahre lang Falun Gong und war dadurch stets gesund. Da er sich angesichts der Verfolgung dafür einsetzte, mittels Flugblättern etc. Menschen über die wahren Umstände von Falun Gong aufzuklären, wurde er mehrere Male von der lokalen Polizei sowie der Dorfverwaltung festgenommen und bedroht, sein Haus wurde auch mehrmals durchsucht. Nach der letzten Festnahme bzw. Einschüchterung bekam er schweres Asthma. Nachdem er ca. 45 Tage lang unter der Krankheit gelitten hatte, starb er am 21.April 2005.

Frau Cao Guiying, 66, wohnte im Bezirk Huanggu, Stadt Shenyang, Provinz Liaoning. Im Jahr 1999 und 2000 ging sie zweimal nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Dafür wurde sie festgenommen und zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt. Aufgrund der Folter im Arbeitslager war sie schwer krank und wurde auf Bürgschaft freigelassen. Im Juli 2001 starb sie.

Herr Mao Zhimin, 72, wohnte in der Stadt Fushun, Provinz Liaoning. Im Jahr 2002 fuhr er nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Zu einer späteren Zeit wurde er deswegen verfolgt. Am 15.Februar 2005 starb er.

Herr Wang Pimo wohnte im Bezirk Dadong, Stadt Shenyang, Provinz Liaoning. Durch das Praktizieren von Falun Gong waren all seine Krankheiten geheilt worden. Seine Frau und Tochter praktizieren auch Falun Gong. Gleich nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Juli 1999 wurde seiner Tochter von ihrem Arbeitgeber gekündigt, weil sie bei der Regierung eine Petition für Falun Gong eingereicht hatte. Seine Frau wurde auch wegen ihrer Reise nach Peking, wo sie eine Petition für Falun Gong einreichen wollte, festgenommen und eingesperrt und hatte ein Bußgeld zu bezahlen. Dazu wurde die Familie noch mehrmals von Beamten der lokalen Polizeiwache und des Büro 610* belästigt, die Wohnung wurde durchsucht. Traumatisiert von der endlosen Verfolgung der Familienangehörigen starb Herr Wang am 24.Dezember 2001.

Frau Song Fenglan, 43, wohnte in der Stadt Chifeng, Innere Mongolei. Dank Falun Gong waren ihre Krankheiten wesentlich verbessert worden. Frau Song litt sehr darunter, dass ihre ebenfalls Falun Gong praktizierenden Familienangehörigen seit Anfang der Verfolgung mehrmals von den Behörden entführt und gefoltert wurden. Wegen der Verfolgung konnte sie auch nicht mehr Falun Gong praktizieren. Aus diesen Gründen wurde sie wieder krank. Am 15.Juli 2003 starb sie.

Frau Zhang Fengzhen, 55, wohnte in der Gemeinde Guanghua, Kreis Tonghua, Provinz Jilin. Im Frühjahr 2003 wohnte sie bei ihrer Tochter in der Stadt Tonghua. Als Polizisten der Minzhu Polizeiwache in der Stadt Tonghua erfuhren, dass Frau Zhang Falun Gong praktizierte, entführten sie Frau Zhang. Die Verfolger wollten sie für zwei Jahre ins Arbeitslager stecken, ließen die Angehörigen aber zweimal Geld bezahlen (insgesamt 9000 Yuan), damit man die sog. Freilassung auf Bürgschaft durchführen könnte. Bedroht und eingeschüchtert von der willkürlich handelnden Polizei litt Frau Zhang an einer schwerern Krankheit, die sich nicht heilen ließ. Am 10.April 2005 starb sie.


* Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.