AAP (Australien): Chen sagt gegen Downer aus
18. Juli 05
Ein EHEMALIGER chinesischer Diplomat, der sich in Australien von der kommunistischen Partei losgesagt hatte, unterstützt die Falun Gong-Bewegung in einer Gerichtssache gegen den Außenminister Alexander Downer.
Die Bewegung bemüht sich beim ACT-Obersten Gerichtshof darum, dass die Einschränkungen, die ihr bei Protestaktionen vor der chinesischen Botschaft in Canberra auferlegt wurden, gelockert werden.
Die Gruppierung beschuldigt Herrn Downer, dass er Zertifikate ausstellt, um Protestierenden, die gegen den Missbrauch von Falun Gong-Praktizierenden durch die chinesische Regierung demonstrieren, den Gebrauch von großen Transparenten und Musikinstrumenten zu untersagen.
Dieser Fall war heute Gegenstand einer Anhörung zur weiteren Vorgehensweise des Gerichts und Anwälte enthüllten später, dass der ehemalige chinesische Diplomat Chen Yongling in diesem Fall Beweise vorgelegt hatte.
„Chen Yonglin gab in dieser Sache eine beeidigte Erklärung ab. Mehr darf ich dazu nicht verlauten lassen,” sagte Anwald Bernard Collaery vor dem Gerichtsgebäude.
Herr Chen hatte in diesem Monat ein permanentes Schutz-Visum erhalten, nachdem er vor sechs Wochen seinen Posten im chinesischen Generalkonsulat in Sydney aufgegeben hatte.
Er behauptet, dass ein Netzwerk von eintausend chinesischen Spionen in Australien tätig sei und unter anderem auch die Überwachung von Falun Gong zu ihren Aufgaben zähle.
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Zhang Cuiying, eine der zwei Kläger in diesem Fall, sagte zu den mehr als einhundert Falun Gong-Praktizierenden, die vor dem Gerichtsgebäude protestierten, dass die Zertifikate, die von Herrn Downer ausgestellt würden, die Redefreiheit einschränken würden.
„Wir möchten Transparente vor der chinesischen Botschaft hochhalten, damit die 1.3 Milliarden Chinesen erfahren, was in Wirklichkeit passiert und was tatsächlich bei der Verfolgung von Falun Gong geschieht”, übersetzte ein Dolmetscher ihre Worte.
Die Kläger möchten eine gerichtliche Verfügung erreichen, die die Ausstellung weiterer Zertifikate, die Proteste einschränken, untersagt.
Dieser Fall wird wieder am 1. August im ACT-Obersten Gericht behandelt.
Quelle:>http://www.heraldsun.news.com.au/common/story_page/0,5478,15966068%255E1702,00.html
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