Herr Zhao Qingshan liegt im Daqing Gefängnis im Sterben, eine Entlassung wird jedoch abgelehnt (Provinz Heilongjiang)

(Minghui.de) Der Falun Gong Praktizierende Zhao Qingshan kommt aus Harbin, Provinz Heilongjiang. Nachdem er zu elf Jahren Haft verurteilt worden war, sperrte man ihn ins Daqing Gefängnis (Daqing ist eine andere Stadt in der Provinz Heilongjiang). Aufgrund von Folter und Misshandlungen ist sein derzeitiger Zustand äußerst besorgniserregend. Er kann nichts essen, muss gleich alles erbrechen, egal was er isst. Außerdem hat er am ganzen Körper Schmerzen. Er ist überhaupt nicht mehr in der Lage, für sich zu sorgen. Das Gefängnis ließ zwar vor einiger Zeit die Angehörigen Formalitäten für eine Freilassung auf Bürgschaft erledigen, weigert sich jedoch jetzt, die Freilassung zuzulassen.

Außer Zhao Qingshan befinden sich noch ca. hundert Falun Gong-Praktizierende im Daqing Gefängnis in Haft, darunter Bu Fanwei, Cheng Peiming, Bi Yunfei, Wang Yudong uvm. Auch ihnen droht jederzeit der Tod. Wir rufen die internationalen Menschenrechtsorganisationen auf, den Praktizierenden zu helfen und die Verfolgung in China zu stoppen, um damit die gemeinsame Würde und Moral der Menschheit zu bewahren und den unschuldigen Menschen ihre Glaubensfreiheit wieder zu gewähren.

Herr Zhao Qingshan ist 1951 geboren. Der einstige Angestellte der Harbin Gemüseversorgungsfirma hatte an Gehirnerkrankungen, Taubheit der rechten Hand sowie anderen Krankheiten gelitten, bevor er 1997 anfing, Falun Gong zu praktizieren. Dadurch ist er wieder gesund geworden. Da er nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die KP China trotzdemauf seinen Glauben bestand, wurde er von den Behörden ins Visier genommen, sodass er von Zuhause fliehen musste. Trotzdem wurde er gefasst, verhaftet und von Beamten der Abteilung Nr. 7 der Harbin Polizeibehörde mittels grausamer Folter verhört. Als er aufgrund dessen im Sterben lag, ließ man ihn auf Bürgschaft frei, um keine Verantwortung tragen zu müssen. Im Mai 2003 wurde er erneut von der Harbin Polizeibehörde festgenommen. Abermals war er bei der Vernehmung, die von den Polizisten Zhao Guang, Fan Jiayuan sowie einigen anderen Polizisten durchgeführt wurde, brutaler Folter ausgesetzt. Als Folge davon war sein Gesicht verkrüppelt, sein Körper voller Wunden. Man verlegte ihn anschließend ins Untersuchungsgefängnis des Bezirks Dongli in Harbin. Als seine Verletzungen etwas verbessert waren, wurde er von einem Gericht im Dongli Bezirk zu elf Jahren Haft verurteilt. Anfang 2004 wurde er ins Harbin Gefängnis gesteckt. Einige Monate später, im Juli 2004, wurde er ins Daqing Gefängnis verlegt, in dem er sich bis heute befindet.

Im Juli 2004 merkten die Angehörigen bei einem Besuch Zhao Qingshan seine Schwäche an. Im Oktober desselben Jahres brachten die Angehörigen eine Winterjacke für ihn. Das Gefängnis verweigerte jedoch den Angehörigen, Zhao zu sehen.

Während der Zeit des Frühlingsfestes 2005 (Februar 2005) kamen die Angehörigen erneut zu Besuch. Trotz massiver Hindernisse des Polizisten Pan Shaolin gelang es ihnen zum Schluss doch, Zhao Qingshan zu sehen. Er war sehr schwach und konnte nur sehr leise sprechen, sodass man ihn kaum hörte, obwohl er ihnen dicht gegenüber saß.

Am 14.Juli 2005 erfuhren die Angehörigen von einer Benachrichtigung von Pan Shaolin, Zhao Qingshan sei bereits ins Daqing Krankenhaus Nr. 4 zur Untersuchung eingeliefert worden. Nach kurzer Zeit wurde er wieder ins Daqing Ölfeld Krankenhaus gebracht. Laut Untersuchungsergebnis leidet er an einer Gehirnblutung, Bluthochdruck etc. Das schriftliche Untersuchungsergebnis durfen die Angehörigen bis heute nicht einsehen.

