Das Sanshui Frauenarbeitslager in der Provinz Guangdong errichtet dunkle Zellen, um im Geheimen Falun Gong-Übende zu foltern

(Minghui.de) Die „dunklen Zellen” wurden eigens zur Verfolgung von Falun Gong-Übenden im Sanshui Frauenarbeitslager in der Provinz Guangdong errichtet. Die Polizei wählt zwei Drogensüchtige aus, die eine Falun Gong-Praktizierende in der Zelle überwachen sollen. Die Wände in der Zelle sind bedeckt mit gottlosen Lästerungen über Falun Gong und dessen Begründer Li Hongzhi. Die Drogensüchtigen verlangen von den Praktizierenden diese Worte laut auszusprechen, ansonsten verprügelten sie sie, zwingen sie für eine lange Zeit zu hocken oder auf einen kleinen Hocker zu sitzen. Wenn die Praktizierenden sich weigern, wird ihnen der Schlaf entzogen oder sie dürfen nicht das Badezimmer benutzen. Wenn die Praktizierenden aus Protest in einen Hungerstreik gehen, werden sie brutal von den Insassen zwangsernährt. Die Gefangenen in der „dunklen Zelle” verpassen ihnen regelmäßig Elektroschocks, hängen sie auf und lassen sie längere Zeit gefesselt. Die Folter dauert solange, bis die Praktizierenden nachgeben. Die Verfolgung der Falun Gong-Übenden im Sanshui Frauenarbeitslager geht über jegliche Vorstellung hinaus. Wir versuchen einige dieser Fälle im Folgenden zu enthüllen.

1. Frau Chen Shaoqing ist eine etwa 30 Jahre alte Lehrerin. Sie wurde dreimal in der „dunklen Zelle” eingesperrt. Die ersten Male waren im März und April 2002. Um sie zur Glaubensaufgabe zu zwingen, steckten die Wachen sie in die „dunkle Zelle” und erlaubten ihr weder auf die Toilette zu gehen noch zu schlafen. Frau Chen trat daraufhin für über 20 Tage in einen Hungerstreik. Die Wachen behielten sie für fast zwei Monate in der Zelle, doch sie leistete gegen die Verfolgung Widerstand und ging nicht auf einen ihrer Befehle ein. Schließlich gelang es den Wachen nicht ihr Ziel zu erreichen.

Von Dezember 2003 bis Januar 2004 steckte die Polizei Frau Chen wieder in die „dunkle Zelle” und entzog ihr den Schlaf und ließ sie nicht das Badezimmer benutzen. Dieses Mal dauerte Frau Chens Hungerstreik länger an. Sie protestierte gegen die gewaltsame Zwangsernährung, so dass die Wachen des Arbeitslagers sie zur Zwangsernährung ins Krankenhaus brachten. Wieder weigerte sich Frau Chen und protestierte. Dann befahl die Polizei zwei Drogensüchtigen, sie über den Boden zu schleifen, wobei drei Hosen zerrissen und ihre Haut aufgeschabt wurde.

Um den Druck auf Frau Chen Shaoqing weiter zu erhöhen, entzogen die Wachen des Arbeitslagers ihr Dinge des alltäglichen Gebrauchs, wie etwa Damenbinden. Außerdem durften die anderen Falun Gong-Übenden ihr auch nicht helfen. Während ihrer Menstruation hatte Frau Chen nur Lumpen zur Verfügung. Die Wachen überwachten sie sehr streng und ließen niemandem zu ihr, damit Frau Chen ihre Verbrechen nicht bloßstellen konnte.

2. Frau Tian Huiying ist um die 40 Jahre alt. Die Polizei verlegte sie von einem Gehirnwäschezentrum ins Arbeitslager. Nachdem sie verhaftet wurde, verließ ihr Ehemann sie und kümmerte sich nicht mehr um ihre zwei jungen Kinder. Die Wachen im Arbeitslager verwendeten unaufhörlich körperliche und seelische Foltermethoden, damit sie ihren Glauben an Falun Gong aufgeben sollte. Unter diesem schweren Druck im Arbeitslager unterschrieb Tian Huiying die „Reueerklärung” (1) und die „Garantiererklärung” (2). Danach veröffentlichte sie aber eine ernsthafte Erklärung, indem sie ihre Handlungen während der Gefangenschaft für null und nichtig erklärte.

