Canberra Times (Australien): Falun Gong-Praktizierende bringen die Regierung wegen des Rechts, protestieren zu dürfen, vor Gericht

9. Juli 2005

Zwei Falun Gong-Praktizierende leiteten rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung [Australiens] ein, indem sie behaupten, dass Maßnahmen zur Unterdrückung ihrer Proteste vor der chinesischen Botschaft rechtswidrig seien.

Die Witwe Dai Zhi Zhen und die auf traditionelle Weise malende Künstlerin Zhang Cui Ying, beide aus Sydney, leiteten beim ACT-Obersten Gerichtshof gegen Alexander Downer, den Minister für auswärtige Angelegenheiten und Handel und die australische Bundespolizei, ein Verfahren ein.

Frau Zhang verklagt außerdem chinesische Beamte des NSW-Obersten Gerichtshofs wegen ihrer angeblichen Inhaftierung und Folterung.

Es gibt Berichte, dass Falun Gong-Mitglieder 46 ähnliche Anklagen in 26 Ländern eingereicht haben.
Im vergangenen Jahr wurde berichtet, dass David Liang, ein weiteres australisches Mitglied, in die Füße geschossen wurde, als er versuchte, in Südafrika juristische Dokumente gegen den Besuch von chinesischen Beamten einzureichen.

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Beide Frauen behaupten, dass eine im Mai von Herrn Downer abgegebene offizielle Erklärung keine Rechtsgültigkeit habe. Herr Downer hatte erklärt, dass die Aktivitäten von Protestierenden die Würde der Botschaft herabsetzen würden, und dass es angemessen sei, sich auf die diplomatischen Privilegien und die Immunitätsgesetze zu berufen, um dies zu verhindern. Bei den besagten Aktivitäten handelte es sich um das Präsentieren von Transparenten und die Benutzung von Lautsprechern.

Ähnlich war gegen Falun Gong im Jahr 2002 vorgegangen worden, obwohl vor der Botschaft in Yarralumla ein Protest, wenn auch ein stiller, jedoch unter Zuhilfenahme von Transparenten, fast täglich durchgeführt wird.

Die Klägerinnen behaupten, dass die Handlungsweise von Herrn Downer das Recht auf freie Meinungsäußerung in Australien einschränke und daher nicht rechtens sei. Sie sagten, dass sie aufgrund der Handlungsweisen der Kommunistischen Partei Chinas persönliche Verletzungen und materielle Verluste hinnehmen mussten und daher das Recht hätten, dagegen friedlich auf eine anständige Weise mit Transparenten und Lautsprechern zu protestieren - auf eine Art die die chinesische Gesandtschaft nicht belästigt.

Die Antragstellerinnen fordern einen Gerichtsbeschluss, der die Aktionen der Regierung als ungültig erklärt, und eine gerichtliche Verfügung, die jegliche Wiederholung verhindert sowie die Rückgabe der konfiszierten Gegenstände und einen Ersatz für die nicht im einzelnen angegebenen Schäden.