Am 26.Juli teilte Pan Shaolin den Angehörigen mit, sie sollten Formalitäten für die Freilassung auf Bürgschaft erledigen. Am 1.August hatten die Angehörigen bereits die notwendigen Formalitäten vom Wohnort Harbin fertig. Am 9.August erteilte die Justizabteilung der Provinzregierung die Genehmigung für die Freilassung. Das Daqing Gefängnis sollte die diesbezügliche Unterlage bei der zuständigen Justizabteilung abholen. Vor einigen Tagen verweigerte das Gefängnis plötzlich die Durchführung der Freilassungsformalitäten. Der Grund dafür sei, dass ein im Gefängnis ansässiger Staatsanwalt namens Zhou gegen die Freilassung Einwende hätte: Zhao Qingshan hat noch nicht ein Drittel seiner Haft verbüßt.

Die Forderung der Angehörigen, mit der Leitung des Gefängnisses zu sprechen, lehnten die Beamten mit verschiedenen Ausreden ab. Ein Polizist versuchte sogar 110 (Polizei-Notruf) anzurufen unter dem Vorwand, die Angehörigen hätten den öffentlichen Dienst gestört. Dazu behauptete das Gefängnis sogar, Zhao Qingshan wäre nicht in Lebensgefahr, weil auf dem juristischen Gutachten kein Wort wie „Lebensgefahr” zu finden sei.

Am Abend des 12.August riefen die Angehörigen den Polizisten Pan Shaolin an. Pan sagte: „Zhao Qingshan kann nicht auf Bürgschaft freigelassen werden, weil er noch nicht einmal ein Drittel seiner Haft verbüßt hat.” Daraufhin sagten die Angehörigen: „Als wir anfangs Formalitäten für die Freilassung erledigen mussten, war die verbüßte Haft auch weniger als ein Drittel. Warum habt ihr jetzt dies als Einwand vorgebracht?” Pan konstatierte, Zhao Qingshan wäre nicht in Lebensgefahr. Dagegen sagten die Angehörigen: „Ihr habt ihn schon zweimal ins Krankenhaus gebracht und uns noch eine Freilassung auf Bürgschaft zur medizinischen Behandlung mitgeteilt. Das alles ist genug Beweis dafür, dass ihm Lebensgefahr droht.” Als Nächstes nannte Pan Shalin als Grund, dass auf dem juristischen Gutachten von „Lebensgefahr” nichts zu lesen sei. Eine Freilassung könnte erst erfolgen, wenn ein angesehenes Krankenhaus die „Lebensgefahr” nachweisen würde. So wollten die Angehörigen Zhao Qingshan gleich zur Untersuchung ins Krankenhaus bringen. Pan Shaoling lehnte es jedoch ab, mit der Ausrede: wir hätten ihn neulich gerade untersuchen lassen.

Die Angehörigen fragten: „Der jetzige Zustand von Zhao Qingshan ist wirklich lebensgefährlich. Du lässt jedoch nicht zu, dass wir ihn ins Krankenhaus bringen. Falls er in den nächsten Tagen stirbt, heißt es dann, dass man die Freilassung versäumt hat. Wer wird dafür verantwortlich sein?” Pan, offenbar sehr aufgeregt über die Frage, antwortete: „Das Gefängnis wird auf keinen Fall die Verantwortung dafür tragen.

Zhao Qingshan hat sich nicht gut verhalten. Er hat sich nicht schuldig bekannt.” Die Angehörigen sagten: „In Wirklichkeit habt ihr bei persönlichem Kontakt mit Falun Gong-Praktizierenden erkannt, dass sie alle gute Menschen sind. Ihr müsst doch von der humanitären Sicht her das Gefängnis verwalten, man darf doch kein Menschenleben ignorieren.” Pan sagte dazu: „Im Gefängnis darf es doch das Sterben geben. Es ist ganz normal, dass jemand erkrankt und stirbt. Neulich sind einige Häftlinge im Alter von ca. 40 Jahren im Daqing Gefängnis "normal" gestorben. Es ist doch ganz normal.”

An den Äußerungen von Pan Shaolin merkt man leicht die Willkür und Kaltblütigkeit des Daqing Gefängnisses gegenüber dem Leben chinesischer Bürger. Die Tatsache, dass einige Falun Gong-Praktizierende, darunter Herr Xu Jishan, zu Tode gefoltert worden waren, wurden als normaler Tod verdreht.

Folgendes ist ein offener Brief der Angehörigen von Zhao Qingshan an die Leitung des Daqing Gefängnisses.

An die Leitung und alle Polizisten des Daqing Gefängnisses:

Wir sind die Familienangehörigen von Zhao Qingshan. Wir beziehen uns hier auf seine Freilassung auf Bürgschaft zur medizinischen Behandlung.

