Schweiz: Parlamentarische Anfrage bezüglich der Verfolgung von Falun Gong in China, insbesondere bezüglich des Schicksal von Frau Qiu Minghua

Im Juni 2005 hat Herr Recordon Luc, Mitglied des Schweizerischen Nationalrates bzgl. der Unterdrückung von Falun Gong durch die chinesische Regierung eine Interpellation an den Bundesrat eingebracht. Insbesondere hob er das Schicksal von Frau Qiu Minghua hervor; ihre Tochter Wang Xiaoyang studiert seit sechs Jahren an der Universität St. Gallen. Der Bundesrat hat auf die Anfrage geantwortet. Die Fragen und die Antwort wurden auf der Webseite des Schweizerischen Parlaments veröffentlicht:
http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2005/d_gesch_20053262.htm.

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05.3262 - Interpellation.
Schicksal der Falun-Gong-Anhänger in China

Eingereicht von Recordon Luc
Einreichungsdatum 07.06.2005
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Im Plenum noch nicht behandelt

Eingereichter Text

Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Hat er Kenntnis von den anhaltenden Verstössen gegen die Menschenrechte und von der entwürdigenden Behandlung, ja sogar Folterung von Falun-Gong-Anhängern durch die chinesischen Behörden?
2. Kennt er insbesondere das schreckliche Schicksal der Familie von Frau Qiu Minghua, deren Tochter übrigens an der Universität St. Gallen studiert?
3. Was hat er unternommen oder was gedenkt er zu unternehmen, um diesen inakzeptablen Vorgängen ein Ende zu setzen?

Begründung

Ohne in geringster Weise für oder gegen Falun Gong Stellung nehmen zu wollen, muss man feststellen, dass diese Bewegung weder die Macht in China zu übernehmen noch die verfassungsmässige Ordnung dieses Landes zu destabilisieren sucht. Sie setzt sich einzig und allein für Werte wie Toleranz und Wahrheit ein. Es gibt auch keine Berichte über Fälle, die bestätigen würden, dass diese Bewegung ihren Status als weltanschauliche Gruppierung missbraucht, um den eigenen Anhängern oder Dritten Schaden zuzufügen. Es ist deshalb inakzeptabel, dass den Falun-Gong-Anhängern das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung verwehrt wird. Noch schockierender ist, dass sie willkürlich verhaftet werden und schlechte Behandlung, oft auch Folter über sich ergehen lassen müssen. Dies wäre im Übrigen nicht weniger verwerflich, wenn es um eine Organisation ginge, die gegen die chinesische Rechtsordnung verstossen würde.

Die Schweiz muss sich zurzeit nicht nur mit dem Fall von Frau Qiu Minghua befassen, sondern auch mit der Notlage ihrer Tochter, Xiaoyang Wang. Seit sechs Jahren studiert sie an der Universität St. Gallen. Sie ist Falun-Gong-Anhängerin und wagt unter den gegebenen Umständen nicht, in ihr Land zurückzukehren. Deswegen - einmal abgesehen von den inakzeptablen Schwierigkeiten, mit denen Falung Gong in China zu kämpfen hat - sollte die Schweiz den Status dieser Studentin prüfen, die von China aus verfolgt wird und nicht mehr in ihr Land zurückkehren kann, ohne grosse Gefahren auf sich zu nehmen.

Antwort des Bundesrates vom 24. August 2005

1. Der Bundesrat kennt die Situation von Falun Gong in China. Diese Bewegung, zu deren Ideen die Schweiz nicht Stellung nimmt, ist in China seit 1999 verboten. Aufgrund des Verbots wurden Tausende von Anhängern inhaftiert, viele von ihnen werden in Administrativhaft fest gehalten. Der Bundesrat hat Kenntnis von den Vorwürfen, wonach Personen, die Falun Gong praktizieren, gefoltert werden. Das EDA hat seine Besorgnis gegenüber den chinesischen Behörden mehrfach zum Ausdruck gebracht.
2. Wang Xiaoyang, die Tochter von Qiu Minghua, hat sich schriftlich an Mitglieder des Bundesrates gewandt. Sie wurde von Vertretern des EDA persönlich empfangen, die auch eine Petition entgegennahmen. Die Behörden kennen also den Fall ihrer Mutter, und die Schweiz verfolgt die weitere Entwicklung aufmerksam. Am Rande des Besuchs von Bundesrat Deiss haben Vertreter der Schweizer Behörden die Behörden der Stadt Suzhou getroffen, wo Qiu Minghua gemäss unseren Informationen gefangen gehalten wird, um ihre Besorgnis über diesen Fall zum Ausdruck zu bringen.
3. Die Schweiz führt seit 1991einen Menschenrechtsdialog mit China. Themen sind dabei insbesondere der Strafvollzug, die Verhütung von Folter, die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit. Der Dialog wird von konkreten Projekten begleitet, zum Beispiel im Bereich des Strafvollzugs. Die achte Runde des Dialogs fand vom 23. bis 27. Mai 2005 in China statt. Eines der wichtigsten Themen war die Abschaffung der Administrativhaft, die eine Voraussetzung für die Ratifikation des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte durch China bildet. Die Schweiz ermuntert China, den Pakt zu ratifizieren, und hat den chinesischen Behörden ihre technische Unterstützung bei der Umsetzung des Pakts angeboten. Die Schweiz setzt sich für ein Ende der Repression gegen die Anhänger gewisser religiöser und spiritueller Bewegungen wie Falun Gong ein.


Zuständig Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Deskriptoren China; Menschenrechte; Folter; politische Verfolgung; Meinungsfreiheit;
religiöse Sekte; Vereinigung;
08; 12;


Quelle: http://www.clearharmony.de/articles/200509/26310.html

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