Danach gingen die Wachen noch brutaler bei der Folter von Frau Tian vor. Jemand im Arbeitslager sah, dass ihr Körper mit blauen und schwarzen Druckstellen bedeckt war. In dieser Nacht erlitt sie einen Nervenzusammenbruch. Sie sah sehr niedergeschlagen aus. Die Wachen hatten Angst, dass sie ihre Erfahrungen über die Verfolgung enthüllen könnte, also isolierten sie Frau Tian von den anderen Falun Gong-Übenden und erlaubten auch niemanden sich ihr zu nähern - geschweige denn sich mit ihr zu treffen. Dann schickten die Gefängniswachen sie in eine andere Gruppe und erzählten den anderen, dass sie freigelassen worden sei.

3. Xue Aimei ist um die 30 Jahre alt. Sie wurde im November 2003 in Shenzehn verhaftet und ins Sanshui Frauenarbeitslager geschickt. Um gegen die Verfolgung ihres Glaubens zu protestieren, trat Frau Xue ab Dezember 2003 für 52 Tage in einen Hungerstreik. Mitarbeiter des Arbeitslagers baten ihre Mutter darum, sie zu überreden wieder zu essen, so dass Frau Xue schließlich wieder Nahrung zu sich nahm. Jemand sah sie im Arbeitslager und sagte, dass sie sehr schwach wäre und nicht richtig gehen könne. Gegenwärtig befindet sie sich immer noch im Arbeitslager.

4. Frau Dai Ying, ca. 40 Jahre alt, kommt aus Bao'an in der Provinz Shenzhen. Ihr Mann wurde zu Gefängnis verurteilt, weil er eine der Kontaktpersonen für Falun Gong in der Provinz Shenzhen ist. Frau Dai ging daraufhin nach Peking, um für Gerechtigkeit zu appellieren. Das Gericht verurteilte sie ebenfalls zu Gefängnis. Im Keller des Gefängnisses verpasste die Polizei Frau Dai Elektroschocks und schlug auf sie ein, so dass ihre Augen bluteten. Während ihrer Gefangenschaft verstarb ihr Vater, ein pensionierter hochrangiger Beamter der Kommunistischen Partei. Die Polizeibehörde in ihrer Heimatstadt bat das Gefängnis darum, sie an der Beerdigung teilnehmen zu lassen, doch ihre Anfrage wurde abgelehnt. Nach der körperlichen Untersuchung im Krankenhaus wurde Dai Ying wegen ihrer schlechten Verfassung entlassen. Sie war „fürs Gefängnis nicht tauglich.”

Nach der Rückkehr nach Hause befand Frau Dai sich unter strenger Bewachung. Sie wurde zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt, weil einige andere Falun Gong-Übende sie besucht hatten. Doch wieder wurde sie wegen ihrer schlechten Gesundheit für eine medizinische Behandlung freigelassen.

5. Wegen der strengen Informationskontrolle im Arbeitslager sind Details über die Situationen von Yu Dehui (ca. 30 Jahre), Xu Hongyan (Fremdsprachenlehrerin) und Xu Jianying nicht bekannt.

Die für die Verfolgung verantwortliche Person ist Liang Guiling, Leiter der ersten Abteilung der zweiten Gruppe im Sanshui Frauenarbeitslager.

25. März 2005


(1) Mit dieser Erklärung werden Praktizierende gezwungen zuzugeben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen, versprechen Falun Gong aufzugeben und sich nie wieder mit anderen Praktizierenden abgeben oder nach Peking zum Appellieren für Falun Gong gehen.

(2) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.