Zhao Qingshan hatte an mehreren Krankheiten gelitten, bevor er anfing, Falun Gong zu praktizieren. Dank Falun Gong war er schnell gesund geworden. Die wieder gewonnene Gesundheit war für ihn, der einst sehr viel unter Krankheiten gelitten hatte, gleich einer wieder gefundenen Hoffnung auf Leben. Außerdem hat Falun Gong ihn von allen schlechten Angewohnheiten ferngehalten und ihn wissen lassen, wie man sich als ein guter Mensch verhalten soll.

Seitdem Falun Gong seit 1999 der Unterdrückung unterliegt, besteht Zhao Qingshan, der viel von Falun Gong profitiert hat und weiß, dass Falun Gong gut ist, auf dem Praktizieren und setzt sich dafür ein, Regierungsfunktionäre und die Menschen über die wahren Umstände von Falun Gong aufzuklären. Dafür wurde er festgehalten, war sowohl körperlich als auch seelisch schwer verletzt worden. Wenn wir seine Haft als unrechtmäßig bezeichnen, könnt Ihr es vielleicht momentan nicht akzeptieren. In Wirklichkeit ist die Verfolgung von Falun Gong von Anfang an gesetzwidrig. Die chinesische Verfassung sieht Glaubensfreiheit und Meinungsfreiheit der Bürger sowie deren Unverletzlichkeit der Person vor. Außerdem habt Ihr selbst zugegeben, dass Falun Gong-Praktizierende gute Menschen sind. Wenn sie gute Menschen sind, wozu will man sie noch umerziehen? Und zu was für Menschen will man sie umerziehen? Wenn sie gute Menschen sind, wie kann man noch behaupten, Falun Gong sei bösartig? Natürlich haben wir auch Verständnis dafür, dass Ihr es mit den Befehlen von oben schwer habt. Dasselbe Problem gab es in allen Bewegungen in der Vergangenheit einschließlich der Kulturrevolution. Aber egal aus welchen Gründen, müsstet Ihr Euch doch im Klaren sein, dass Ihr objektiv wirklich schlechte Sachen verübt. Für Falun Gong wird es eines Tages eine gerechte Lösung geben. Die Geschichte wird uns sicher eine richtige Antwort geben.

Zhao Qingshan ist nun in Lebensgefahr. Ihr habt uns auch mitgeteilt, für ihn eine Freilassung auf Bürgschaft zu erledigen, damit wir ihn ins Krankenhaus bringen können. Aber wir wissen nicht, aus welchem Grund Ihr jetzt die Freilassung nicht mehr zulasst. Uns wurde als Grund genannt: er hätte noch nicht ein Drittel der Haft verbüßt und er wäre nicht in Lebensgefahr.

Wie wir alle wissen, hatte Zhao Qingshan damals, als Ihr uns die Formalitäten für die Freilassung erledigen ließet, auch weniger als ein Drittel seiner Haft verbüßt. Warum nehmt Ihr denn jetzt dies als Grund für die Ablehnung der Freilassung? Wenn Zhao Qingshan wirklich nicht in Lebensgefahr schweben würde, warum habt Ihr ihn zweimal hintereinander im Krankenhaus untersuchen lassen? Ihr hättet uns auch nicht veranlasst, Formalitäten für seine Freilassung auf Bürgschaft zu erledigen. Das alles heißt nur, dass er sich in Lebensgefahr befindet, und zwar in akuter Lebensgefahr. Auch wenn es für ihn keine Lebensgefahr bestünde, fordern wir eine sofortige Freilassung. Denn alle Falun Gong-Praktizierenden, die im Daqing Gefängnis eingesperrt sind, haben keine Sicherheitsgarantie, ihnen droht jederzeit der Tod. Herr Xu Jishan war sehr gesund, wurde jedoch innerhalb von vier Stunden zu Tode gefoltert. Deswegen hoffen wir, dass die Leitung des Daqing Gefängnisses vom Standpunkt der humanitären, menschlichen Verwaltung her ausgehen kann, sich gegenüber Zhao Qingshans Leben verantwortlich zeigt und ihn so schnell wie möglich freilässt.

Als Familienangehörige möchten wir Euch um Folgendes bitten:

1. Wir bitten das Gefängnis, wie in der Mitteilung an uns versprochen, die notwendigen Formalitäten durchzuführen und Zhao Qingshan bedingungslos freizulassen.

2. Wir bitten um eine Rechenschaft für einen eventuellen Tod von Zhao Qingshan in der nächsten Zeit, wenn das Gefängnis trotz seiner besorgniserregenden Lage immer noch mit verschiedenen Ausreden die Freilassung ablehnt.

3. Solange Zhao Qingshan noch im Gefängnis festgehalten wird, hören wir nicht mit den Versuchen auf, ihn zu retten. Falls er im Gefängnis stirbt, wollen wir unbedingt seinen Leichnam haben und die Verantwortlichen vors Gericht stellen.

alle Angehörigen von Zhao Qingshan

14.August 2005